Krankenversicherung für Arbeitslose – Alles Wichtige auf einen Blick

Krankenversicherung für Arbeitslose – Alles Wichtige auf einen Blick

Bist du gerade arbeitslos geworden und machst dir Sorgen um deine Krankenversicherung? Keine Panik, denn in diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um dich abzusichern. Krankheiten oder Verletzungen können jederzeit eintreten, oft ohne Vorwarnung. Daher ist es wichtig, auch in Ausnahmesituationen wie Arbeitslosigkeit möglichst lückenlos krankenversichert zu sein.

Was passiert mit der Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

In Deutschland gilt seit 2007 eine Krankenversicherungspflicht für alle, die keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben. Das betrifft beispielsweise Beamte oder Familienmitglieder in der Familienversicherung. Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige, die freiwillig versichert sind, haben jedoch keine automatische Krankenversicherung, wenn sie arbeitslos werden.

Kein Versicherungsschutz ohne Bezüge

Die Krankenversicherung für Arbeitslose besteht nur während der Zeiten, in denen Erwerbslose Bezüge erhalten, wie etwa Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Deshalb ist es wichtig, sofort am ersten Tag Arbeitslosengeld zu beantragen. Mit der Abgabe des Antrags tritt auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weiter ein, sofern eine Anspruchsberechtigung besteht.

Lange Sperrfristen gefährden den Versicherungsschutz

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst kündigt oder einen Auflösungsvertrag unterschreibt, wird mit einer Sperrzeit belegt, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dasselbe gilt für Arbeitslose, die den Aufforderungen der Arbeitsagentur nicht nachkommen. Bei längeren Sperrfristen ab 21 Wochen im Jahr ist der Versicherungsschutz der Krankenversicherung gefährdet.

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Freie Krankenkassenwahl für Empfänger von Arbeitslosengeld

Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer besteht grundsätzlich die Möglichkeit, ihre vorhandene Krankenversicherung bei Eintritt von Arbeitslosigkeit weiterzuführen. Ein Wechsel in eine von der Agentur für Arbeit ausgewählte Krankenkasse oder in die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) ist nicht notwendig, aber auf Wunsch des Antragstellers möglich. Auch wenn Ehepartner und Kinder über die Familienversicherung versichert sind, bleibt diese Regelung bestehen.

Lediglich wenn die Arbeitsagentur die Krankenkasse eines Antragstellers nicht ermitteln kann und der Antragsteller keine Angaben macht oder Wünsche äußert, wählt die Behörde eigenständig eine Krankenversicherung für Erwerbslose aus. Meist fällt die Wahl auf die Allgemeine Ortskrankenkasse.

Wer zahlt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitslose?

In der Regel übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge zur Krankenversicherung für Erwerbslose, sobald eine Person Arbeitslosenunterstützung in Form von Arbeitslosengeld beantragt. Bei Bezug von Bürgergeld übernimmt das Jobcenter die Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge. Das Gleiche gilt für die Pflegeversicherung, die an die Krankenversicherung gekoppelt ist.

Beachte jedoch, dass der Anspruch auf Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge nur für Zeiten des Leistungsbezugs gilt. Wenn es zu längeren Sperrfristen kommt, können die Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlt werden. In solchen Fällen musst du dich selbst um deine Absicherung kümmern.

Vor und während der Arbeitslosigkeit privat versichert

Wenn du vor dem Bezug von Arbeitslosengeld Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) bist, kannst du einen Antrag stellen, um in die GKV zurückzukehren. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Erwerbslose von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür musst du in den letzten 5 Jahren vor Bezug von Arbeitslosengeld privat versichert gewesen sein. Personen ab dem 55. Lebensjahr nehmen in der Regel gar keine gesetzlichen Krankenkassen auf und müssen sich ebenfalls in der PKV versichern.

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Die Krankenversicherung für Arbeitslose bleibt zunächst unverändert, wenn du vor Eintritt der Arbeitslosigkeit privat versichert bist. In diesen Fällen bezahlt die Arbeitsagentur Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Höhe, die auch für die gesetzliche Krankenversicherung anfallen. Bezieher von Bürgergeld erhalten einen Zuschuss zu ihren Beiträgen für die PKV in Höhe der Hälfte des Beitrags zum Basistarif.

Basistarif für Arbeitslose sinnvoll

Der Basistarif eines privaten Krankenversicherers eignet sich als private Krankenversicherung für Arbeitslose. Versicherte haben jederzeit ein Anrecht darauf, in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Dort zahlen sie nur so viel, wie sie auch in der gesetzlichen Versicherung zahlen würden. Allerdings sind die Leistungen im Vergleich zum normalen Tarif eingeschränkt.

Beiträge in der PKV

Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, werden die Kosten deiner PKV in der gleichen Höhe übernommen, wie sie auch bei der GKV anfallen würden. Bei Bürgergeld übernehmen die Jobcenter die Hälfte des Beitrags des PKV-Basistarifs.

Gesetzliche oder private Absicherung?

Ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung für dich die beste Option ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Für Familien ist die gesetzliche Versicherung besonders interessant, da die Familienmitglieder in der Familienversicherung mitversichert werden können. Bei Singles oder Alleinstehenden kann der Basistarif bei einer PKV die bessere Wahl sein. Als Alternative für Erwerbslose, die voraussichtlich nur vorübergehend arbeitslos sein werden und nicht auf ihre PKV verzichten möchten, gibt es die Anwartschaftsversicherung.

Die Anwartschaftsversicherung

Diese Versicherung gewährleistet, dass ein Wiedereintritt in den ursprünglichen Versicherungstarif der PKV zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Bei großen Anwartschaftsversicherungen wird dabei auch das ursprüngliche Eintrittsalter berücksichtigt.

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Arbeitslos nach dem Studium oder der Ausbildung

Viele Absolventen eines Studiums oder einer Ausbildung kennen die Situation: Endlich hat man den Abschluss in der Tasche, aber noch keinen passenden Job gefunden. Was passiert nun mit der Krankenversicherung? Auch in diesem Fall ist es zwingend notwendig, sich beim Jobcenter arbeitslos zu melden. Bei Bezug von Bürgergeld werden die Beiträge zur Krankenversicherung übernommen. Wenn du als ehemaliger Student kein Arbeitslosengeld beziehst, musst du dich selbst gesetzlich oder privat versichern und die Beiträge tragen.

Wahl der Krankenkasse

Die Auswahl der Krankenkasse spielt auch für Erwerbslose eine Rolle, obwohl sie die Beiträge nicht selbst tragen müssen. Bei der GKV unterscheiden sich die Beiträge sowieso nur durch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Da einige Versicherer über den gesetzlich vorgeschriebenen Katalog hinaus weitere Zusatzleistungen anbieten, lohnt es sich, die Krankenkassen zu vergleichen.

Du darfst wie jeder andere Versicherte einen Krankenkassenwechsel vollziehen, solange du die Fristen beachtest. Wenn du in Zeiten von Arbeitslosigkeit bei einer leistungsstarken GKV oder PKV abgesichert bist, musst du dir später, wenn du wieder einen Job hast, keine Sorgen um einen Wechsel machen.

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