Krankschreibung: Wie lange dürfen wir uns am Stück ausruhen?

Krankschreibung: Wie lange darf sie am Stück ausgestellt werden?

Wer in Deutschland unverschuldet erkrankt ist, sollte nicht zur Arbeit gehen – das ist wohl jedem Arbeitnehmer bekannt. Doch oft entstehen Unsicherheiten darüber, wann der Arbeitgeber genau über die Krankheit informiert werden muss und wann Beschäftigte dazu verpflichtet sind, einen Arzt aufzusuchen.

Krankschreibung: Wie lange darf sie am Stück ausgestellt werden?

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Um nachzuweisen, dass man krank und dementsprechend arbeitsunfähig ist, bedarf es einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich auch als Krankschreibung bezeichnet. Eine solche wird in der Regel vom Hausarzt nach einer Untersuchung ausgestellt. Aber wie lange kann man eigentlich krankgeschrieben werden?

Im Ratgeber beschäftigen wir uns mit der Krankschreibung: Wie lange darf man krankgeschrieben sein? Welchen Pflichten müssen erkrankte Arbeitnehmer nachkommen, damit das Gehalt auch bei Krankheit weiterhin gezahlt wird? Welche Rechte haben Ärzte? Hier finden Sie alle Antworten!

Krankmeldung: Wie lange haben Arbeitnehmer dafür Zeit?

Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, ist im Arbeitsrecht allgemein zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung zu unterscheiden. Bei Letzterem handelt es sich um das Dokument, das die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nachweist, während Ersteres die Mitteilung an den Arbeitgeber beschreibt, dass man erkrankt ist.

Gemäß § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) muss die Krankmeldung umgehend erfolgen, damit man als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. Auch über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung muss der Arbeitgeber informiert werden. Der gleiche Paragraph gibt Aufschluss darüber, wie lange man Zeit hat, eine Krankschreibung einzureichen und wann diese benötigt wird:

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“Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.” (§ 5 EntgFG)

Demzufolge muss die Krankschreibung dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Krankheit vorliegen. Sollte der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vorsehen, ist diese maßgeblich. Damit wäre geklärt, wann man eine AU braucht und wann diese abzugeben ist. Doch wie lange darf man eigentlich entschuldigt krank sein? Existiert bei einer Krankschreibung eine Dauer, wie lange sie maximal am Stück ausgestellt werden darf?

Wie lange können wir uns krankschreiben lassen?

Es steht außer Frage, dass es bei einigen Krankheiten länger dauert, sich auszukurieren, als bei anderen. Grundsätzlich entscheidet daher der Arzt darüber, wie lange er die Krankschreibung ausstellt. Dabei muss er sich trotzdem an gewisse Richtwerte halten, die in den sogenannten Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) festgelegt sind.

§ 5 Absatz 4 AU-RL beschreibt, wie lange die Krankschreibung höchstens ausgestellt werden darf:

“Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es aufgrund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.”

Dies bedeutet allerdings nicht, dass man um jeden Preis nach maximal einem Monat wieder gesund sein muss. Hier geht es lediglich darum, wie lange eine Krankschreibung am Stück ausgestellt werden darf, bevor eine neue Untersuchung vonnöten ist. Sind wir bei dieser immer noch erkrankt, erhalten wir normalerweise eine weitere Krankschreibung. Wie lange diese im Anschluss ausgestellt wird, obliegt erneut unserem Arzt.

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