Kindergeld in der Ausbildung: Wichtige Fakten, die du beachten solltest

Kindergeld in der Ausbildung: Wichtige Fakten, die du beachten solltest

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die der Staat an Familien für ihre Kinder auszahlt. Viele Jugendliche glauben fälschlicherweise, dass ihnen das Kindergeld persönlich zusteht. Tatsächlich erhalten deine Eltern diese Zahlung, weil sie für deinen Unterhalt sorgen. Aber unter welchen Bedingungen haben Eltern Anspruch auf Kindergeld? Wie viel Geld wird ausgezahlt und was passiert nach dem 18. Geburtstag? All diese Fragen werden hier beantwortet.

Was ist Kindergeld und wem steht es zu?

Das Kindergeld wird monatlich an Eltern oder Erziehungsberechtigte gezahlt, die Kinder in ihrem Haushalt haben. Laut dem Kindergeldgesetz haben folgende Personengruppen Anspruch auf Kindergeld:

  • Leibliche Kinder und im ersten Grad verwandte Kinder (einschließlich adoptierter Kinder)
  • Stiefkinder und Enkelkinder, die im Haushalt des Antragstellers leben
  • Pflegekinder, die aufgenommen wurden und für die ein familienähnliches Verhältnis besteht, ohne dass ein Betreuungsverhältnis zu den leiblichen Eltern besteht.

Wie viel Kindergeld bekommt man?

Die Höhe des Kindergeldes hängt von der Anzahl der Kinder ab:

  • Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern jeweils 190 Euro pro Monat.
  • Für das dritte Kind beträgt der Betrag 196 Euro pro Monat.
  • Ab dem vierten Kind steigt das Kindergeld auf 221 Euro pro Monat.

Dieser Betrag wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Im Vergleich zu anderen Ländern steht Deutschland mit seinem Kindergeld gut da. In Frankreich erhalten Eltern beispielsweise erst ab dem zweiten Kind eine finanzielle Unterstützung. Zusätzlich zum Kindergeld gibt es auch den Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien, der bis zu 160 Euro pro Monat betragen kann.

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Antrag auf Kindergeld stellen: Was muss man beachten?

Um das Kindergeld zu beantragen, müssen Eltern sich an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit wenden. Der Antrag sollte so früh wie möglich nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Hier sind einige wichtige Schritte:

  1. Fülle den Antrag online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit aus.
  2. Verschlüssel den ausgefüllten Antrag und sende ihn vorab an die Familienkasse.
  3. Drucke den unterschriebenen Antrag aus und sende ihn per Post an die Kasse.

Nach der Antragsstellung zahlt die Familienkasse das Kindergeld solange, bis es Veränderungen in der Familiensituation gibt. Wenn die Familie zum Beispiel umzieht, muss die neue Adresse sofort mitgeteilt werden. Das Kindergeld wird mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Seit 2016 müssen die Steueridentifikationsnummern der Eltern und Kinder an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden.

Hat man über 18 einen Anspruch auf Kindergeld?

Bis zum 18. Geburtstag erhalten alle Familien Kindergeld. Danach müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen und unter bestimmten Umständen kann das Kindergeld weiter gezahlt werden. Wenn Kinder ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und keinen Arbeitsplatz finden, erhalten sie das volle Kindergeld bis zum 21. Geburtstag. Wenn die Kinder über 18 noch in Ausbildung oder im Studium sind, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Allerdings müssen sie jedes Jahr ihren Studienerfolg nachweisen. Wenn du noch keinen Ausbildungsplatz hast, erhalten deine Eltern das volle Kindergeld bis zu deinem 25. Lebensjahr, solange du keiner Beschäftigung nachgehst, die mehr als 20 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Es gelten einige Ausnahmen für geringfügige Beschäftigungen und Ausbildungsphasen, die eine höhere Arbeitszeit erfordern (z.B. Praktika). Kinder mit Behinderungen, die auf Unterstützung angewiesen sind, erhalten das Kindergeld sogar über ihr 25. Lebensjahr hinaus.

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Kindergeld während der zweiten oder weiterführenden Ausbildung

Normalerweise wird das Kindergeld nach Abschluss einer Lehre oder eines Studiums nicht mehr gezahlt. Es kann jedoch weiterhin gezahlt werden, wenn du eine zweite Ausbildung machst und währenddessen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Zum Beispiel hat ein Gericht im Jahr 2013 entschieden, dass beim dualen Studium weiterhin Kindergeld gezahlt werden kann. Ein Masterstudium kann ebenfalls als Teil der Ausbildung angesehen werden, wenn es inhaltlich zum Bachelorstudium passt. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, weitere Informationen zur Zahlung von Bafög einzuholen. Wenn du mehr über deine finanziellen Möglichkeiten während deiner Ausbildung erfahren möchtest, wirf einen Blick in unseren Ausbildungsguide!

Kindergeld

Nutzungshinweis: Das Bildmaterial stammt von istockphoto.com und zeigt eine glückliche Familie.