Alkohol und andere Drogen können enthemmend wirken und manche Menschen aggressiver machen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass in vielen Fällen berauschende Substanzen im Spiel sind, wenn es zu Schlägereien oder anderen körperlichen Auseinandersetzungen kommt.
Es gibt die hartnäckige Meinung, dass der Einfluss von Alkohol bei einer begangenen Körperverletzung strafmildernd wirken kann. Doch ist das wirklich immer so? Unter welchen Umständen kann die Strafe für eine Körperverletzung, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln begangen wurde, mild ausfallen? Und wann besteht die Möglichkeit, dass auf Schuldunfähigkeit erkannt wird und der Beschuldigte gänzlich straffrei bleibt?
Körperverletzung unter Alkoholeinfluss – Wann ist die Schuldfähigkeit eingeschränkt?
Alkohol und andere Drogen können dazu führen, dass die Steuerungs- und Erkenntnisfähigkeit einer Person teilweise aussetzt. Die Schuldzuweisung hängt jedoch genau von diesen beiden Aspekten ab: Ein Täter, der schuldhaft handelt, ist grundsätzlich in der Lage, die Konsequenzen seines Handelns zu überblicken und entsprechend zu handeln – bestenfalls indem er es lässt.
Die Erkenntnis- und Steuerungsfähigkeit können jedoch durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt sein, was sich auch auf die Schuldfähigkeit des Täters auswirken kann. Dieser Grad der Einschränkungen ist entscheidend. Das Strafrecht unterscheidet zwischen voller Schuldfähigkeit, verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit.
Je nach Grad kann es zu einer Strafmilderung oder sogar zum Verzicht auf Strafverfolgung kommen. Im Strafrecht gibt es unterschiedliche Blutalkoholkonzentrationen, die als Richtwerte dienen und als Anhaltspunkt für den Grad der Schuldfähigkeit dienen können. Hier einige Beispiele:
- Ab 2,0 Promille: Vermutung der verminderten Schuldfähigkeit (einzelfallabhängig)
- Ab 2,2 Promille: Vermutung der verminderten Schuldfähigkeit bei Tötungsdelikten (einzelfallabhängig)
- Ab 2,5 Promille: Hohe Wahrscheinlichkeit der verminderten Schuldfähigkeit (einzelfallabhängig)
- Ab 3,0 Promille: Regelmäßige Anerkennung einer Schuldunfähigkeit
- Ab 3,3 Promille: Regelmäßige Anerkennung einer Schuldunfähigkeit bei Tötungsdelikten
Wie hoch ist das Strafmaß bei Körperverletzung unter Einfluss von Alkohol?
Das Strafmaß richtet sich zuerst nach der spezifischen Art der Körperverletzung: einfache, leichte, schwere, gefährliche oder fahrlässige Körperverletzung. Wenn Alkohol bei der Tat eine Rolle gespielt hat, wird im Zweifel ein Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit des Täters entscheiden.
Wenn eine verminderte Schuldfähigkeit bei einer Körperverletzung, die unter Einfluss von Alkohol begangen wurde, anerkannt wird, kann die Strafe gemäß § 49 Absatz 1 StGB abgemildert werden. Das Gericht muss dieser Empfehlung jedoch nicht zwingend folgen, sondern entscheidet einzelfallabhängig.
Wenn das Gericht die Schuldunfähigkeit des Täters feststellt, kann die eigentlich drohende Strafe für die begangene Körperverletzung komplett entfallen. Es gibt jedoch eine wichtige Besonderheit im Strafrecht, wenn es um Taten geht, die unter Alkoholeinfluss begangen wurden.
Fazit: Keine automatische Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkohol bei Körperverletzung!
Alkohol und andere Drogen schützen nicht immer vor Strafe. Erst bei einer erheblich erhöhten Blutalkoholkonzentration können verminderte Zurechnungsfähigkeit oder Schuldunfähigkeit greifen.
Auch wenn bei dir eine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt wurde, droht nicht automatisch nur eine Geldstrafe wegen der begangenen Körperverletzung unter Einfluss von Alkohol. Ausschlaggebend sind der Tatbestand und der hierfür gesetzte Strafrahmen sowie die individuelle Bewertung durch das Gericht. Eine milde Strafe ist bei einer leichten Körperverletzung, die unter Alkoholeinfluss begangen wurde, wahrscheinlicher als bei schwerwiegenderen Delikten.
Selbst wenn du aufgrund des Alkoholkonsums für schuldunfähig erklärt wurdest, kannst du aufgrund des herbeigeführten Vollrauschs nach § 323a StGB zur Rechenschaft gezogen werden.
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