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Deutschland ist ein Land der Tierliebhaber. Mit insgesamt 34,4 Millionen Haustieren in deutschen Haushalten ist es keine Überraschung, dass viele Menschen gerne Zeit und Geld für ihre geliebten Vierbeiner investieren. Aber wussten Sie, dass Sie einige der Kosten für Ihr Haustier von der Steuer absetzen können?
Anschaffungskosten: Nicht absetzbar
Ganz gleich, ob Sie Ihr Haustier aus dem Tierheim adoptiert haben oder von einem Züchter gekauft haben – die Anschaffungskosten sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Es sei denn, Sie halten das Tier aus beruflichen Gründen.
Tierarztkosten: Grundsätzlich nicht absetzbar
Tierarztkosten können schnell ins Geld gehen. Leider sind diese Kosten in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Kosten für Tierarztbesuche weder als Handwerkerleistungen noch als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Daher müssen Sie als Haustierbesitzer diese Kosten selbst tragen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie ein Tier aus beruflichen Gründen halten, können Sie die Tierarztkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Mehr dazu weiter unten.
Tierhaftpflichtversicherung: Absetzbar
Haben Sie eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Dann können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Die Kosten für die Tierhaftpflichtversicherung können als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden, solange der Höchstbetrag noch nicht überschritten ist.
Tierfriseur: Absetzbar – unter einer Bedingung
Wenn Ihnen die Krallenpflege, das Waschen und Kämmen Ihres Haustieres zuwider ist und Sie eine Tierfriseurin oder einen Tierfriseur beauftragen, können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen. Dies fällt unter den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Beachten Sie jedoch, dass die Pflege tatsächlich in Ihren eigenen vier Wänden stattfinden muss. Wenn Sie das Haustier stattdessen in einen Salon bringen, sind die Kosten nicht absetzbar.
Die Betreuung des Vierbeiners: Absetzbar – unter einer Bedingung
Wenn Sie in den Urlaub fahren und jemanden mit der Betreuung Ihrer Katze, Ihres Vogels oder Ihres Hasen beauftragen, können Sie auch diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Gleiches gilt wie bei der Tierfriseurin oder dem Tierfriseur: Die Betreuung muss in Ihren eigenen vier Wänden erfolgen. Kosten für eine Tierpension sind nicht absetzbar.
Wichtig: Wenn Sie Rechnungen absetzen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie diese per Überweisung bezahlen. Sie können nur die Arbeits- und Fahrtkosten für die Betreuung absetzen, nicht jedoch die Kosten für Futter oder Zubehör.
Verkauf von Pferden: Steuerfrei oder steuerpflichtig?
Wenn Sie ein Pferd mit Gewinn verkaufen, stellt sich die Frage, ob Sie Steuern zahlen müssen. Leider gibt es darauf keine pauschale Antwort, da es auf die genauen Umstände ankommt. Wenn das Pferd beispielsweise ein reines Freizeitpferd ist und Sie es bereits über ein Jahr bei sich hatten, ist der Verkauf steuerfrei. Wenn Sie jedoch Einkünfte mit dem Pferd erzielt haben, zum Beispiel durch Turniersiege, ist der Verkauf für zehn Jahre steuerpflichtig und erst danach steuerfrei.
Vorteile bei der Tierhaltung aus beruflichen Gründen
Wenn Sie ein Tier aus beruflichen Gründen halten, können Sie von noch mehr Steuervorteilen profitieren. Der Bundesfinanzhof hat 2010 entschieden, dass ein dienstlich gehaltenes Tier als Arbeitsmittel angesehen wird. Das bedeutet, dass Sie alle Kosten für die Pflege des Tieres, einschließlich Futter, Ausstattung und tierärztlicher Versorgung, als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Sammeln Sie alle Quittungen und notieren Sie genau, wofür die Ausgaben sind. Allgemeine Bezeichnungen wie “Zubehör” reichen dem Finanzamt nicht aus. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber Kosten für das Tier erstattet, müssen Sie diese Erstattungen selbstverständlich mit Ihren Ausgaben verrechnen.
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Jetzt wissen Sie, wie Sie einige der Kosten für Ihr Haustier von der Steuer absetzen können. Nutzen Sie diese Informationen, um Ihre Steuerlast zu reduzieren und Ihren geliebten Vierbeiner zu genießen!