Kontopfändung, Lohnpfändung, Doppelpfändung – Alles, was du wissen musst

Kontopfändung, Lohnpfändung, Doppelpfändung – Eine Übersicht

Die Pfändung von Lohn- und Kontoguthaben kann eine unangenehme Situation sein. Oftmals sind Betroffene jedoch unzureichend informiert und wissen nicht genau, wie sie sich verhalten sollen. Der Schutz durch ein P-Konto reicht in vielen Fällen nicht aus. Deshalb ist es wichtig, die Wirkungsweise von Lohnpfändungen, Kontopfändungen und Doppelpfändungen zu verstehen.

Eine Lohnpfändung, keine Kontopfändung

Stellen wir uns vor, es liegt nur eine Lohnpfändung vor, aber keine Kontopfändung. Zu Beginn wird der volle Nettolohn vom Arbeitgeber auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Das Geld steht dem Arbeitnehmer uneingeschränkt zur Verfügung. Doch sobald die Lohnpfändung beim Arbeitgeber eingeht, ändert sich die Situation. Der Nettolohn wird in einen pfändbaren und einen unpfändbaren Anteil aufgeteilt. Der pfändbare Anteil wird an den Gläubiger überwiesen, der den Lohn gepfändet hat. Der unpfändbare Anteil, auch Pfändungsfreibetrag genannt, wird dem Arbeitnehmer ausgezahlt. Wenn das Nettoeinkommen niedriger als der Pfändungsfreibetrag ist, wird der gesamte Nettolohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt und der Gläubiger erhält nichts.

Lohnpfändung ohne Kontopfändung

Keine Lohnpfändung, aber eine Kontopfändung

Nun betrachten wir den Fall, in dem keine Lohnpfändung vorliegt, aber das Konto gepfändet wird. Die Pfändung erfolgt in der Regel durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Bei einer Kontopfändung wird das Guthaben auf dem Konto des Schuldners gepfändet. Um den Pfändungsschutz in Anspruch nehmen zu können, muss der Schuldner sein Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Ohne diese Umstellung hat der Schuldner keinen Pfändungsschutz auf seinem Konto. Auf einem P-Konto gilt ein Grundfreibetrag von 1.260 Euro. Wenn die Zahlungseingänge im Monat den Freibetrag überschreiten, behält die Bank alles ein, was den Freibetrag übersteigt.

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Kontopfändung

Lohnpfändung und Kontopfändung

Die komplexeste Situation tritt auf, wenn sowohl Lohn als auch Konto gepfändet werden. Der Arbeitgeber überweist zuerst den pfändbaren Anteil des Lohns an den Gläubiger. Den unpfändbaren Anteil überweist er auf das Konto des Arbeitnehmers. Wenn der Zahlungseingang höher ist als der Schutzbetrag des P-Kontos, wird der bereits beim Arbeitgeber gepfändete Betrag erneut erfasst. Die Bank behält den Differenzbetrag zwischen dem unpfändbaren Lohn und dem Schutzbetrag ein. Um den unpfändbaren Anteil freizugeben, muss der Schuldner einen Antrag stellen.

Doppelpfändung

Egal, in welcher Pfändungssituation du dich befindest, es ist wichtig, alle rechtlichen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls einen Anwalt oder Schuldnerberater zu konsultieren. Die Informationen in diesem Artikel sollen als Orientierungshilfe dienen und keine rechtliche Beratung ersetzen.

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