Die Geburt eines Kindes ist für viele Familien ein großes Glück. Doch Kinder können auch eine finanzielle Belastung darstellen, vor allem für einkommensschwache Familien. Um diese finanzielle Belastung zu mindern, bietet der Staat verschiedene Entlastungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag an. Doch was genau sind die Unterschiede und wer kann welche Leistungen in Anspruch nehmen?
Unterschiede Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag
Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag mögen auf den ersten Blick ähnlich wirken, jedoch gibt es grundlegende Unterschiede in ihren Voraussetzungen und Bezugsarten.
Das Kindergeld wird allen Eltern oder Erziehungsberechtigten als steuerliche Ausgleichszahlung gewährt. Der Kinderzuschlag hingegen ist eine zusätzliche Sozialleistung für einkommensschwache Familien. Der Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich steuermindernd bei der Berechnung der Einkommenssteuer aus.
Kindergeld: Voraussetzungen, Bezugsdauer, Beantragung und Höhe
Das Kindergeld ist die bekannteste Form der finanziellen Unterstützung für Familien. Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für alle Kinder, die im Haushalt leben, unabhängig davon, ob sie leibliche Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder sind.
Um Kindergeld zu erhalten, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Der Kindergeldanspruch gilt bereits ab dem Geburtsmonat des Kindes und besteht in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Umständen kann der Bezug auch darüber hinaus erfolgen, zum Beispiel während einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt ab dem 01.01.2023 für jedes Kind 250 Euro monatlich, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Kinderzuschlag: Voraussetzungen, Bezugsdauer, Beantragung und Höhe
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Familien. Um den Kinderzuschlag zu erhalten, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten bereits Kindergeld beziehen und für sich selbst ausreichendes Einkommen haben, um den Bedarf ihrer Familie zu decken.
Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt seit dem 01.07.2022 maximal 229 Euro monatlich pro kindergeldberechtigtem Kind. Der Kinderzuschlag wird für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt und muss regelmäßig neu beantragt werden.
Kinderfreibetrag: Voraussetzungen, Bezugsdauer, Beantragung und Höhe
Der Kinderfreibetrag ist eine Steuerentlastung für Familien. Er wird nicht ausgezahlt, sondern vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sind miteinander verbunden, da das monatlich ausgezahlte Kindergeld als Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird.
Der Anspruch auf den Kinderfreibetrag entsteht mit der Geburt des Kindes und richtet sich nach der Dauer des Kindergeldanspruchs. Für das Jahr 2023 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 5.760 Euro für zusammen veranlagte Eltern.
Die Entscheidung, ob Kindergeld, Kinderzuschlag oder Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden soll, hängt von den individuellen Einkommensstrukturen und finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab. Es ist wichtig, sich vorab gründlich über die Voraussetzungen und Formalitäten zu informieren, um die beste Entscheidung für die eigene Familie zu treffen.