Krankentagegeld – Die Absicherung für Selbstständige und Gutverdiener

Krankentagegeld – Die Absicherung für Selbstständige und Gutverdiener

Du bist selbstständig oder verdienst gut und fragst dich, ob du eine Krankentagegeld-Versicherung brauchst? Die Antwort hängt von deiner Beschäftigungsart und Krankenversicherung ab. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll ist und worauf du achten solltest.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erhältst du bei Krankheit normalerweise sechs Wochen lang deinen Lohn vom Arbeitgeber. Danach bekommst du Krankengeld, das in der Regel etwa 20 Prozent niedriger ist als dein Nettoeinkommen. Falls dir das nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, solltest du eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Bei einem sehr hohen Einkommen kann die finanzielle Lücke noch größer sein. Das gesetzliche Krankengeld ist auf maximal 3.386 Euro brutto pro Monat begrenzt, unabhängig davon, wie viel du sonst verdienst. Von diesem Betrag werden außerdem noch Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abgezogen. Eine Krankentagegeld-Versicherung wird mit zunehmendem Einkommen also immer sinnvoller, vor allem wenn du dein gesamtes Nettogehalt für den Lebensunterhalt benötigst.

In einigen Branchen stockt der Arbeitgeber das Krankengeld bis zum eigentlichen Nettolohn auf, wenn dies im Tarifvertrag vereinbart ist. In diesem Fall ist eine separate Krankentagegeld-Versicherung nicht erforderlich.

Privat versicherte Arbeitnehmer

Als privat versicherter Arbeitnehmer erhältst du nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung kein gesetzliches Krankengeld. Aus diesem Grund solltest du eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die ab dem 43. Tag der Krankheit zahlt und deine monatlichen Ausgaben deckt. Viele Privatversicherte schließen die Krankentagegeld-Versicherung zusammen mit ihrer Krankenversicherung ab, aber du kannst dich auch bei einem anderen Anbieter versichern, der bessere Bedingungen bietet.

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Gesetzlich versicherte Selbstständige

Als gesetzlich versicherter Selbstständiger kannst du frei entscheiden, ob du Krankengeld erhalten möchtest oder nicht. Wenn du dich für das Krankengeld entscheidest, zahlst du statt des ermäßigten Beitragssatzes den normalen Beitragssatz plus Zusatzbeitrag. Das kann bis zu 30 Euro pro Monat kosten. Dafür erhältst du ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe von 70 Prozent deines regelmäßigen Arbeitseinkommens, jedoch maximal rund 116 Euro brutto pro Tag.

Als Frau hast du außerdem Anspruch auf Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt. Bei Fragen zur Kombination von Krankengeld und Mutterschaftsgeld kannst du dich in unserem Ratgeber Krankengeld für Selbstständige informieren.

Wenn dir das gesetzliche Krankengeld nicht ausreicht, kannst du es als Basis nehmen und mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung ergänzen. Wenn du die Zeit bis zur Zahlung des Krankengelds ab dem 43. Tag nicht aus eigenen Ersparnissen überbrücken kannst, besteht auch die Möglichkeit, einen Wahltarif bei deiner gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Dadurch wird das Krankengeld bereits ab der vierten Krankheitswoche ausgezahlt, allerdings gegen einen Beitragszuschlag. Künstler und Publizisten können sogar schon ab dem 15. Krankheitstag Krankengeld erhalten. Beachte jedoch, dass du bei einem Wahltarif für drei Jahre an diese Krankenkasse gebunden bist.

Die Kosten für einen Wahltarif können je nach Krankenkasse variieren. Daher lohnt es sich, die Angebote verschiedener Krankenkassen zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Wenn du bereits vor dem 43. Krankheitstag eine hohe Zahlung benötigst, kannst du auch eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die beispielsweise ab der dritten oder vierten Krankheitswoche zahlt. Bedenke jedoch, dass je kürzer die sogenannte Karenzzeit ist, desto höher sind die Kosten für das Tagegeld. Vergleiche also, was dich ein privates Krankentagegeld in der gewünschten Höhe kosten würde und wie viel du für das gesetzliche Krankengeld plus Wahltarif zahlen würdest. Um einen Eindruck davon zu bekommen, was eine Krankentagegeld-Versicherung kosten könnte, kannst du zum Beispiel das von uns empfohlene Vergleichsportal Acio nutzen.

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Besonders wenn du Vorerkrankungen hast, ist das gesetzliche Krankengeld möglicherweise die bessere Option, da die gesetzliche Krankenkasse deine Gesundheit nicht berücksichtigt. Eine private Krankentagegeld-Versicherung prüft dagegen deine Gesundheit und kann dich ablehnen.

Eine weitere Einschränkung der privaten Krankentagegeld-Versicherung besteht darin, dass du laut den Vertragsbedingungen nur dann Anspruch auf Zahlungen hast, wenn du gar nicht arbeitest. Wenn du also während deiner Krankheit gelegentlich im Betrieb vorbeischaust, E-Mails beantwortest oder Anweisungen an deine Mitarbeiter gibst, können Probleme mit der Versicherung auftreten.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht entfällt, wenn der Versicherte nur zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar ebenfalls anfallen, jedoch isoliert keinen Sinn ergeben. Trotzdem solltest du vorsichtig sein und im Zweifel Rücksprache mit deiner Versicherung halten.

Privat versicherte Selbstständige

Zusammen mit der privaten Krankenversicherung schließen Kunden oft auch gleich ein Krankentagegeld ab. Das ist zwar bequem, aber nicht zwingend notwendig. Du kannst das Krankentagegeld auch bei einem anderen Anbieter abschließen als die private Krankenvollversicherung. Denn gute Konditionen für die Krankenversicherung bedeuten nicht automatisch gute Bedingungen für das Krankentagegeld. Auf welche Punkte du beim Abschluss eines Krankentagegeldes achten solltest, erklären wir weiter unten im Text.

Beamte brauchen kein Krankentagegeld

Wenn du Beamter bist, benötigst du keine Krankentagegeld-Versicherung, da dein Dienstherr auch im Krankheitsfall deine Bezüge ohne bestimmte Frist weiterzahlt. Es ist jedoch ratsam, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, falls du nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst.

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