Klauselcheck: Das steht in den ADSp 2017

Klauselcheck: Das steht in den ADSp 2017

Die neuen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) ersetzen ältere Versionen sowie die Deutschen Transport- und Logistikbedingungen (DTLB) und die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL). In dem kürzlich beschlossenen Kompromiss wurden Elemente aus den DTLB, VBGL und den ADSp 2016 zusammengeführt.

Die wichtigsten Unterschiede

Die ADSp 2017 gelten für alle Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer. Dies umfasst neben dem Speditions-, Fracht- und Lagervertrag auch andere übliche Geschäfte wie Zollabwicklung, Sendungsverfolgung und Umschlag. Zudem gelten sie für speditionsübliche logistische Leistungen, die mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Verbindung stehen, wie das Bilden von Ladeeinheiten, Kommissionieren, Etikettieren und Wiegen von Gütern.

Auftraggeberpflichten

Die ADSp 2017 beinhalten Informationspflichten für den Auftraggeber, die bereits in den ADSp 2016 erweitert wurden. Dazu gehören Angaben zu zollrechtlichen, außenwirtschaftsrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Verpflichtungen, gewerblichen Marken- und Lizenzrechten sowie speziellen technischen Anforderungen. Auch wertvolle und diebstahlgefährdete Güter werden genauer behandelt.

Auftragnehmerpflichten

Anders als in den DTLB sind in den ADSp 2017 keine Anforderungen an ein Bewertungs- und Monitoringsystem oder ein Notfallkonzept enthalten. Diese müssen individuell vereinbart werden, wenn die ADSp 2017 verwendet werden. Zudem wurden die Regelungen zu Zusatzleistungen reduziert, da die Verladerverbände gegen bestimmte Klauseln waren.

Lade- und Entladezeiten

Die Regelung zur Nichteinhaltung von Lade- und Entladezeiten wurde angepasst. Standgeld wird erst fällig, wenn eine Ver- oder Entladezeit von zwei Stunden bei Fahrzeugen mit 40 Tonnen überschritten wird. Eine Vereinbarung oder Avisierung über das Zeitfenster der Fahrzeuggestellung ist hierbei Voraussetzung. Diese Klausel gilt nur für Komplettladungen. Die vorherige ADSp-Fassung hatte eine maximale Ver- oder Entladezeit von 30 bis 90 Minuten vorgeschrieben.

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Haftungsbegrenzungen

Die Haftungsbegrenzungen wurden angehoben. Der Spediteur haftet für Güterschäden mit 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm. Die Haftungsbegrenzungen je Schadenfall betragen nun 1,25 Millionen Euro und je Schadensereignis 2,5 Millionen Euro. Bei verfügter Lagerung beträgt die Höchsthaftungssumme 35.000 Euro je Schadenfall. Die Haftung für Differenzen im Lagerbestand ist auf 70.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Weitere Neuerungen

Die ADSp 2017 sehen erstmals eine Sanktion (Kündigung) vor, wenn der Spediteur keine Versicherungsbestätigung vorlegen kann. Zudem wird die Haftung des Auftraggebers bei fehlerhaften Angaben zum Gut oder ungenügender Verpackung auf 200.000 Euro je Schadenereignis begrenzt.

Trotz einiger Änderungen zu Ungunsten von Spediteuren und Verladern sind die ADSp 2017 eine gute Lösung, da sie für Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit sorgen.