Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Bevor man seinen ersten Arbeitstag antritt, sollte man sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden und dort die Mitgliedschaft beantragen. Der Arbeitgeber wird nach der Krankenversicherung fragen. Die Versicherung beginnt am ersten Arbeitstag.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Wer monatlich weniger als 5.550,00 Euro verdient, muss sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das deutsche System der gesetzlichen Krankenversicherung ist ungewöhnlich: Es gibt nicht nur eine, sondern rund 100 gesetzliche Krankenkassen. Diese Kassen dürfen keinen Gewinn erzielen und leisten ihre Dienstleistungen gemäß gesetzlicher Vorgaben.
Obwohl sie miteinander im Wettbewerb stehen, gibt es nur geringfügige Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen. Die Arbeit der gesetzlichen Krankenkassen ist streng reguliert und die meisten Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Nach zwölf Monaten kann man innerhalb des Systems zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
Für Personen, die vor ihrem ersten Arbeitstag nach Deutschland einreisen, ist eine Gästeversicherung für die Zeit zwischen Einreise und Arbeitsbeginn erforderlich. EU-Bürger benötigen in der Regel keine solche Versicherung.
Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt über 5.550,00 Euro können sich privat versichern. Für Arbeitnehmer mit einem zeitlich begrenzten Aufenthalt und einem Gehalt über 5.550,00 Euro gibt es spezielle, etwas günstigere private Krankenversicherungen für Expats.
Welche Krankenkasse wählen?
Das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ist gesetzlich geregelt und entspricht einem hohen Standard. Es gibt gewisse Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen. Hier sind die beiden am häufigsten gewählten Krankenkassen:
- hkk – Handelskrankenkasse: Die deutschlandweit günstigste Krankenkasse.
- Techniker Krankenkasse: Die größte deutsche Krankenkasse mit Geschäftsstellen in ganz Deutschland und einem guten englischsprachigen Service.
Es gibt jedoch viele weitere gesetzliche Krankenkassen, aus denen man wählen kann. Mit unserem Krankenkassen-Rechner können Sie Krankenkassen vergleichen und den Beitrag berechnen. Hier finden Sie eine Liste aller gesetzlichen Krankenversicherungen.
Wie hoch ist der Beitrag?
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist ein Solidarsystem. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind kostenlos mitversichert. Die Beiträge werden gemäß dem Einkommen berechnet. Je mehr man verdient, desto höher ist der Beitrag.
Der günstigste Beitrag einer deutschlandweiten Krankenkasse beträgt 14,99 Prozent des Gehalts. Die Beiträge bei den meisten Krankenkassen liegen zwischen etwa 15 und 16 Prozent. Davon zahlt der Arbeitgeber die Hälfte, sodass der Beitrag des Arbeitnehmers zwischen 7,5 und 8,5 Prozent des Gehalts liegt. Der Beitrag wird als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet.
Hier finden Sie eine Liste der Beitragssätze für Arbeitnehmer. Außerdem können Sie die Beiträge berechnen.
Wie funktioniert der Krankenkassen-Beitritt?
Mit Arbeitsbeginn in Deutschland wird man versicherungspflichtig und jede gesetzliche Krankenkasse muss einen aufnehmen. Man muss eine Krankenkasse auswählen und dort einen Antrag stellen. Die Formulare der Krankenkassen in Deutschland finden Sie unten auf dieser Seite. Die Reihenfolge entspricht der Höhe des Beitrags bei den deutschlandweiten Krankenkassen. Die günstigsten Krankenkassen stehen oben.
Video: Wie funktioniert Krankenversicherung in Deutschland.