Krankenversicherung in der Elternzeit – Was Sie wissen sollten

Krankenversicherung in der Elternzeit – Was Sie wissen sollten

Die Elternzeit soll die Vereinbarkeit von Job und Kind fördern. Doch wenn Sie während dieser Zeit nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, sollten Sie sich frühzeitig darüber informieren, wie sich dies auf Ihren Krankenversicherungsschutz auswirkt. Je nachdem, wie Sie vor Beginn der Elternzeit versichert waren – gesetzlich pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert, familienversichert oder privat versichert – können sich in Bezug auf Ihre Krankenversicherung in der Elternzeit einige Änderungen ergeben.

Gesetzlich Pflichtversicherte sind weiterhin abgesichert

Wenn Sie ein regelmäßiges Bruttoeinkommen zwischen 450 Euro und maximal 5.062,50 Euro im Monat (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2019) haben, sind Sie pflichtversichert. Während der Elternzeit bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und das meist sogar beitragsfrei. Wenn Sie jedoch einer Teilzeitbeschäftigung (maximal 30 Stunden pro Woche) während der Elternzeit nachgehen, fallen Versicherungsbeiträge für Ihre Krankenversicherung an. Diese Beiträge werden je nach Gehalt sowohl von Ihnen als auch vom Arbeitgeber getragen.

Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen oft Beiträge

Für freiwillig gesetzlich Versicherte ist die Krankenversicherung während der Elternzeit etwas komplizierter. Sie können zwar gesetzlich krankenversichert bleiben, jedoch fallen oft Beiträge an. Wenn Sie vor Beginn der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert waren, weil beispielsweise Ihr Monatseinkommen über der Grenze von 5.062,50 Euro liegt, bleiben Sie auch während der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert. Ob Beiträge fällig werden, hängt von der Absicherung Ihres Ehepartners ab.

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Beitragsfreiheit bei Anspruch auf Familienversicherung

Wenn Ihr Ehepartner gesetzlich pflichtversichert ist, könnten Sie sich theoretisch über die Familienversicherung beitragsfrei absichern. Dies ermöglicht Ihnen eine kostenlose Krankenversicherung während der Elternzeit als freiwillig gesetzlich Versicherter. Anders sieht es jedoch aus, wenn Ihr Ehepartner privat versichert ist. In diesem Fall hätten Sie theoretisch keinen Anspruch auf Familienversicherung und wären somit beitragspflichtig. Außerdem müssen Selbstständige grundsätzlich Beiträge zahlen.

Beitragshöhe hängt von Personengruppe und Einkommen ab

Die Höhe des Beitrags für beitragspflichtige freiwillig gesetzlich Versicherte in der Elternzeit hängt zum einen von Ihrer Personengruppe ab. Sind Sie als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Student freiwillig versichert? Je nachdem gelten unterschiedliche Regelungen. Außerdem berechnen Krankenkassen den Beitrag abhängig vom Einkommen.

Familienversicherte bleiben beitragsfrei versichert

Wenn Sie bereits vor der Geburt Ihres Kindes über Ihren Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert waren, ändert sich während der Elternzeit nichts. Das Elterngeld wird bei der Familienversicherung nicht berücksichtigt, wodurch Ihr Einkommen innerhalb der zulässigen Grenzen bleibt. Sie bleiben somit weiterhin über Ihren Partner beitragsfrei geschützt.

Privatversicherte müssen den Versicherungsbeitrag selbst tragen

Arbeitnehmer, die über eine private Krankenversicherung versichert sind, bleiben während der gesamten Elternzeit privat versichert. Allerdings entfällt der Anteil, den der Arbeitgeber normalerweise für die Krankenversicherung übernimmt. Um die Krankenversicherung während der Elternzeit aufrechtzuerhalten, müssen Privatversicherte daher den Versicherungsbeitrag komplett selbst tragen. Dadurch steigen die Kosten für die Krankenversicherung.

Als Ausgleich dafür haben Privatversicherte bei der Berechnung des Elterngeldes einen Vorteil: Die Pauschale für Krankenkassenbeiträge, die für gesetzlich Pflichtversicherte bei neun Prozent des Einkommens liegt, entfällt. Dadurch steigt in der Regel der Anspruch auf Elterngeld.

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Eine Aufnahme in die beitragsfreie Familienversicherung über den Ehepartner, der in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, ist für Privatversicherte nicht möglich.

Melden Sie der Krankenkasse die Elternzeit

In der Regel müssen Mütter die Krankenkasse nicht über die Elternzeit informieren. Die geplante Elternzeit wird abgefragt, wenn Mutterschaftsgeld beantragt wird. Väter hingegen müssen die Krankenkasse schriftlich über die Elternzeit informieren und einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen geben Sie unter anderem die Dauer der Elternzeit, den Bezug von Elterngeld sowie Informationen zum Ehe- bzw. Lebenspartner an.

Elternzeit und Elterngeld beantragen

Um Elternzeit zu beantragen, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich informieren. Der Arbeitgeber kann einen fristgerechten Antrag nicht ablehnen. In dringenden Fällen, wie einer Frühgeburt, darf die Meldefrist kürzer ausfallen. Verpassen Sie die gesetzliche Frist, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend. Beachten Sie, dass die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet wird, wenn Sie die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz anschließen.

Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie erst nach der Geburt des Kindes. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Elterngeldstelle in Ihrer Region und füllen Sie das entsprechende Formular aus. Zusätzlich zu diesem Formular müssen Sie einige Dokumente einreichen, wie die Geburtsurkunde des Kindes und Einkommensnachweise. Beantragen Sie das Elterngeld innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes, da Sie rückwirkend maximal für diese Monate Elterngeld erhalten.

Genießen Sie die Elternzeit sorgenfrei mit der richtigen Krankenversicherung

Mit der Elternzeit beginnt ein neuer und aufregender Lebensabschnitt. Damit Sie während dieser Zeit umfassend geschützt sind, ist der richtige Krankenversicherungsschutz wichtig. Je nachdem, in welchem Versicherungsverhältnis Sie vor der Elternzeit standen, können sich bei der Krankenversicherung in der Elternzeit Beitragszahlungen ergeben oder nicht. Gesetzlich Pflichtversicherte bleiben unverändert abgesichert. Familienversicherte bleiben über den Ehepartner beitragsfrei versichert. Freiwillig gesetzlich Versicherte sollten klären, ob Beiträge fällig werden oder nicht. Privatversicherte müssen während der Elternzeit den gesamten Versicherungsbeitrag selbst tragen. Achten Sie darauf, Ihre Krankenkasse rechtzeitig über Ihre Elternzeitpläne zu informieren, damit Sie während dieser Zeit umfassend abgesichert sind.