Kinderrechte: Warum sie ins Grundgesetz gehören

Kinderrechte      Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt in Deutschland seit 1992. Seitdem wird darüber diskutiert, ob die Kinderrechte explizit im Grundgesetz verankert werden sollten. Mit dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode unternimmt die Bundesregierung einen erneuten Anlauf für diesen historischen Schritt.

Das Bundesfamilienministerium setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Kinderrechte weiter gestärkt werden. Doch es bleibt noch einiges zu tun.

Vollständige Umsetzung der Kinderrechtskonvention

Im September 2022 fand eine Anhörung Deutschlands vor dem VN-Kinderrechteausschuss statt. Dabei wurden die Fortschritte zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention gewürdigt, jedoch auch Verbesserungsbedarf in den Bereichen Gewalt gegen Kinder, sexueller Missbrauch, Schutz von Minderheiten vor Diskriminierung und Umgang mit minderjährigen Geflüchteten festgestellt. Der Ausschuss empfahl außerdem, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Gesetzesinitiative im Jahr 2021

Im Januar 2021 wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet, der die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder im Grundgesetz ergänzen sollte. Eine Einigung über die Änderung konnte jedoch nicht erzielt werden, da dafür eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist.

Hintergrund der Gesetzesinitiative

Kinder sind Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig. Bisher sind ihre Rechte im Verfassungstext nicht explizit verankert. Das Bundesfamilienministerium ist daher der Ansicht, dass die Kinderrechte im Grundgesetz verankert und dadurch sichtbarer gemacht werden sollten. Die Grundlage dafür bilden die Bestimmungen der Kinderrechtskonvention.

Bedeutung der Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992 verbindlich. Sie verpflichtet die Bundesrepublik, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden. Außerdem haben Kinder das Recht auf Beteiligung und angemessene Berücksichtigung ihrer Meinung.

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Keine Schwächung des Elternrechts

Die Stärkung der Kinderinteressen führt auch zu einer Stärkung von Eltern und Familien. Die Kinderrechtskonvention betont die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern und die Verantwortung für das Kindeswohl.

Schritte zur Verbesserung der Kinderrechte

In den letzten Jahrzehnten wurden wichtige Meilensteine für die Kinderrechte erreicht. Zum Beispiel hat die gesetzliche Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung zu einer Veränderung der Einstellung zur Gewalt in der Erziehung geführt. Netzwerke wie “Frühe Hilfen” und die psychosoziale Unterstützung von Familien leisten einen wichtigen Beitrag zum präventiven Kinderschutz. Das Bundesfamilienministerium stellt hierfür seit 2018 jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Zugang von Kindern zu qualitativ hochwertiger früher Bildung und Betreuung. Das Gute-KiTa-Gesetz unterstützt die Länder seit 2019 bei der Verbesserung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

Monitoring-Stelle und Staatenbericht

Seit 2015 beobachtet eine unabhängige Monitoring-Stelle die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Der Fünfte und Sechste Staatenbericht zeigt, dass Deutschland viele Empfehlungen des VN-Kinderrechteausschusses aufgegriffen und die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt hat.

Trotz dieser Fortschritte gibt es noch Defizite bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Das Bundesfamilienministerium bewertet die geplante Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als sinnvoll und effektiver als viele kleine Änderungen im einfachen Recht.