Kontopfändung: So bleiben Schuldner trotzdem liquide

Kontopfändung: So bleiben Schuldner trotzdem liquide

Wenn eine Kontopfändung droht, sollten Schuldner schnell handeln, um weiterhin Zugriff auf ihr Geld zu haben. Eine erste kostenlose und unverbindliche Hilfe bietet der Online-Schuldencheck.

Was passiert bei einer Kontopfändung?

Bei einer Kontopfändung lässt der Gläubiger das Konto des Schuldners sperren und pfändet das Guthaben sowie alle Zahlungseingänge. Der Schuldner kann dann kein Geld mehr abheben, überweisen oder Lastschriften tätigen. Stattdessen wird das Geld von der Bank direkt an den Gläubiger überwiesen. Die Folgen sind vielfältig:

  • Der Kontoinhaber muss sich auch mit anderen Gläubigern auseinandersetzen, wie beispielsweise dem Vermieter oder dem Stromversorger.
  • Eine Kontopfändung wird in der Regel bei der SCHUFA gespeichert und kann sich negativ auf die Bonität des Schuldners auswirken.
  • Sogar Sozialleistungen und Kindergeld können von der Kontopfändung betroffen sein.

Ablauf und Voraussetzungen einer Kontopfändung

Das Gesetz regelt genau, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger eine Kontopfändung durchführen darf. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Der Gläubiger muss einen Vollstreckungstitel, zum Beispiel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, erwirken.
  2. Der Titel muss dem Schuldner zugestellt werden, damit er sich auf die Pfändung vorbereiten kann.
  3. Der Gläubiger beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht.
  4. Der Gerichtsvollzieher stellt den Beschluss bei der Bank zu.
  5. Die Bank informiert den Schuldner über die Kontopfändung.
  6. Jetzt ist es Zeit zu handeln und bei der Bank die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto zu beantragen.

Bei einer Kontopfändung durch das Finanzamt gelten etwas andere Regeln. Hier genügt ein wirksamer Steuerbescheid als Vollstreckungstitel.

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Sofort Kontopfändungsschutz einrichten

Schuldner sollten sofort die Umwandlung ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto bei ihrer Bank beantragen, sobald sie von der Pfändung erfahren. Die Bank ist verpflichtet, diesem Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen nachzukommen. Das Pfändungsschutzkonto schützt einen Grundfreibetrag von 1.410 Euro monatlich, über den der Schuldner frei verfügen kann.

Wenn der Schuldner Ehegatten und Kinder versorgen muss oder Sozialleistungen bezieht, kann er eine Erhöhung des Freibetrags beantragen. Hierfür muss er nachweisen, dass ihm weitere geschützte Geldbeträge zustehen und eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen.

Wenn das regelmäßige Einkommen des Schuldners unter dem Grundfreibetrag liegt, kann er beim Vollstreckungsgericht eine Unpfändbarkeitsanordnung für sein gepfändetes Konto beantragen. Dadurch ist das Konto für zwölf Monate von der Pfändung befreit, vorausgesetzt, es gehen nur unpfändbare Beträge ein.

Die Schuldenanalyse bietet kostenlose und unverbindliche Hilfestellungen zum Pfändungsschutz bei einer Kontopfändung. In den Ratgebern erfahren Schuldner, wie sie Bankguthaben und Zahlungseingänge vor der Kontopfändung schützen können.

Kann eine Kontopfändung aufgehoben werden?

Grundsätzlich kann nur der Gläubiger die Kontopfändung aufheben lassen. Für den Schuldner gibt es keine rechtliche Handhabe. Die einzige Möglichkeit besteht darin, mit dem Gläubiger zu verhandeln und beispielsweise in Raten die Schulden abzuzahlen. In diesem Fall kann der Gläubiger veranlassen, dass die Pfändung ruhend gestellt wird. Es handelt sich jedoch nicht um eine Aufhebung der Pfändungsmaßnahme, sondern lediglich um eine zeitweilige Ruhephase. Der Gläubiger kann die Pfändung fortsetzen, wenn der Schuldner die Ratenzahlung einstellt.

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