Klage wegen negativer Bewertung erhalten – Was tun?

Klage wegen negativer Bewertung erhalten – Was tun?

Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Arzt auf einem Bewertungsportal negativ bewertet haben, kann es passieren, dass Sie eine Klage zugestellt bekommen. In solchen Fällen greifen Betroffene oft zu einer Abmahnung, um gegen die Bewertung vorzugehen und den Verfasser auf Unterlassung in Anspruch nehmen zu können. Doch wie sollten Sie sich verhalten, wenn Ihnen eine Klage zugestellt wurde? Und wie können Sie diese abwenden oder zu Ihren Gunsten entscheiden?

Klage wegen negativer Bewertung zugestellt – Erste Schritte

Unabhängig von der Begründetheit der Klage ist es wichtig, dass Sie zeitnah reagieren, damit Sie oder Ihr Rechtsanwalt innerhalb von zwei Wochen eine Verteidigungsanzeige gemäß § 276 Abs. 1 ZPO aufgeben können. Verpassen Sie diese Frist, ergeht gegen Sie ein Versäumnisurteil, ohne dass die Klage inhaltlich geprüft wird.

Warum werde ich wegen einer negativen Bewertung verklagt?

Wenn ein Unternehmen gerichtlich gegen den Verfasser einer schlechten Bewertung vorgeht, geht dieser Klage oft eine Abmahnung voraus. Der Abmahnende möchte einerseits die Löschung der Rezension erwirken und andererseits eine Unterlassungserklärung von Ihnen verlangen. Die genauen Konsequenzen einer solchen Klage können Sie auf unserer Seite zum Thema “Unterlassungserklärung bei negativen Bewertungen” nachlesen.

Welche Konsequenzen drohen mir?

Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, muss die gegen Sie ausgesprochene Abmahnung begründet sein. Das ist der Fall, wenn der Löschungs-, Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch tatsächlich besteht. Eine Bewertung ist unzulässig, wenn sie gegen die Richtlinien oder AGB der Bewertungsplattform verstößt oder rechtswidrig ist. In solchen Fällen können Sie in Anspruch genommen werden und müssen mit Konsequenzen rechnen.

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Wann ist meine Bewertung unzulässig?

Eine Bewertung ist unzulässig, wenn sie gegen die Richtlinien der Bewertungsplattform verstößt oder rechtswidrig ist. Unzulässige Bewertungen enthalten oft Belästigungen, Fake-Inhalte, Verletzungen geistiger Eigentumsrechte, Verleumdungen oder Beleidigungen. Auch Bewertungen, die unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder eine Schmähkritik darstellen, sind unzulässig.

Kann ich wegen einer negativen Bewertung angezeigt werden?

Je nach Inhalt der Bewertung besteht die Möglichkeit, dass Sie angezeigt werden. Strafrechtliche Relevanz hat eine Bewertung beispielsweise bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung. Wenn Sie eine Bewertung unter Verwendung eines Nicknames abgeben, kann Ihre Identität durch einen Auskunftsanspruch des Geschädigten preisgegeben werden. In der Praxis werden Verfasser rechtswidriger Bewertungen jedoch selten strafrechtlich belangt.

Was tun, wenn eine Klage zugestellt wurde?

Wenn Ihnen eine Klage zugestellt wurde, ist es wichtig, rechtzeitig zu reagieren. Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie oder Ihr Rechtsanwalt eine Verteidigungsanzeige gemäß § 276 Abs. 1 ZPO vorlegen. Verpassen Sie diese Frist, ergeht gegen Sie ein Versäumnisurteil.

Das Mediationsverfahren – Ein Zulässigkeitserfordernis der Klage

In vielen Bundesländern ist ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, wenn es um Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre geht. Wenn dieses Verfahren ausbleibt, wird die Klage als unzulässig abgewiesen. Dies kann für den Beklagten von Vorteil sein.

Anwaltszwang im Klageverfahren

In einigen Prozessen besteht ein verpflichtendes Erfordernis der anwaltlichen Vertretung. Vor dem Familiengericht ist dies der Fall, ebenso vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten bei einem Streitwert über 5.000€. In diesen Fällen müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.

Es ist wichtig, dass Sie bei einer Klage wegen einer negativen Bewertung schnell und richtig reagieren. Holen Sie sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand und verteidigen Sie sich gegen die Klage.

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