Denken Sie darüber nach, einen Drittwagen zu versichern? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei der Versicherung eines Drittwagens achten sollten und wie Sie dabei Geld sparen können. Also, los geht’s!
Drittwagenversicherung: Wie Zweitwagen versichern und dabei Geld sparen
Wenn Sie einen Drittwagen versichern möchten, werden Sie bei den meisten Kfz-Versicherungen keinen speziellen Tarif dafür finden. Der Grund dafür ist, dass Drittwagen in der Regel wie Zweitwagen behandelt werden. Das bedeutet, dass jedes weitere Fahrzeug ab dem zweiten Auto als Zweitwagen versichert werden kann.
Übrigens: Es gibt kein Limit für die Anzahl der Fahrzeuge, die Sie als Zweitwagen versichern können. Weder Versicherer noch Gesetzgeber geben hier eine Einschränkung vor.
Um Geld zu sparen, lohnt es sich daher, nach Kfz-Versicherungen zu suchen, die günstige Sondertarife für Zweitwagen anbieten. Zum Beispiel bietet Verti eine solche Zweitwagenregelung an. Ein großer Vorteil dabei ist, dass die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs auf das zweite Fahrzeug übertragen werden kann.
Die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags. Je höher die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs, desto günstiger kann die Autoversicherung für den Zweit- oder Drittwagen ausfallen.
Gut zu wissen: Wenn Sie als Elternteil einen Drittwagen für Ihr erwachsenes Kind auf Ihren Namen versichern möchten, sollten Sie beim Abschluss einer Zweit- oder Drittwagenversicherung nicht auf die Koppelung der Verträge achten. Im Internet kursiert das Gerücht, dass sich Ihre Schadenfreiheitsklasse negativ beeinflussen könnte, wenn Ihr Kind als unerfahrener Fahranfänger einen Unfall mit dem Fahrzeug verursacht. Aber das ist nicht der Fall – es gibt keine solche Koppelung der Kfz-Verträge. Auch das Argument, dass der Fahranfänger Ihre unfallfrei gefahrenen Jahre später bei einer eigenen Kfz-Versicherung nicht mitnehmen kann, ist nicht richtig. Beim Aus-dem-Haus-Tarif von Verti wird auch diese Zeit berücksichtigt.
Worauf Sie bei der Drittwagen-Versicherung achten sollten
Beim Vergleich der Kfz-Tarife wird schnell deutlich, dass die Versicherer die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse ab dem zweiten Auto unterschiedlich handhaben. Normalerweise steigt ein weiteres Fahrzeug als Zweit- oder Drittwagen in die Schadenfreiheitsklasse ½ ein, was zu vergleichsweise hohen Beiträgen führt. Einige Anbieter versichern jedoch auch in den Schadenfreiheitsklassen 2 und 3.
Andere Versicherer, wie auch Verti, stufen Zweitwagen bei Abschluss einer Police auf denselben Versicherungsnehmer in die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens ein. Oft bieten Anbieter solche Zweitwagen-Sondertarife jedoch nur an, wenn bereits der Erstwagen beim gleichen Anbieter versichert ist. Bei Verti ist das jedoch nicht der Fall – der Erstwagen kann auch bei einem anderen Anbieter versichert sein.
Beachten Sie jedoch: Wenn beispielsweise ein Familienmitglied den Zweitwagen fahren soll, kürzen Versicherer die Schadenfreiheitsklasse auf die Anzahl der Jahre, die der Fahrer im Besitz des Führerscheins ist.
Hier ist ein kleines Beispiel aus der Praxis: Herr Mustermann besitzt die Schadenfreiheitsklasse 30 und versichert einen Zweitwagen bei Verti auf seinen Namen für seine Partnerin. Es spielt übrigens keine Rolle, ob es sich um eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt. Wenn die Partnerin ihren Führerschein auch seit 31 Jahren hat, wird der Zweitwagen genauso wie der Erstwagen in die Schadenfreiheitsklasse 30 eingestuft. Hat sie jedoch ihren Führerschein erst seit 10 Jahren, erhält der Zweitwagen maximal die Schadenfreiheitsklasse 10.
Mögliche Voraussetzungen für Zweitwagen-Sondertarife
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für Zweitwagen-Sondertarife. Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse für Zweitwagen liegt im Ermessen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Jeder Kfz-Versicherer legt die Bedingungen fest, nach denen er das individuelle Risiko bewertet.
Zu den möglichen Voraussetzungen für Zweitwagen-Sondertarife gehören zum Beispiel:
- Der Zweitwagen wird auf denselben Halter oder dessen Partner zugelassen.
- Der Halter des Erstwagens war in den letzten 12 Monaten unfallfrei.
- Die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs beträgt mindestens Klasse 2.
- Die Fahrerperson hat ein bestimmtes Mindestalter erreicht.
- Die Zweitwagen-Police wird bei derselben Versicherung abgeschlossen.
- Der Zweitwagen hat nur eine geringe jährliche Fahrleistung.
Wenn Sie ein weiteres Fahrzeug für Ihren Haushalt anschaffen möchten, sei es ein Drittwagen, ein Motorrad oder ein Wohnmobil, sparen Sie mit unserem günstigen Zweit-Fahrzeug-Tarif, indem Sie dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie bei Ihrem Erstfahrzeug nutzen – unabhängig davon, ob es sich um eine Kfz-Haftpflicht- oder Vollkasko-Versicherung handelt.
Berechnen Sie Ihren persönlichen Tarif ganz einfach mit unserem Online-Rechner oder lassen Sie sich bei individuellen Fragen von unseren Versicherungs-Experten unter 030 – 890 003 003 persönlich beraten!