Hey, besties! Heute nehmen wir uns das Thema Komplementär und Kommanditist zur Brust. Was bedeuten diese Begriffe eigentlich und was unterscheidet sie voneinander? Keine Sorge, ich habe alle Antworten für euch parat!
Was ist ein Komplementär?
Ein Komplementär in einer Kommanditgesellschaft ergänzt den Kommanditisten. Dabei übernimmt er das größte Risiko und die meiste Verantwortung. Anders als der Kommanditist haftet der Komplementär nicht nur mit seiner Einlage, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Diese Haftung ist unbeschränkt und in voller Höhe. In den meisten Fällen ist der Komplementär auch der Geschäftsführer. Der Kommanditist hingegen haftet nur in Höhe seiner Einlage und hat weniger Entscheidungsbefugnisse.
Warum ist der Komplementär wichtig?
Die Komplementärhaftung ist Voraussetzung für die Gründung einer Kommanditgesellschaft. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH gibt es bei der KG keine Mindestkapitalanforderungen. Dadurch ist die Gründung einer KG wesentlich einfacher und flexibler. Der Komplementär haftet in einer KG auch nur mit seinem Privatvermögen, während die Kommanditisten geschützt sind.
Rechte und Pflichten des Komplementärs
Als Komplementär hat man größere Entscheidungsbefugnisse und Rechte. Das beinhaltet das Recht zur Geschäftsführung, eine angemessene Gewinnbeteiligung, ein Widerspruchsrecht, ein Kontrollrecht und ein Kündigungsrecht. Allerdings unterliegen Komplementäre auch einer Treuepflicht, die ein Wettbewerbsverbot beinhaltet. Das bedeutet, dass sie keine Geschäfte betreiben dürfen, die dem Gesellschaftszweck der KG widersprechen.
Ein Beispiel für die Gründung einer KG
Stell dir vor, ein Hochschulabsolvent möchte ein Start-up gründen, ihm fehlt jedoch das nötige Kapital. In diesem Fall können Kommilitonen, Freunde oder Familienmitglieder als Kommanditisten einsteigen und das Unternehmen mit ihrem Kapital unterstützen. Der Hochschulabsolvent wird zum Komplementär und übernimmt die Geschäftsführung des Unternehmens. Im Falle einer Insolvenz haften die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage, während der Komplementär mit seinem Privatvermögen haftet.
Die GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG, bei der der Komplementär eine GmbH ist. Dadurch fällt die gesamtschuldnerische Privathaftung weg und das Risiko des Komplementärs wird begrenzt.
Das war’s, besties! Jetzt habt ihr eine klare Vorstellung von den Unterschieden zwischen Komplementär und Kommanditist. Wenn ihr noch mehr spannende Informationen rund um das Thema Unternehmensgründung und -führung haben wollt, dann bleibt dran!