Die Sperrung eines Kontos kann für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen haben. Plötzlich funktioniert der Geldautomat nicht mehr und obwohl Guthaben vorhanden ist, kann kein Geld abgehoben werden. Transaktionen vom eigenen Konto aus sind ebenfalls nicht mehr möglich, weder beim Onlinebanking noch in der Filiale. Sowohl Daueraufträge als auch Lastschriften werden von der Bank nicht mehr ausgeführt. Kurz gesagt, der Kontoinhaber verliert den Zugriff auf sein Guthaben und ist im Alltag stark eingeschränkt, da die meisten wichtigen Transaktionen über das Konto abgewickelt werden.
Gründe für eine Kontosperrung
Eine Bank sperrt ein Konto nicht grundlos. Es gibt verschiedene Ursachen, die zu einer Sperrung führen können:
- Vertragswidriges Verhalten des Kontoinhabers, wie zum Beispiel ungenehmigtes Überziehen des Kontos, nicht rechtzeitig bezahlte Kreditschulden oder Dispositionskredite.
- Sperrung durch den Kontoinhaber selbst, zum Beispiel bei Verlust oder Diebstahl der EC-Karte.
- Kontosperrung aus Sicherheitsgründen, zum Beispiel bei dreimaliger falscher PIN-Eingabe am Geldautomaten oder bei verdächtigen Transaktionen.
- Verdacht auf Geldwäsche oder Nutzung des Kontos für andere Straftaten.
- Konto wird wegen einer Pfändung gesperrt.
Wenn das Girokonto gesperrt ist, ist es wichtig, die Bank zu kontaktieren und nach den genauen Gründen zu fragen. Erst wenn die Ursachen bekannt sind, kann die Kontosperrung aufgehoben werden.
Kontosperrung aufgrund einer Pfändung
Eine häufige Ursache für die Sperrung eines Kontos ist eine Pfändung, genauer gesagt eine Kontopfändung. In diesem Fall greift der Gläubiger direkt auf das Konto des Schuldners zu. Die Bank ist verpflichtet, das Geld aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses direkt an den Gläubiger zu überweisen.
Bevor das Konto wegen einer Pfändung gesperrt werden darf, benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, der ihn zur Zwangsvollstreckung berechtigt. Dieser Titel muss dem Kontoinhaber und der Bank zugestellt werden und eine Vollstreckungsklausel enthalten. Anschließend beantragt der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim Vollstreckungsgericht und lässt diesen der Bank zustellen. Der Schuldner verliert dann den Zugriff auf sein Konto und die Bank ist verpflichtet, das Guthaben an den Gläubiger zu überweisen.
Die Kontosperrung bzw. die Durchführung der Kontopfändung ist bei natürlichen Personen erst vier Wochen nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses zulässig. Betroffene Schuldner sollten schnellstmöglich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten, um den ihnen gesetzlich zustehenden Freibetrag vor der Pfändung zu schützen. Ohne diesen Schutz verliert der Schuldner vollständig den Zugriff auf sein Girokonto.
Kontosperrung durch das Finanzamt
Auch das Finanzamt kann eine Kontosperrung veranlassen, wenn ein Steuerschuldner seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlt. Das Finanzamt verlangt in diesem Fall Säumnisgebühren und kann im schlimmsten Fall eine Kontopfändung veranlassen, ohne erst ein Gericht einschalten zu müssen. Der Steuerbescheid gilt hier bereits als Vollstreckungstitel. Anschließend erlässt das Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung und pfändet auf deren Grundlage das Konto.
Kontosperrung aufheben
Um die Kontosperrung aufzuheben, müssen die Ursachen beseitigt werden. Falls die Sperrung auf Schulden beruht, sollte man diese schnellstmöglich begleichen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Bei vermeintlichem Missbrauch kann das Konto in kurzer Zeit wieder entsperrt werden. Um die Sperrung der EC-Karte aufzuheben, nach zum Beispiel dreimaliger Falscheingabe der PIN, muss man die Bank kontaktieren und die Entsperrung beauftragen. Hierfür ist eine Legitimation erforderlich, zum Beispiel mithilfe des Ausweises.
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