Du möchtest eine Dienstleistung in Anspruch nehmen und bist unsicher, ob du einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot wählen solltest? In diesem Artikel erklären wir dir den Unterschied zwischen beiden Optionen, damit du die richtige Entscheidung treffen kannst.
In manchen Branchen ist kostenpflichtiger Kostenvoranschlag üblich
Es gibt bestimmte Branchen, in denen ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag üblich ist. Zum Beispiel Kfz- und Elektro-Betriebe stellen oft Kosten für die Kalkulation in Rechnung, selbst ohne eine ausdrückliche Vereinbarung. Deshalb ist es ratsam, sich als Auftraggeber vorab über mögliche Kosten eines Kostenvoranschlags zu informieren. Auf der anderen Seite sollte der Auftragnehmer potenzielle Kunden immer über anfallende Kosten informieren.
Wichtig: Wenn ein Vertrag zustande kommt und keine zusätzlichen Kosten für die Preiskalkulation vereinbart wurden, sind die Kosten grundsätzlich in der vereinbarten Vergütung enthalten. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, die besagt, dass immer Kosten für Kostenvoranschläge anfallen, ist unwirksam.
Der Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich
Entgegen vieler Meinungen ist ein Kostenvoranschlag nicht verbindlich. Viele Auftraggeber nehmen fälschlicherweise an, dass ein Kostenvoranschlag die verbindlichen Kosten aufzeigt. Tatsächlich handelt es sich jedoch nur um eine rechtlich unverbindliche Kostenschätzung seitens des Dienstleisters, deren Überschreitung laut BGB legitim ist. Der Dienstleister ist lediglich verpflichtet, die Überschreitung unverzüglich anzuzeigen. Die Gerichte unterscheiden zwischen einer wesentlichen und einer unwesentlichen Überschreitung. Ein genauer Prozentsatz ist nicht festgelegt, da es auf den Einzelfall ankommt. Als Faustregel kann man jedoch 10 bis 15 Prozent als unwesentliche Überschreitung annehmen.
Eine Ausnahme gibt es: Der Auftraggeber kann den Dienstleister auffordern, einen verbindlichen Kostenvoranschlag zu erstellen, der in Leistung und Preis bindend ist. Dies nennt man eine Festpreisvereinbarung.
Das Angebot
Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ist ein schriftliches Angebot rechtlich bindend. Die Dauer der Bindung wird jedoch vom Dienstleister festgelegt. Die Bindung kann jedoch explizit ausgeschlossen werden. Laut BGB ist „Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt […] an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.“ Das bedeutet, dass die Verbindlichkeit eines Angebots in der Regel durch Klauseln wie „unverbindliches Angebot“ oder „Angebot freibleibend“ ausgeschlossen werden kann.
Das Angebot ist immer kostenlos
Im Gegensatz zu einem ausführlichen Kostenvoranschlag ist die Erstellung eines Angebots immer kostenlos. Es ist in der Regel kürzer gestaltet. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Angebot zu gestalten: Entweder enthält es nur einen Gesamtbetrag der Kosten, ohne die einzelnen Arbeitsschritte und Materialien aufzulisten, oder es werden die Arbeitsschritte und Materialien zusammen mit dem Endbetrag aufgelistet, ohne einzelne Preisangaben.
Fazit: Kostenvoranschlag oder Angebot?
Wenn du eine detaillierte Auflistung aller Arbeitsschritte und Materialien mit den jeweiligen Kosten haben möchtest, ist ein Kostenvoranschlag die richtige Wahl. Beachte jedoch, dass der Endpreis noch abweichen kann. Wenn eine detaillierte Auflistung nicht wichtig ist und du einen verbindlichen Endpreis möchtest, ist ein kostenloses Angebot empfehlenswert. Es ist wichtig, dass du mit dem Dienstleister vorher klar vereinbarst, ob Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags anfallen. Sowohl beim Angebot als auch beim Kostenvoranschlag sollte besprochen werden, ob der aufgeführte Preis verbindlich ist. Tipp: Wenn Kosten für die Erstellung anfallen, kann eine Verrechnung des Kostenvoranschlags mit den späteren Kosten für die Arbeiten eine gute Lösung sein.