Ein Kurzzeitkennzeichen ist die optimale Lösung, wenn du dein Fahrzeug nur für einen begrenzten Zeitraum nutzen möchtest. In Deutschland ist ein Kurzzeitkennzeichen genau fünf Tage lang gültig und wird deshalb oft als “5-Tages-Kennzeichen” bezeichnet. Mit einem Kurzzeitkennzeichen darfst du das Fahrzeug nur für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zur Werkstatt oder zum TÜV im Straßenverkehr bewegen.
Für welche Fahrzeugarten gilt das 5-Tages-Kennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für alle Fahrzeuge beantragt werden, die ein normales Kfz-Kennzeichen haben. Das bedeutet, dass nicht nur Autos, sondern auch Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und Transporter vorübergehend zugelassen werden können.
Wie unterscheidet sich das Kurzzeitkennzeichen von einem herkömmlichen Kennzeichen?
Es gibt drei wichtige Unterschiede zwischen einem Kurzzeitkennzeichen und einem herkömmlichen Kfz-Kennzeichen:
- Die Zulassung eines herkömmlichen Kennzeichens ist unbefristet, während die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nach fünf Tagen endet.
- Mit einem Kurzzeitkennzeichen darfst du das Fahrzeug nur für Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten nutzen. Alle anderen Fahrten, wie zum Beispiel zum Einkaufen oder zur Arbeit, sind nicht erlaubt.
- Optisch unterscheidet sich das Kurzzeitkennzeichen von einem normalen Nummernschild. Es enthält neben dem Stadt- oder Landkreiskürzel nur eine fünfstellige Nummer und das Ablaufdatum ist auf einem gelben Feld an der rechten Seite aufgeprägt.
Wo und wie beantrage ich ein 5-Tages-Kennzeichen?
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens erfolgt ähnlich wie bei einer normalen Zulassung. Zuständig ist entweder die Zulassungsstelle deines Wohnortes oder die Zulassungsstelle des Bezirks, in dem das Fahrzeug zuvor zugelassen war.
Was wird benötigt?
Für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens musst du folgende Unterlagen vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
- Nachweis zum Fahrzeughersteller und -typ (am besten Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Dauer der Zulassung
Wenn du jemand anderen mit der Zulassung beauftragst, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie deines Personalausweises.
Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen online beantragen?
Einige Behörden bieten Online-Formulare an, die du zu Hause ausfüllen kannst. Dadurch wird die Bearbeitungszeit vor Ort verkürzt, aber du musst trotzdem persönlich zur Zulassungsstelle gehen.
Wenn du lange Wartezeiten vermeiden möchtest oder während der Öffnungszeiten der Behörde arbeiten musst, kannst du auch einen Online-Dienstleister mit der Kurzzeit-Zulassung beauftragen. Du gibst dem Dienstleister eine Vollmacht und lädst die erforderlichen Unterlagen online hoch. In der Regel erhältst du Kennzeichen und Zulassung dann am nächsten Werktag per Expressversand. Beachte jedoch, dass dieser Service teurer ist als der persönliche Besuch der Zulassungsstelle.
Kurzzeit-Zulassung ohne TÜV – geht das?
Wenn die Hauptuntersuchung für dein Fahrzeug nicht mehr gültig ist, kannst du trotzdem eine eingeschränkte Zulassung für fünf Tage erhalten. Diese gilt jedoch nur für Fahrten zur Begutachtungsstelle, zur Haupt- und Sicherheitsuntersuchung sowie bei Bedarf zur Autowerkstatt. Das Fahrzeug muss sich in diesem Fall in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Wenn zum Beispiel die Bremsen nicht funktionieren, musst du das Fahrzeug auf einem Anhänger transportieren.
Wie ist das Fahrzeug während der vorübergehenden Zulassung versichert?
Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Das gilt auch für ein Kurzzeitkennzeichen. Du benötigst also eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von deiner Autoversicherung. Da die Zulassung nur fünf Tage gültig ist, passt die Versicherung die Prämie entsprechend an. Nach Abschluss der Versicherung kannst du die eVB anfordern, um die Zulassung zu erhalten. Beachte jedoch, dass du während der 5-Tages-Zulassung nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen kannst, keine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Einige Versicherer erlassen jedoch die Kosten für die Kurzzeit-Versicherung, wenn du anschließend eine reguläre Kfz-Versicherung bei ihnen abschließt.
Kurzzeitkennzeichen: Kosten und Gebühren
Bei einem Kurzzeitkennzeichen musst du mit drei Gebührenposten rechnen: den Gebühren der Zulassungsstelle, den Kosten für die Prägung des Kfz-Kennzeichens und der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Kosten im Überblick:
- Gebühren der Zulassungsstelle: ca. 10 bis 15 Euro
- Kosten für die Kfz-Kennzeichen: ca. 15 bis 20 Euro
- Kfz-Haftpflichtversicherung: ca. 0 bis 120 Euro
- Gesamtkosten: ca. 25 bis 155 Euro
Um Kosten zu sparen, solltest du die Tarife im Vorfeld vergleichen. Beachte dabei nicht nur die Prämien für die Kurzzeit-Versicherung, sondern auch die Kosten für eine reguläre Kfz-Versicherung. Einige Versicherer erlassen die Prämie für die 5-Tages-Versicherung, wenn du anschließend eine langfristige Kfz-Versicherung bei ihnen abschließt.
Die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens ist also eine bequeme Möglichkeit, dein Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum zu nutzen. Nutze diese Option, um sicher und legal unterwegs zu sein!