Konkrete und abstrakte Normenkontrolle

Konkrete und abstrakte Normenkontrolle

Das Bundesverfassungsgericht spielt eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Dabei gibt es zwei verschiedene Verfahren: die konkrete Normenkontrolle und die abstrakte Normenkontrolle. In diesem Artikel werden wir uns mit beiden Verfahren genauer befassen.

Konkrete Normenkontrolle und Richtervorlagen nach Art. 100 GG

Das Verfassungsgericht kann auf Vorlagen von Fachgerichten hin die Verfassungsmäßigkeit von konkreten Rechtsnormen prüfen. Dabei sind die Gerichte der Länder und des Bundes berechtigt und verpflichtet, die Verfassungsmäßigkeit aller angewendeten Rechtsnormen zu prüfen. Sie können jedoch keine förmlichen Bundes- oder Landesgesetze für nichtig erklären oder als verfassungswidrig behandeln. Die Verwerfungskompetenz für Parlamentsgesetze liegt ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht sowie den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder.

Die Zulässigkeit von Vorlagebeschlüssen unterliegt dabei strengen formellen und inhaltlichen Anforderungen. Es gab bereits zahlreiche bedeutende Vorlageverfahren, wie zum Beispiel zum Steuer- und Sozialrecht oder zum Gleichberechtigungsgebot. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht strenge Maßstäbe angesetzt und wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen.

Abstrakte Normenkontrolle

Das abstrakte Normenkontrollverfahren ermöglicht die verfassungsgerichtliche Überprüfung von untergesetzlichen Rechtsnormen. Die Entscheidungen des Bundes- oder Landesverfassungsgerichts haben Gesetzeskraft und binden alle Staatsorgane, einschließlich der Gerichte. Das Verfahren ist von einem konkreten Rechtsstreit losgelöst und nicht fristgebunden. Es kommt nur für eine begrenzte Anzahl von Antragsberechtigten in Frage, wie zum Beispiel die Bundesregierung, ein Viertel der Mitglieder des Bundestags oder jede Landesregierung.

Im abstrakten Normenkontrollverfahren können alle Rechtsnormen aus Bund und Ländern überprüft werden, darunter formelle Gesetze, Verordnungen und Satzungen. Nicht überprüfbar sind Völkerrecht, das Recht der früheren DDR, Verwaltungsvorschriften und öffentlich-rechtliche Pläne oder Programme.

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Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts reichen von der Feststellung der Nichtigkeit oder Verfassungswidrigkeit einer Norm bis hin zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber. Es wird dabei auch geprüft, ob eine verfassungskonforme Auslegung der beanstandeten Norm möglich ist, bevor eine Nichtigkeitsentscheidung getroffen wird.

In abstrakten Normenkontrollverfahren werden oft politisch und/oder gesellschaftlich umstrittene Gesetze überprüft. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bereits wichtige Entscheidungen getroffen, zum Beispiel zum Schutz des ungeborenen Lebens, zum Ausländerwahlrecht oder zur Haltung von Legehennen.

Abschließend kann gesagt werden, dass die konkrete und abstrakte Normenkontrolle wichtige Instrumente sind, um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen sicherzustellen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das Bundesverfassungsgericht spielt dabei eine zentrale Rolle und trifft wegweisende Entscheidungen, die Auswirkungen auf das gesamte Rechtssystem haben.