Bist du bereit, dein eigenes Kleinunternehmen anzumelden? Wenn ja, dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.
Wann ist ein Unternehmen ein Kleinunternehmen?
Ein Unternehmen gilt als Kleinunternehmen, wenn es beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragt hat. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen:
- Der Umsatz inklusive Umsatzsteuer betrug im vorherigen Geschäftsjahr weniger als 22.000 Euro (neue Grenze seit 2020).
- Der Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr wird voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen.
Die Kleinunternehmerregelung kann auf alle Rechtsformen angewendet werden.
Umsatzgrenzen des Kleinunternehmens
Die Umsatzgrenzen können für manche Unternehmer eine Herausforderung darstellen. Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch besonders interessant für nebenberufliche Gründer. Mit dieser Regelung kannst du nicht nur eine vereinfachte Buchführung betreiben, sondern auch keine Umsatzsteuer zahlen. Das kann vor allem in kreativen Bereichen wie Kommunikationsdesign, freiem Texten oder selbstständiger Programmierung vorteilhaft sein, da hier die Produktionskosten relativ gering sind. Wenn du einen geringen Verwaltungsaufwand möchtest und deine Leistungen an andere Kleinunternehmer oder Privatpersonen richtest, wird dir die Kleinunternehmerregelung empfohlen.
Unterschied zum Kleingewerbe
Es ist wichtig zu wissen, dass das Kleinunternehmen nicht mit dem Kleingewerbe verwechselt werden darf. Während alle Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, als Kleinunternehmen gelten, sind Kleingewerbe unabhängig von Umsatzgrenzen. Der Begriff “Kleingewerbe” bezieht sich auf ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, aber dennoch die Kleinunternehmerregelung nutzen kann.
Unterschied zum Kleinstunternehmen
Auch das Kleinstunternehmen ist nicht dasselbe wie ein Kleinunternehmen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, die im Jahr weniger als zwei Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Sie müssen nicht unbedingt als Kleinunternehmen im Sinne der Kleinunternehmerregelung gelten, können jedoch die Regelung beantragen.
Anmeldung für Kleinunternehmer: So geht’s
Wenn du dein Unternehmen als Kleinunternehmen anmelden möchtest, musst du es bereits gegründet haben. Das beinhaltet die Zusammenstellung des Gründerteams, die Erstellung eines Businessplans und die Aufsetzung des Gesellschaftervertrags. Außerdem benötigen Kleinunternehmer einen Gewerbeschein, den sie beim örtlichen Gewerbeamt beantragen müssen. Nach der Gründung inklusive Gewerbeanmeldung musst du dich beim Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung als Kleinunternehmer erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den dir das Finanzamt nach der telefonischen Anmeldung zuschickt. Du kannst entweder die Druckversion oder die PDF-Version mit Ausfüllhilfe einreichen. Gib die Planzahlen für dein Geschäft an der vorgesehenen Stelle an. Da du neu gründest, wirst du wahrscheinlich keinen festen Umsatz angeben können. Wähle daher einen Planumsatz, der für das laufende Jahr weniger als 50.000 Euro beträgt. Wichtig ist Punkt 7.3, dort kannst du wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du dich dagegen entscheidest, kannst du erst wieder in fünf Jahren wechseln. Wenn die Umsatzgrenzen überschritten werden, wird automatisch die Regelbesteuerung angewendet.
Auch wenn du bereits seit mehreren Jahren unternehmerisch tätig bist, kannst du nachträglich die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dafür genügt ein formloser schriftlicher Antrag, den du ans Finanzamt sendest. Achte jedoch unbedingt auf die Umsatzgrenzen. Informiere auf jeden Fall deine wichtigsten Kunden über den Wechsel.
Kleinunternehmerregelung: Steuerliche Besonderheiten
Wie bereits erwähnt, entfällt für Kleinunternehmer die Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Allerdings musst du eine höhere Vorsteuer bezahlen. Die Vorsteuer ist die Differenz zwischen der monatlichen Umsatzsteuerschuld (auch “Zahllast” genannt) und der Umsatzsteuer. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du neues Arbeitsmaterial anschaffst, wie Computer, Firmenwagen oder Produktionsmaschinen.
Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen, können diese Materialien beim Finanzamt steuerlich geltend machen und die Umsatzsteuer zurückerhalten. Dadurch stellt der Kauf von Neuanschaffungen für Kleinunternehmer einen höheren Kostenaufwand dar. In diesem Fall können auch die Umsatzgrenzen zum Problem werden. Wenn du wenig Umsatz erwirtschaftest, kannst du entsprechend weniger Neuanschaffungen tätigen. Wenn dein Unternehmen also regelmäßige und kostenintensive Neuanschaffungen benötigt, solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du in jeder Rechnung darauf hinweisen. Dazu reicht folgende Angabe: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Außerdem müssen Kleinunternehmer Einkommenssteuern zahlen, die auf den Gewinn angehoben werden.
Rechtsformen für Erst-Kleinunternehmer im Vergleich
Zum Schluss bieten wir dir eine kurze Übersicht über einige mögliche Rechtsformen für neu gründende Kleinunternehmer und ihre Besonderheiten. Berücksichtige die Vor- und Nachteile, um die für dein Unternehmen und Vorhaben am besten geeignete Rechtsform auszuwählen. Unabhängig von der Rechtsform findest du hier eine Übersicht über die Vor- und Nachteile der Nutzung der Kleinunternehmerregelung direkt nach der Gründung.
Freiberufler als Kleinunternehmer
Die freiberufliche Tätigkeit stellt streng genommen keine Rechtsform dar, jedoch können auch Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen. Um als Freiberufler zu gelten, musst du einen der sogenannten Katalogberufe oder katalogähnlichen Berufe ausüben, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Finanzamt. Die meisten Freiberufler sind nicht zur Mitgliedschaft bei der Rentenversicherung verpflichtet, bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Steuerberater müssen sich jedoch in ihrer Berufskammer registrieren lassen. Kreative Freiberufler und Journalisten müssen Mitglieder bei der Künstlersozialkasse (KSK) sein.
Ein Vorteil der freiberuflichen Tätigkeit ist der relativ geringe Organisationsaufwand. Es ist kein Handelsregistereintrag erforderlich und es müssen keine strengen Regularien befolgt werden. Allerdings haften Freiberufler uneingeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen. In einigen freien Berufen gilt außerdem ein Werbeverbot, was die Akquise von Kunden erschweren kann.
Eingetragene Kaufleute (e. K.) als Kleinunternehmer
Eine einfache Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Es ist schnell zu gründen und erfordert in der Regel weder eine notarielle Beurkundung noch einen Handelsregistereintrag. Kaufleute müssen jedoch im Handelsregister als “eingetragener Kaufmann” bzw. “eingetragene Kauffrau (e. K.)” eingetragen sein.
Bei Einzelunternehmen oder e. K. ist kein Stammkapital erforderlich, was diese Gründungsform kostengünstig macht. Du triffst alle Geschäftsentscheidungen selbst und es ist keine Satzung erforderlich. Außerdem musst du keine jährlichen Geschäftsberichte veröffentlichen. Wenn du dich mindestens zwei Jahre in Folge innerhalb der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer bewegst, musst du keine Bilanzen erstellen. Wenn du also schnell und mit geringem Aufwand gründen möchtest, ist die Gründung als Einzelunternehmen oder e. K. eine sinnvolle Option.
Ein Nachteil ist, dass du im Fall von Haftungsansprüchen auf dein gesamtes Privatvermögen zurückgreifen musst. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung eingeschränkt. Wenn du also großen Wert auf die Sicherheit deines Vermögens legst und viel Fremdkapital benötigst, solltest du nicht als Einzelunternehmen oder e. K. gründen.
GbR als Kleinunternehmen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird mit mindestens zwei Personen gegründet. Sie muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, lediglich eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist erforderlich. GbRs aus Freiberuflern, wie zum Beispiel Gemeinschaftspraxen oder Bands, haben ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Sie müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden, da sie nicht als Gewerbetreibende gelten. Es ist kein Stammkapital erforderlich und auch die Mindesteinlage entfällt. Auch bei der GbR als Kleinunternehmen besteht keine Bilanzpflicht. Die GbR eignet sich gut für Gruppen, insbesondere in der Kreativbranche.
Ein Nachteil der GbR ist die Verpflichtung zur persönlichen Haftung, die auch für eingetragene Kaufleute gilt. Aus diesem Grund sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich. Gewerblich tätige GbRs sind verpflichtet, Mitglieder der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu werden. Handwerklich tätige GbRs müssen Mitglieder der örtlichen Handwerkskammer (HWK) sein, während GbRs aus Freiberuflern (mit Ausnahme von Künstlern, Journalisten und Grafikern) Mitglieder ihrer jeweiligen Berufskammer sein müssen. Diese Mitgliedschaften sind in der Regel kostenpflichtig. Die finanzielle Belastung einer GbR ist daher höher als bei eingetragenen Kaufleuten.
UG (haftungsbeschränkt) als Kleinunternehmen
Seit 2008 ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG, 1-Euro-GmbH, Mini-GmbH) eine weitere interessante Alternative für Kleinunternehmer. Die UG funktioniert ähnlich wie eine GmbH: Ein oder mehrere Gesellschafter können sich beteiligen und haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Bei der Besteuerung gelten die gleichen Regeln wie für eine GmbH. Die Gründung ist etwas aufwändiger als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR, kann aber auch über ein praktisches Gründungspaket durchgeführt werden. Du kannst entweder mit einer individuellen Satzung oder einem Musterprotokoll gründen. Ein attraktiver Vorteil der UG ist das sehr geringe Mindestkapital von einem Euro pro Gesellschafter. Wenn du über ein geringes Privatvermögen verfügst, ist die UG eine gute Wahl.
Die Vorteile der UG sind jedoch mit einem höheren Organisationsaufwand verbunden als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR. So muss unter anderem die sogenannte Thesaurierungspflicht eingehalten werden. Darüber hinaus sollten die Gründungskosten einer UG nicht unterschätzt werden: Neben dem Startkapital von mindestens einem Euro fallen auch Notarkosten, Beratungskosten, Kosten für den Handelsregistereintrag und möglicherweise zusätzliche Nachweise und Zulassungen an.
GmbH als Kleinunternehmen
Auch die klassische GmbH kann als Kleinunternehmen geführt werden. Die Regelungen sind ähnlich wie bei der UG, jedoch beträgt das Mindestkapital 25.000 Euro. Darüber hinaus ist es möglich, neben Geld- auch Sachleistungen in das Stammkapital einzubringen. Die GmbH ist seit Jahrzehnten etabliert und wird von deutschen und internationalen Geschäftspartnern anerkannt. Das hohe Stammkapital und die strengen Vorschriften signalisieren Seriosität.
Wie bei der UG ist jedoch der Organisationsaufwand höher als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR. Die höheren Gründungskosten machen die GmbH nicht für jeden Gründer finanziell tragbar.
Kleinunternehmen abmelden: So geht’s
Wenn du dein Kleinunternehmen abmelden möchtest, musst du dich an das Gewerbeamt wenden und dein Gewerbe abmelden. Dies kannst du entweder persönlich oder schriftlich erledigen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gewerbeschein
- Meldebestätigung
- Personalausweis
Die Abmeldung ist kostenlos. Du musst dich nicht gesondert beim Finanzamt abmelden, da das Gewerbeamt das Finanzamt darüber informiert.
Wenn du dein Unternehmen nur vorübergehend abmelden möchtest, kannst du stattdessen eine Ruhendmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Dadurch kannst du alle Pflichten ruhen lassen, die du als Gewerbetreibender wahrnehmen musst, bis du dein Geschäft wieder aktivierst.
Das war eine kurze Anleitung zur Anmeldung eines Kleinunternehmens. Hoffentlich konnte ich dir helfen und dir die wichtigsten Informationen geben, die du brauchst.
Bist du bereit, dein eigenes Kleinunternehmen anzumelden? Wenn ja, dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.
Wann ist ein Unternehmen ein Kleinunternehmen?
Ein Unternehmen gilt als Kleinunternehmen, wenn es beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragt hat. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen:
- Der Umsatz inklusive Umsatzsteuer betrug im vorherigen Geschäftsjahr weniger als 22.000 Euro (neue Grenze seit 2020).
- Der Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr wird voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen.
Die Kleinunternehmerregelung kann auf alle Rechtsformen angewendet werden.
Umsatzgrenzen des Kleinunternehmens
Die Umsatzgrenzen können für manche Unternehmer eine Herausforderung darstellen. Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch besonders interessant für nebenberufliche Gründer. Mit dieser Regelung kannst du nicht nur eine vereinfachte Buchführung betreiben, sondern auch keine Umsatzsteuer zahlen. Das kann vor allem in kreativen Bereichen wie Kommunikationsdesign, freiem Texten oder selbstständiger Programmierung vorteilhaft sein, da hier die Produktionskosten relativ gering sind. Wenn du einen geringen Verwaltungsaufwand möchtest und deine Leistungen an andere Kleinunternehmer oder Privatpersonen richtest, wird dir die Kleinunternehmerregelung empfohlen.
Unterschied zum Kleingewerbe
Es ist wichtig zu wissen, dass das Kleinunternehmen nicht mit dem Kleingewerbe verwechselt werden darf. Während alle Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, als Kleinunternehmen gelten, sind Kleingewerbe unabhängig von Umsatzgrenzen. Der Begriff “Kleingewerbe” bezieht sich auf ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, aber dennoch die Kleinunternehmerregelung nutzen kann.
Unterschied zum Kleinstunternehmen
Auch das Kleinstunternehmen ist nicht dasselbe wie ein Kleinunternehmen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, die im Jahr weniger als zwei Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Sie müssen nicht unbedingt als Kleinunternehmen im Sinne der Kleinunternehmerregelung gelten, können jedoch die Regelung beantragen.
Anmeldung für Kleinunternehmer: So geht’s
Wenn du dein Unternehmen als Kleinunternehmen anmelden möchtest, musst du es bereits gegründet haben. Das beinhaltet die Zusammenstellung des Gründerteams, die Erstellung eines Businessplans und die Aufsetzung des Gesellschaftervertrags. Außerdem benötigen Kleinunternehmer einen Gewerbeschein, den sie beim örtlichen Gewerbeamt beantragen müssen. Nach der Gründung inklusive Gewerbeanmeldung musst du dich beim Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung als Kleinunternehmer erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den dir das Finanzamt nach der telefonischen Anmeldung zuschickt. Du kannst entweder die Druckversion oder die PDF-Version mit Ausfüllhilfe einreichen. Gib die Planzahlen für dein Geschäft an der vorgesehenen Stelle an. Da du neu gründest, wirst du wahrscheinlich keinen festen Umsatz angeben können. Wähle daher einen Planumsatz, der für das laufende Jahr weniger als 50.000 Euro beträgt. Wichtig ist Punkt 7.3, dort kannst du wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du dich dagegen entscheidest, kannst du erst wieder in fünf Jahren wechseln. Wenn die Umsatzgrenzen überschritten werden, wird automatisch die Regelbesteuerung angewendet.
Auch wenn du bereits seit mehreren Jahren unternehmerisch tätig bist, kannst du nachträglich die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dafür genügt ein formloser schriftlicher Antrag, den du ans Finanzamt sendest. Achte jedoch unbedingt auf die Umsatzgrenzen. Informiere auf jeden Fall deine wichtigsten Kunden über den Wechsel.
Kleinunternehmerregelung: Steuerliche Besonderheiten
Wie bereits erwähnt, entfällt für Kleinunternehmer die Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Allerdings musst du eine höhere Vorsteuer bezahlen. Die Vorsteuer ist die Differenz zwischen der monatlichen Umsatzsteuerschuld (auch “Zahllast” genannt) und der Umsatzsteuer. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du neues Arbeitsmaterial anschaffst, wie Computer, Firmenwagen oder Produktionsmaschinen.
Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen, können diese Materialien beim Finanzamt steuerlich geltend machen und die Umsatzsteuer zurückerhalten. Dadurch stellt der Kauf von Neuanschaffungen für Kleinunternehmer einen höheren Kostenaufwand dar. In diesem Fall können auch die Umsatzgrenzen zum Problem werden. Wenn du wenig Umsatz erwirtschaftest, kannst du entsprechend weniger Neuanschaffungen tätigen. Wenn dein Unternehmen also regelmäßige und kostenintensive Neuanschaffungen benötigt, solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du in jeder Rechnung darauf hinweisen. Dazu reicht folgende Angabe: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Außerdem müssen Kleinunternehmer Einkommenssteuern zahlen, die auf den Gewinn angehoben werden.
Rechtsformen für Erst-Kleinunternehmer im Vergleich
Zum Schluss bieten wir dir eine kurze Übersicht über einige mögliche Rechtsformen für neu gründende Kleinunternehmer und ihre Besonderheiten. Berücksichtige die Vor- und Nachteile, um die für dein Unternehmen und Vorhaben am besten geeignete Rechtsform auszuwählen. Unabhängig von der Rechtsform findest du hier eine Übersicht über die Vor- und Nachteile der Nutzung der Kleinunternehmerregelung direkt nach der Gründung.
Freiberufler als Kleinunternehmer
Die freiberufliche Tätigkeit stellt streng genommen keine Rechtsform dar, jedoch können auch Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen. Um als Freiberufler zu gelten, musst du einen der sogenannten Katalogberufe oder katalogähnlichen Berufe ausüben, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Finanzamt. Die meisten Freiberufler sind nicht zur Mitgliedschaft bei der Rentenversicherung verpflichtet, bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Steuerberater müssen sich jedoch in ihrer Berufskammer registrieren lassen. Kreative Freiberufler und Journalisten müssen Mitglieder bei der Künstlersozialkasse (KSK) sein.
Ein Vorteil der freiberuflichen Tätigkeit ist der relativ geringe Organisationsaufwand. Es ist kein Handelsregistereintrag erforderlich und es müssen keine strengen Regularien befolgt werden. Allerdings haften Freiberufler uneingeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen. In einigen freien Berufen gilt außerdem ein Werbeverbot, was die Akquise von Kunden erschweren kann.
Eingetragene Kaufleute (e. K.) als Kleinunternehmer
Eine einfache Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Es ist schnell zu gründen und erfordert in der Regel weder eine notarielle Beurkundung noch einen Handelsregistereintrag. Kaufleute müssen jedoch im Handelsregister als “eingetragener Kaufmann” bzw. “eingetragene Kauffrau (e. K.)” eingetragen sein.
Bei Einzelunternehmen oder e. K. ist kein Stammkapital erforderlich, was diese Gründungsform kostengünstig macht. Du triffst alle Geschäftsentscheidungen selbst und es ist keine Satzung erforderlich. Außerdem musst du keine jährlichen Geschäftsberichte veröffentlichen. Wenn du dich mindestens zwei Jahre in Folge innerhalb der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer bewegst, musst du keine Bilanzen erstellen. Wenn du also schnell und mit geringem Aufwand gründen möchtest, ist die Gründung als Einzelunternehmen oder e. K. eine sinnvolle Option.
Ein Nachteil ist, dass du im Fall von Haftungsansprüchen auf dein gesamtes Privatvermögen zurückgreifen musst. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung eingeschränkt. Wenn du also großen Wert auf die Sicherheit deines Vermögens legst und viel Fremdkapital benötigst, solltest du nicht als Einzelunternehmen oder e. K. gründen.
GbR als Kleinunternehmen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird mit mindestens zwei Personen gegründet. Sie muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, lediglich eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist erforderlich. GbRs aus Freiberuflern, wie zum Beispiel Gemeinschaftspraxen oder Bands, haben ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Sie müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden, da sie nicht als Gewerbetreibende gelten. Es ist kein Stammkapital erforderlich und auch die Mindesteinlage entfällt. Auch bei der GbR als Kleinunternehmen besteht keine Bilanzpflicht. Die GbR eignet sich gut für Gruppen, insbesondere in der Kreativbranche.
Ein Nachteil der GbR ist die Verpflichtung zur persönlichen Haftung, die auch für eingetragene Kaufleute gilt. Aus diesem Grund sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich. Gewerblich tätige GbRs sind verpflichtet, Mitglieder der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu werden. Handwerklich tätige GbRs müssen Mitglieder der örtlichen Handwerkskammer (HWK) sein, während GbRs aus Freiberuflern (mit Ausnahme von Künstlern, Journalisten und Grafikern) Mitglieder ihrer jeweiligen Berufskammer sein müssen. Diese Mitgliedschaften sind in der Regel kostenpflichtig. Die finanzielle Belastung einer GbR ist daher höher als bei eingetragenen Kaufleuten.
UG (haftungsbeschränkt) als Kleinunternehmen
Seit 2008 ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG, 1-Euro-GmbH, Mini-GmbH) eine weitere interessante Alternative für Kleinunternehmer. Die UG funktioniert ähnlich wie eine GmbH: Ein oder mehrere Gesellschafter können sich beteiligen und haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Bei der Besteuerung gelten die gleichen Regeln wie für eine GmbH. Die Gründung ist etwas aufwändiger als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR, kann aber auch über ein praktisches Gründungspaket durchgeführt werden. Du kannst entweder mit einer individuellen Satzung oder einem Musterprotokoll gründen. Ein attraktiver Vorteil der UG ist das sehr geringe Mindestkapital von einem Euro pro Gesellschafter. Wenn du über ein geringes Privatvermögen verfügst, ist die UG eine gute Wahl.
Die Vorteile der UG sind jedoch mit einem höheren Organisationsaufwand verbunden als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR. So muss unter anderem die sogenannte Thesaurierungspflicht eingehalten werden. Darüber hinaus sollten die Gründungskosten einer UG nicht unterschätzt werden: Neben dem Startkapital von mindestens einem Euro fallen auch Notarkosten, Beratungskosten, Kosten für den Handelsregistereintrag und möglicherweise zusätzliche Nachweise und Zulassungen an.
GmbH als Kleinunternehmen
Auch die klassische GmbH kann als Kleinunternehmen geführt werden. Die Regelungen sind ähnlich wie bei der UG, jedoch beträgt das Mindestkapital 25.000 Euro. Darüber hinaus ist es möglich, neben Geld- auch Sachleistungen in das Stammkapital einzubringen. Die GmbH ist seit Jahrzehnten etabliert und wird von deutschen und internationalen Geschäftspartnern anerkannt. Das hohe Stammkapital und die strengen Vorschriften signalisieren Seriosität.
Wie bei der UG ist jedoch der Organisationsaufwand höher als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR. Die höheren Gründungskosten machen die GmbH nicht für jeden Gründer finanziell tragbar.
Kleinunternehmen abmelden: So geht’s
Wenn du dein Kleinunternehmen abmelden möchtest, musst du dich an das Gewerbeamt wenden und dein Gewerbe abmelden. Dies kannst du entweder persönlich oder schriftlich erledigen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gewerbeschein
- Meldebestätigung
- Personalausweis
Die Abmeldung ist kostenlos. Du musst dich nicht gesondert beim Finanzamt abmelden, da das Gewerbeamt das Finanzamt darüber informiert.
Wenn du dein Unternehmen nur vorübergehend abmelden möchtest, kannst du stattdessen eine Ruhendmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Dadurch kannst du alle Pflichten ruhen lassen, die du als Gewerbetreibender wahrnehmen musst, bis du dein Geschäft wieder aktivierst.
Das war eine kurze Anleitung zur Anmeldung eines Kleinunternehmens. Hoffentlich konnte ich dir helfen und dir die wichtigsten Informationen geben, die du brauchst.
Bist du bereit, dein eigenes Kleinunternehmen anzumelden? Wenn ja, dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.
Wann ist ein Unternehmen ein Kleinunternehmen?
Ein Unternehmen gilt als Kleinunternehmen, wenn es beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragt hat. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen:
- Der Umsatz inklusive Umsatzsteuer betrug im vorherigen Geschäftsjahr weniger als 22.000 Euro (neue Grenze seit 2020).
- Der Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr wird voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen.
Die Kleinunternehmerregelung kann auf alle Rechtsformen angewendet werden.
Umsatzgrenzen des Kleinunternehmens
Die Umsatzgrenzen können für manche Unternehmer eine Herausforderung darstellen. Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch besonders interessant für nebenberufliche Gründer. Mit dieser Regelung kannst du nicht nur eine vereinfachte Buchführung betreiben, sondern auch keine Umsatzsteuer zahlen. Das kann vor allem in kreativen Bereichen wie Kommunikationsdesign, freiem Texten oder selbstständiger Programmierung vorteilhaft sein, da hier die Produktionskosten relativ gering sind. Wenn du einen geringen Verwaltungsaufwand möchtest und deine Leistungen an andere Kleinunternehmer oder Privatpersonen richtest, wird dir die Kleinunternehmerregelung empfohlen.
Unterschied zum Kleingewerbe
Es ist wichtig zu wissen, dass das Kleinunternehmen nicht mit dem Kleingewerbe verwechselt werden darf. Während alle Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, als Kleinunternehmen gelten, sind Kleingewerbe unabhängig von Umsatzgrenzen. Der Begriff “Kleingewerbe” bezieht sich auf ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, aber dennoch die Kleinunternehmerregelung nutzen kann.
Unterschied zum Kleinstunternehmen
Auch das Kleinstunternehmen ist nicht dasselbe wie ein Kleinunternehmen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, die im Jahr weniger als zwei Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Sie müssen nicht unbedingt als Kleinunternehmen im Sinne der Kleinunternehmerregelung gelten, können jedoch die Regelung beantragen.
Anmeldung für Kleinunternehmer: So geht’s
Wenn du dein Unternehmen als Kleinunternehmen anmelden möchtest, musst du es bereits gegründet haben. Das beinhaltet die Zusammenstellung des Gründerteams, die Erstellung eines Businessplans und die Aufsetzung des Gesellschaftervertrags. Außerdem benötigen Kleinunternehmer einen Gewerbeschein, den sie beim örtlichen Gewerbeamt beantragen müssen. Nach der Gründung inklusive Gewerbeanmeldung musst du dich beim Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung als Kleinunternehmer erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den dir das Finanzamt nach der telefonischen Anmeldung zuschickt. Du kannst entweder die Druckversion oder die PDF-Version mit Ausfüllhilfe einreichen. Gib die Planzahlen für dein Geschäft an der vorgesehenen Stelle an. Da du neu gründest, wirst du wahrscheinlich keinen festen Umsatz angeben können. Wähle daher einen Planumsatz, der für das laufende Jahr weniger als 50.000 Euro beträgt. Wichtig ist Punkt 7.3, dort kannst du wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du dich dagegen entscheidest, kannst du erst wieder in fünf Jahren wechseln. Wenn die Umsatzgrenzen überschritten werden, wird automatisch die Regelbesteuerung angewendet.
Auch wenn du bereits seit mehreren Jahren unternehmerisch tätig bist, kannst du nachträglich die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dafür genügt ein formloser schriftlicher Antrag, den du ans Finanzamt sendest. Achte jedoch unbedingt auf die Umsatzgrenzen. Informiere auf jeden Fall deine wichtigsten Kunden über den Wechsel.
Kleinunternehmerregelung: Steuerliche Besonderheiten
Wie bereits erwähnt, entfällt für Kleinunternehmer die Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Allerdings musst du eine höhere Vorsteuer bezahlen. Die Vorsteuer ist die Differenz zwischen der monatlichen Umsatzsteuerschuld (auch “Zahllast” genannt) und der Umsatzsteuer. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du neues Arbeitsmaterial anschaffst, wie Computer, Firmenwagen oder Produktionsmaschinen.
Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen, können diese Materialien beim Finanzamt steuerlich geltend machen und die Umsatzsteuer zurückerhalten. Dadurch stellt der Kauf von Neuanschaffungen für Kleinunternehmer einen höheren Kostenaufwand dar. In diesem Fall können auch die Umsatzgrenzen zum Problem werden. Wenn du wenig Umsatz erwirtschaftest, kannst du entsprechend weniger Neuanschaffungen tätigen. Wenn dein Unternehmen also regelmäßige und kostenintensive Neuanschaffungen benötigt, solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du in jeder Rechnung darauf hinweisen. Dazu reicht folgende Angabe: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Außerdem müssen Kleinunternehmer Einkommenssteuern zahlen, die auf den Gewinn angehoben werden.
Rechtsformen für Erst-Kleinunternehmer im Vergleich
Zum Schluss bieten wir dir eine kurze Übersicht über einige mögliche Rechtsformen für neu gründende Kleinunternehmer und ihre Besonderheiten. Berücksichtige die Vor- und Nachteile, um die für dein Unternehmen und Vorhaben am besten geeignete Rechtsform auszuwählen. Unabhängig von der Rechtsform findest du hier eine Übersicht über die Vor- und Nachteile der Nutzung der Kleinunternehmerregelung direkt nach der Gründung.
Freiberufler als Kleinunternehmer
Die freiberufliche Tätigkeit stellt streng genommen keine Rechtsform dar, jedoch können auch Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen. Um als Freiberufler zu gelten, musst du einen der sogenannten Katalogberufe oder katalogähnlichen Berufe ausüben, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Finanzamt. Die meisten Freiberufler sind nicht zur Mitgliedschaft bei der Rentenversicherung verpflichtet, bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Steuerberater müssen sich jedoch in ihrer Berufskammer registrieren lassen. Kreative Freiberufler und Journalisten müssen Mitglieder bei der Künstlersozialkasse (KSK) sein.
Ein Vorteil der freiberuflichen Tätigkeit ist der relativ geringe Organisationsaufwand. Es ist kein Handelsregistereintrag erforderlich und es müssen keine strengen Regularien befolgt werden. Allerdings haften Freiberufler uneingeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen. In einigen freien Berufen gilt außerdem ein Werbeverbot, was die Akquise von Kunden erschweren kann.
Eingetragene Kaufleute (e. K.) als Kleinunternehmer
Eine einfache Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Es ist schnell zu gründen und erfordert in der Regel weder eine notarielle Beurkundung noch einen Handelsregistereintrag. Kaufleute müssen jedoch im Handelsregister als “eingetragener Kaufmann” bzw. “eingetragene Kauffrau (e. K.)” eingetragen sein.
Bei Einzelunternehmen oder e. K. ist kein Stammkapital erforderlich, was diese Gründungsform kostengünstig macht. Du triffst alle Geschäftsentscheidungen selbst und es ist keine Satzung erforderlich. Außerdem musst du keine jährlichen Geschäftsberichte veröffentlichen. Wenn du dich mindestens zwei Jahre in Folge innerhalb der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer bewegst, musst du keine Bilanzen erstellen. Wenn du also schnell und mit geringem Aufwand gründen möchtest, ist die Gründung als Einzelunternehmen oder e. K. eine sinnvolle Option.
Ein Nachteil ist, dass du im Fall von Haftungsansprüchen auf dein gesamtes Privatvermögen zurückgreifen musst. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung eingeschränkt. Wenn du also großen Wert auf die Sicherheit deines Vermögens legst und viel Fremdkapital benötigst, solltest du nicht als Einzelunternehmen oder e. K. gründen.
GbR als Kleinunternehmen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird mit mindestens zwei Personen gegründet. Sie muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, lediglich eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist erforderlich. GbRs aus Freiberuflern, wie zum Beispiel Gemeinschaftspraxen oder Bands, haben ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Sie müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden, da sie nicht als Gewerbetreibende gelten. Es ist kein Stammkapital erforderlich und auch die Mindesteinlage entfällt. Auch bei der GbR als Kleinunternehmen besteht keine Bilanzpflicht. Die GbR eignet sich gut für Gruppen, insbesondere in der Kreativbranche.
Ein Nachteil der GbR ist die Verpflichtung zur persönlichen Haftung, die auch für eingetragene Kaufleute gilt. Aus diesem Grund sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich. Gewerblich tätige GbRs sind verpflichtet, Mitglieder der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu werden. Handwerklich tätige GbRs müssen Mitglieder der örtlichen Handwerkskammer (HWK) sein, während GbRs aus Freiberuflern (mit Ausnahme von Künstlern, Journalisten und Grafikern) Mitglieder ihrer jeweiligen Berufskammer sein müssen. Diese Mitgliedschaften sind in der Regel kostenpflichtig. Die finanzielle Belastung einer GbR ist daher höher als bei eingetragenen Kaufleuten.
UG (haftungsbeschränkt) als Kleinunternehmen
Seit 2008 ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG, 1-Euro-GmbH, Mini-GmbH) eine weitere interessante Alternative für Kleinunternehmer. Die UG funktioniert ähnlich wie eine GmbH: Ein oder mehrere Gesellschafter können sich beteiligen und haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Bei der Besteuerung gelten die gleichen Regeln wie für eine GmbH. Die Gründung ist etwas aufwändiger als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR, kann aber auch über ein praktisches Gründungspaket durchgeführt werden. Du kannst entweder mit einer individuellen Satzung oder einem Musterprotokoll gründen. Ein attraktiver Vorteil der UG ist das sehr geringe Mindestkapital von einem Euro pro Gesellschafter. Wenn du über ein geringes Privatvermögen verfügst, ist die UG eine gute Wahl.
Die Vorteile der UG sind jedoch mit einem höheren Organisationsaufwand verbunden als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR. So muss unter anderem die sogenannte Thesaurierungspflicht eingehalten werden. Darüber hinaus sollten die Gründungskosten einer UG nicht unterschätzt werden: Neben dem Startkapital von mindestens einem Euro fallen auch Notarkosten, Beratungskosten, Kosten für den Handelsregistereintrag und möglicherweise zusätzliche Nachweise und Zulassungen an.
GmbH als Kleinunternehmen
Auch die klassische GmbH kann als Kleinunternehmen geführt werden. Die Regelungen sind ähnlich wie bei der UG, jedoch beträgt das Mindestkapital 25.000 Euro. Darüber hinaus ist es möglich, neben Geld- auch Sachleistungen in das Stammkapital einzubringen. Die GmbH ist seit Jahrzehnten etabliert und wird von deutschen und internationalen Geschäftspartnern anerkannt. Das hohe Stammkapital und die strengen Vorschriften signalisieren Seriosität.
Wie bei der UG ist jedoch der Organisationsaufwand höher als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR. Die höheren Gründungskosten machen die GmbH nicht für jeden Gründer finanziell tragbar.
Kleinunternehmen abmelden: So geht’s
Wenn du dein Kleinunternehmen abmelden möchtest, musst du dich an das Gewerbeamt wenden und dein Gewerbe abmelden. Dies kannst du entweder persönlich oder schriftlich erledigen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gewerbeschein
- Meldebestätigung
- Personalausweis
Die Abmeldung ist kostenlos. Du musst dich nicht gesondert beim Finanzamt abmelden, da das Gewerbeamt das Finanzamt darüber informiert.
Wenn du dein Unternehmen nur vorübergehend abmelden möchtest, kannst du stattdessen eine Ruhendmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Dadurch kannst du alle Pflichten ruhen lassen, die du als Gewerbetreibender wahrnehmen musst, bis du dein Geschäft wieder aktivierst.
Das war eine kurze Anleitung zur Anmeldung eines Kleinunternehmens. Hoffentlich konnte ich dir helfen und dir die wichtigsten Informationen geben, die du brauchst.
Bist du bereit, dein eigenes Kleinunternehmen anzumelden? Wenn ja, dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.
Wann ist ein Unternehmen ein Kleinunternehmen?
Ein Unternehmen gilt als Kleinunternehmen, wenn es beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragt hat. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen:
- Der Umsatz inklusive Umsatzsteuer betrug im vorherigen Geschäftsjahr weniger als 22.000 Euro (neue Grenze seit 2020).
- Der Umsatz im aktuellen Geschäftsjahr wird voraussichtlich weniger als 50.000 Euro betragen.
Die Kleinunternehmerregelung kann auf alle Rechtsformen angewendet werden.
Umsatzgrenzen des Kleinunternehmens
Die Umsatzgrenzen können für manche Unternehmer eine Herausforderung darstellen. Die Kleinunternehmerregelung ist jedoch besonders interessant für nebenberufliche Gründer. Mit dieser Regelung kannst du nicht nur eine vereinfachte Buchführung betreiben, sondern auch keine Umsatzsteuer zahlen. Das kann vor allem in kreativen Bereichen wie Kommunikationsdesign, freiem Texten oder selbstständiger Programmierung vorteilhaft sein, da hier die Produktionskosten relativ gering sind. Wenn du einen geringen Verwaltungsaufwand möchtest und deine Leistungen an andere Kleinunternehmer oder Privatpersonen richtest, wird dir die Kleinunternehmerregelung empfohlen.
Unterschied zum Kleingewerbe
Es ist wichtig zu wissen, dass das Kleinunternehmen nicht mit dem Kleingewerbe verwechselt werden darf. Während alle Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, als Kleinunternehmen gelten, sind Kleingewerbe unabhängig von Umsatzgrenzen. Der Begriff “Kleingewerbe” bezieht sich auf ein Gewerbe, das nicht im Handelsregister eingetragen werden muss, aber dennoch die Kleinunternehmerregelung nutzen kann.
Unterschied zum Kleinstunternehmen
Auch das Kleinstunternehmen ist nicht dasselbe wie ein Kleinunternehmen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern, die im Jahr weniger als zwei Millionen Euro Umsatz erwirtschaften. Sie müssen nicht unbedingt als Kleinunternehmen im Sinne der Kleinunternehmerregelung gelten, können jedoch die Regelung beantragen.
Anmeldung für Kleinunternehmer: So geht’s
Wenn du dein Unternehmen als Kleinunternehmen anmelden möchtest, musst du es bereits gegründet haben. Das beinhaltet die Zusammenstellung des Gründerteams, die Erstellung eines Businessplans und die Aufsetzung des Gesellschaftervertrags. Außerdem benötigen Kleinunternehmer einen Gewerbeschein, den sie beim örtlichen Gewerbeamt beantragen müssen. Nach der Gründung inklusive Gewerbeanmeldung musst du dich beim Finanzamt anmelden.
Die Anmeldung als Kleinunternehmer erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den dir das Finanzamt nach der telefonischen Anmeldung zuschickt. Du kannst entweder die Druckversion oder die PDF-Version mit Ausfüllhilfe einreichen. Gib die Planzahlen für dein Geschäft an der vorgesehenen Stelle an. Da du neu gründest, wirst du wahrscheinlich keinen festen Umsatz angeben können. Wähle daher einen Planumsatz, der für das laufende Jahr weniger als 50.000 Euro beträgt. Wichtig ist Punkt 7.3, dort kannst du wählen, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du dich dagegen entscheidest, kannst du erst wieder in fünf Jahren wechseln. Wenn die Umsatzgrenzen überschritten werden, wird automatisch die Regelbesteuerung angewendet.
Auch wenn du bereits seit mehreren Jahren unternehmerisch tätig bist, kannst du nachträglich die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dafür genügt ein formloser schriftlicher Antrag, den du ans Finanzamt sendest. Achte jedoch unbedingt auf die Umsatzgrenzen. Informiere auf jeden Fall deine wichtigsten Kunden über den Wechsel.
Kleinunternehmerregelung: Steuerliche Besonderheiten
Wie bereits erwähnt, entfällt für Kleinunternehmer die Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Allerdings musst du eine höhere Vorsteuer bezahlen. Die Vorsteuer ist die Differenz zwischen der monatlichen Umsatzsteuerschuld (auch “Zahllast” genannt) und der Umsatzsteuer. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du neues Arbeitsmaterial anschaffst, wie Computer, Firmenwagen oder Produktionsmaschinen.
Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen, können diese Materialien beim Finanzamt steuerlich geltend machen und die Umsatzsteuer zurückerhalten. Dadurch stellt der Kauf von Neuanschaffungen für Kleinunternehmer einen höheren Kostenaufwand dar. In diesem Fall können auch die Umsatzgrenzen zum Problem werden. Wenn du wenig Umsatz erwirtschaftest, kannst du entsprechend weniger Neuanschaffungen tätigen. Wenn dein Unternehmen also regelmäßige und kostenintensive Neuanschaffungen benötigt, solltest du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt, musst du in jeder Rechnung darauf hinweisen. Dazu reicht folgende Angabe: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
Außerdem müssen Kleinunternehmer Einkommenssteuern zahlen, die auf den Gewinn angehoben werden.
Rechtsformen für Erst-Kleinunternehmer im Vergleich
Zum Schluss bieten wir dir eine kurze Übersicht über einige mögliche Rechtsformen für neu gründende Kleinunternehmer und ihre Besonderheiten. Berücksichtige die Vor- und Nachteile, um die für dein Unternehmen und Vorhaben am besten geeignete Rechtsform auszuwählen. Unabhängig von der Rechtsform findest du hier eine Übersicht über die Vor- und Nachteile der Nutzung der Kleinunternehmerregelung direkt nach der Gründung.
Freiberufler als Kleinunternehmer
Die freiberufliche Tätigkeit stellt streng genommen keine Rechtsform dar, jedoch können auch Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen. Um als Freiberufler zu gelten, musst du einen der sogenannten Katalogberufe oder katalogähnlichen Berufe ausüben, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Finanzamt. Die meisten Freiberufler sind nicht zur Mitgliedschaft bei der Rentenversicherung verpflichtet, bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte oder Steuerberater müssen sich jedoch in ihrer Berufskammer registrieren lassen. Kreative Freiberufler und Journalisten müssen Mitglieder bei der Künstlersozialkasse (KSK) sein.
Ein Vorteil der freiberuflichen Tätigkeit ist der relativ geringe Organisationsaufwand. Es ist kein Handelsregistereintrag erforderlich und es müssen keine strengen Regularien befolgt werden. Allerdings haften Freiberufler uneingeschränkt mit ihrem eigenen Vermögen. In einigen freien Berufen gilt außerdem ein Werbeverbot, was die Akquise von Kunden erschweren kann.
Eingetragene Kaufleute (e. K.) als Kleinunternehmer
Eine einfache Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Es ist schnell zu gründen und erfordert in der Regel weder eine notarielle Beurkundung noch einen Handelsregistereintrag. Kaufleute müssen jedoch im Handelsregister als “eingetragener Kaufmann” bzw. “eingetragene Kauffrau (e. K.)” eingetragen sein.
Bei Einzelunternehmen oder e. K. ist kein Stammkapital erforderlich, was diese Gründungsform kostengünstig macht. Du triffst alle Geschäftsentscheidungen selbst und es ist keine Satzung erforderlich. Außerdem musst du keine jährlichen Geschäftsberichte veröffentlichen. Wenn du dich mindestens zwei Jahre in Folge innerhalb der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer bewegst, musst du keine Bilanzen erstellen. Wenn du also schnell und mit geringem Aufwand gründen möchtest, ist die Gründung als Einzelunternehmen oder e. K. eine sinnvolle Option.
Ein Nachteil ist, dass du im Fall von Haftungsansprüchen auf dein gesamtes Privatvermögen zurückgreifen musst. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung eingeschränkt. Wenn du also großen Wert auf die Sicherheit deines Vermögens legst und viel Fremdkapital benötigst, solltest du nicht als Einzelunternehmen oder e. K. gründen.
GbR als Kleinunternehmen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird mit mindestens zwei Personen gegründet. Sie muss nicht im Handelsregister eingetragen werden, lediglich eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist erforderlich. GbRs aus Freiberuflern, wie zum Beispiel Gemeinschaftspraxen oder Bands, haben ein vereinfachtes Anmeldeverfahren. Sie müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden, da sie nicht als Gewerbetreibende gelten. Es ist kein Stammkapital erforderlich und auch die Mindesteinlage entfällt. Auch bei der GbR als Kleinunternehmen besteht keine Bilanzpflicht. Die GbR eignet sich gut für Gruppen, insbesondere in der Kreativbranche.
Ein Nachteil der GbR ist die Verpflichtung zur persönlichen Haftung, die auch für eingetragene Kaufleute gilt. Aus diesem Grund sollte unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Außerdem ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich. Gewerblich tätige GbRs sind verpflichtet, Mitglieder der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu werden. Handwerklich tätige GbRs müssen Mitglieder der örtlichen Handwerkskammer (HWK) sein, während GbRs aus Freiberuflern (mit Ausnahme von Künstlern, Journalisten und Grafikern) Mitglieder ihrer jeweiligen Berufskammer sein müssen. Diese Mitgliedschaften sind in der Regel kostenpflichtig. Die finanzielle Belastung einer GbR ist daher höher als bei eingetragenen Kaufleuten.
UG (haftungsbeschränkt) als Kleinunternehmen
Seit 2008 ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG, 1-Euro-GmbH, Mini-GmbH) eine weitere interessante Alternative für Kleinunternehmer. Die UG funktioniert ähnlich wie eine GmbH: Ein oder mehrere Gesellschafter können sich beteiligen und haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Bei der Besteuerung gelten die gleichen Regeln wie für eine GmbH. Die Gründung ist etwas aufwändiger als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR, kann aber auch über ein praktisches Gründungspaket durchgeführt werden. Du kannst entweder mit einer individuellen Satzung oder einem Musterprotokoll gründen. Ein attraktiver Vorteil der UG ist das sehr geringe Mindestkapital von einem Euro pro Gesellschafter. Wenn du über ein geringes Privatvermögen verfügst, ist die UG eine gute Wahl.
Die Vorteile der UG sind jedoch mit einem höheren Organisationsaufwand verbunden als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR. So muss unter anderem die sogenannte Thesaurierungspflicht eingehalten werden. Darüber hinaus sollten die Gründungskosten einer UG nicht unterschätzt werden: Neben dem Startkapital von mindestens einem Euro fallen auch Notarkosten, Beratungskosten, Kosten für den Handelsregistereintrag und möglicherweise zusätzliche Nachweise und Zulassungen an.
GmbH als Kleinunternehmen
Auch die klassische GmbH kann als Kleinunternehmen geführt werden. Die Regelungen sind ähnlich wie bei der UG, jedoch beträgt das Mindestkapital 25.000 Euro. Darüber hinaus ist es möglich, neben Geld- auch Sachleistungen in das Stammkapital einzubringen. Die GmbH ist seit Jahrzehnten etabliert und wird von deutschen und internationalen Geschäftspartnern anerkannt. Das hohe Stammkapital und die strengen Vorschriften signalisieren Seriosität.
Wie bei der UG ist jedoch der Organisationsaufwand höher als bei eingetragenen Kaufleuten oder einer GbR. Die höheren Gründungskosten machen die GmbH nicht für jeden Gründer finanziell tragbar.
Kleinunternehmen abmelden: So geht’s
Wenn du dein Kleinunternehmen abmelden möchtest, musst du dich an das Gewerbeamt wenden und dein Gewerbe abmelden. Dies kannst du entweder persönlich oder schriftlich erledigen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gewerbeschein
- Meldebestätigung
- Personalausweis
Die Abmeldung ist kostenlos. Du musst dich nicht gesondert beim Finanzamt abmelden, da das Gewerbeamt das Finanzamt darüber informiert.
Wenn du dein Unternehmen nur vorübergehend abmelden möchtest, kannst du stattdessen eine Ruhendmeldung beim Gewerbeamt vornehmen. Dadurch kannst du alle Pflichten ruhen lassen, die du als Gewerbetreibender wahrnehmen musst, bis du dein Geschäft wieder aktivierst.
Das war eine kurze Anleitung zur Anmeldung eines Kleinunternehmens. Hoffentlich konnte ich dir helfen und dir die wichtigsten Informationen geben, die du brauchst.