Krankenkasse in der Ausbildung

Krankenkasse in der Ausbildung

Die Krankenversicherung spielt eine wichtige Rolle für Auszubildende. Sobald die betriebliche Ausbildung beginnt, sind Auszubildende versicherungspflichtig. Doch welche Krankenkasse sollte man wählen? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um die Krankenversicherung während der Ausbildung.

Wahl der Krankenkasse als Azubi

Die Entscheidung, welche Krankenkasse man während der Ausbildung wählt, liegt bei den Auszubildenden oder ihren Eltern. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Krankenkassen nur in bestimmten Bundesländern geöffnet oder zugelassen sind. Außerdem gibt es Betriebskrankenkassen, bei denen sich nur Firmenangehörige versichern können.

Ein interessanter Aspekt bei der Suche nach einer geeigneten Krankenkasse ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dieser variiert je nach Krankenkasse und beträgt im Durchschnitt 1,6 Prozent (Stand 2023). Es kann auch ratsam sein, auf Bonusprogramme und Wahltarife zu achten, da Auszubildende dadurch zusätzliche Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs erhalten können.

Gesetzlich versichert als Azubi

Beiträge zur Krankenversicherung

Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich immer nach dem Gehalt des Auszubildenden und fallen somit unterschiedlich aus. Der Beitrag wird prozentual vom Bruttolohn berechnet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und auch des Zusatzbeitrags übernimmt der Ausbildungsbetrieb als Arbeitgeber.

Für Auszubildende, deren monatliches Entgelt nicht mehr als 325 Euro beträgt, entfällt die Beitragszahlung. Der Arbeitgeber übernimmt in diesem Fall die fälligen Beiträge vollständig.

Krankenkassenwechsel während der Ausbildung

In der Regel ist man nach der Wahl einer Krankenkasse zu Beginn der Ausbildung zwölf Monate lang an diese gebunden und kann erst danach wechseln. Es besteht jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihren Beitrag erhöht. In diesem Fall muss die Kündigung im selben Monat der Bekanntgabe erfolgen, und die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn die Ausbildung abgebrochen wird und der Auszubildende das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann er in die Familienversicherung eines Elternteils zurückkehren. In diesem Fall muss das versicherte Elternteil einen Antrag bei der individuellen Krankenkasse stellen.

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Private Krankenversicherung in der Ausbildung

Eine private Krankenversicherung (PKV) ist für Auszubildende nicht möglich. Aufgrund des Einkommens sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Auch Auszubildende, die vor Ausbildungsbeginn über die Eltern mit einem eigenen Vertrag in der PKV versichert waren, müssen in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Es ist jedoch ratsam, die private Krankenversicherung als Anwartschaft weiterlaufen zu lassen. Ein späterer Wechsel zurück in die PKV bleibt so möglich, z.B. aufgrund einer selbständigen Tätigkeit oder eines höheren Einkommens. Zudem bleiben die ursprünglichen Konditionen der PKV erhalten.

Familienversichert bleiben während der Ausbildung?

Während der Ausbildung ist es nicht möglich, kostenfrei in der Familienversicherung zu bleiben. Der Anspruch endet mit dem Beginn der Ausbildung. Ab diesem Zeitpunkt sind Auszubildende automatisch in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Wenn es sich bei der Ausbildung um eine schulische Ausbildung ohne Arbeitsentgelt handelt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung zu bleiben.

Fazit: Die Wahl der Krankenkasse während der Ausbildung ist eine wichtige Entscheidung. Auszubildende sollten sich rechtzeitig informieren und verschiedene Kassen miteinander vergleichen, um die für sie passende Krankenversicherung zu finden.