Wer mit einer drohenden Kontopfändung zu tun hat, möchte gerne auf Nummer sicher gehen und überprüfen, ob die Pfändung bereits umgesetzt wurde oder noch in der Schwebe ist.
Ganz sicher über eine Pfändung können Sie sich nur sein, wenn Ihnen eine schriftliche Information über die Kontopfändung zugestellt wurde und Ihre Bank Ihnen auf Nachfrage bestätigt, dass die Pfändung bereits umgesetzt wird.
Dennoch stellen sich viele Menschen zusätzlich folgende Fragen:
- Lässt sich eine Kontopfändung im Online Banking erkennen?
- Kann man im Online Banking einsehen, ob ein Konto gepfändet wurde?
Diese Fragen zur Kontopfändung beantworte ich in diesem Beitrag und zeige Ihnen, welche Informationen zu Pfändung und Online Banking bei Sparkasse, Volksbank, Postbank, Commerzbank und anderen Banken zu finden sind.
Kann ich im Online Banking eine Pfändung sehen?
Auch wenn die offiziellen Informationen wie postalisch zugestellte Dokumente ausschlaggebend sind: Ja, bei vielen Banken können Sie eine Kontopfändung im Online Banking erkennen.
Ihnen wird eine Pfändungsverfügung zugestellt. Das wird jedoch meist in Papierform, also per Post, durchgeführt und nicht über das Online Banking.
Wie erkenne ich eine Pfändung im Online Banking?
Es gibt im Online Banking ein paar Hinweise, ob eine Kontopfändung vorliegt:
- Sie erkennen im Online Banking eine Kontopfändung, wenn Sie keine Überweisungen mehr vornehmen können und eine Fehlermeldung mit Hinweis auf die Pfändung erfolgt.
- Wenn Sie Ihre Kontoauszüge im Online Banking oder in einer Filiale überprüfen, können dort ebenfalls Hinweise auf die Pfändung stehen.
- Eine Kontopfändung könnte vorliegen, wenn Lastschriften “plötzlich” nicht mehr ausgeführt werden.
- Wurde eine Überweisung an Ihren Gläubiger vorgenommen, die Sie nicht selbst durchgeführt haben? Sie musste gegebenenfalls aufgrund der Pfändung von der Bank durchgeführt werden.
- Daueraufträge, zum Beispiel für Miete und Strom, werden nicht ausgeführt.
- Es gibt im Postfach des Online Bankings eine Mitteilung zur Kontopfändung.
- Die EC-Karte wird eingezogen aufgrund der Pfändung.
- Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Guthaben und Geld abheben funktioniert nicht.
All das sind Hinweise, die bei einer Kontopfändung im Online Banking sichtbar sein können.
Ganz allgemein deuten folgende Hinweise auf eine Kontopfändung hin:
- Keine Geldverfügungen mehr möglich.
- Kündigung von eingeräumten Kreditlinien (z.B. Dispo).
- Sperrung der zum Girokonto ausgegebenen Kreditkarten sowie weiterer vorhandener Kreditkarten.
- Transaktionen wie Überweisungen und Daueraufträge sind nicht mehr möglich: Weder im Online Banking noch per Telefon.
- Eingehende Lastschrifteinzüge werden zurückgegeben.
Erkennen, ob das Konto in ein P-Konto umgewandelt wurde
Sie haben Ihr Konto bereits in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umgewandelt, um mögliche Freibeträge zu schützen? Und Sie fragen sich, ob Sie den Status der Umwandlung einsehen können?
Die Umwandlung in ein P-Konto muss innerhalb von vier Geschäftstagen erfolgen, das ist gesetzlich verpflichtend für die Banken.
Wenn dieser Zeitraum verstrichen ist, können Sie davon ausgehen, dass die Umwandlung vorgenommen wurde.
Bei manchen Banken ist die Umwandlung in ein P-Konto im Online Banking sichtbar: Zum Beispiel werden dort Meldungen ausgespielt mit Hinweis auf den Status als P-Konto.
Aber auch auf Kontoauszügen können Sie nachvollziehen, welche Freibeträge Sie noch haben und wie der aktuelle Status ist.
Wenn Sie ganz sicher gehen möchten, fragen Sie direkt bei Ihrer Bank nach.
Kontopfändung im Online Banking: Sparkasse
Offizielle Aussagen der Sparkasse beim Thema Kontopfändung:
Kontopfändung:
- Nach einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto bis zur Höhe der Pfändung gesperrt.
- Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminimums, auch nicht eventueller Sozialleistungen. Somit wird das gesamte Girokontoguthaben gesperrt.
- Auszahlungen sind nur noch möglich, wenn Ihr Girokonto mehr Guthaben als der gepfändete Betrag ausweist. Dies gilt auch für Daueraufträge und Lastschriften. Auch Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) ist im Zahlungsverkehr nicht mehr einsetzbar.
Wie erfolgt die Information über eine Pfändung?
Sie erhalten schriftlich eine ausführliche Information über die Zustellung der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich rechtlichen Gläubiger wie zum Beispiel das Finanzamt, die Krankenkasse oder das Hauptzollamt.
Wie erfahre ich meinen verfügbaren Betrag?
Der verfügbare Betrag und der pfändbare Betrag sind der Teil des Grundfreibetrags, der noch nicht ausgeschöpft ist. Diese Informationen erhalten Sie über den Kontoauszug, im Online-Banking oder über die Pfändungshotline.