Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen: So funktioniert’s!

Kumulieren und Panaschieren bei Kommunalwahlen: So funktioniert’s!

Die Kommunalwahl in Bayern ist bekannt dafür, dass der Wahlzettel schon mal die Größe eines Tischtuches annehmen kann. Dabei begegnen uns alle sechs Jahre aufs Neue die Begriffe “kumulieren” und “panaschieren”. Aber was bedeuten sie eigentlich und wie füllt man seinen Stimmzettel richtig aus?

Oberbürgermeisterwahl: Einfach und unkompliziert

Bei der (Ober-)Bürgermeisterwahl ist das Prozedere denkbar einfach. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Kandidat, der auf über 50 Prozent der gültigen Stimmen kommt, gewinnt die Wahl. Falls kein Kandidat diese Mehrheit erreicht, gibt es eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. Der Sieger dieser Stichwahl wird dann für die nächsten sechs Jahre (Ober-)Bürgermeister.

Stadtratswahl: Mehr Einflussmöglichkeiten für Wähler

Die Wahl des Stadtrats ist etwas komplizierter, bietet dafür aber deutlich mehr individuelle Einflussmöglichkeiten für die Wähler. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie das zu wählende Gremium Sitze hat. Die Anzahl der Sitze richtet sich nach der Einwohnerzahl.

In Nürnberg, mit seinen rund 500.000 Einwohnern, hat der Stadtrat beispielsweise 70 Sitze. Das bedeutet, dass jeder Wähler 70 Stimmen hat, die er auf verschiedene Arten verteilen kann.

1. Listenwahl

Auf dem Stimmzettel sind die Kandidaten der Parteien und Gruppierungen in Listen zusammengefasst. Jeder Wähler darf die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung ankreuzen. In diesem Fall erhält jeder Kandidat auf der Liste eine Stimme. Es ist auch erlaubt, innerhalb der angekreuzten Liste einzelne Kandidaten durchzustreichen. Diese erhalten dann keine Stimme. Es darf jedoch nur eine einzige Liste angekreuzt werden. Bei der Auszählung werden zuerst die Stimmen für die einzelnen Kandidaten berücksichtigt und dann die Reststimmen von oben nach unten auf die Liste verteilt.

LESEN  Deine persönlichen Pins – Gestalte sie selbst!

2. Kumulieren

Wer bestimmten Kandidaten mehr als nur eine Stimme geben möchte, kann seine Stimmen kumulieren. Das bedeutet, dass man einzelnen Kandidaten zwei oder maximal drei Stimmen geben kann. Damit können Kandidaten, die auf hinteren Listenplätzen platziert sind, “nach vorne” gewählt werden. Denn am Ende ziehen die Kandidaten in das Gremium ein, die innerhalb ihrer Liste die meisten Stimmen geholt haben. Es gibt jedoch zwei Grenzen für das Kumulieren: Die Gesamtzahl der Stimmen pro Wähler darf nicht überschritten werden (in Nürnberg sind es 70, in Markt Taschendorf 12), und ein einzelner Kandidat darf nicht mehr als drei Stimmen auf einmal erhalten. Ansonsten wird der Stimmzettel ungültig.

3. Panaschieren

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kandidaten verschiedener Listen zu wählen. Wenn beispielsweise Kandidat 5 von Partei A überzeugend ist und Kandidat 17 von Partei B, können beide Kandidaten von den Wahlberechtigten gewählt werden. Diese Variante wird “Panaschieren” genannt und ist über beliebig viele Listen hinweg möglich. Vorausgesetzt, die Gesamtzahl der Stimmen wird nicht überschritten, sonst wird der Stimmzettel ungültig.

Richtig spannend wird die Stimmabgabe dadurch, dass alle drei Varianten munter miteinander kombiniert werden dürfen. Stellen wir uns vor, ein Wahlberechtigter hat 12 Stimmen. Dann können zwei davon auf Kandidat 5 von Partei A, drei auf Kandidat 17 von Partei B und die restlichen sieben Stimmen per Listenkreuz für Partei C vergeben werden.

Was macht meinen Stimmzettel ungültig?

Wer nicht eindeutig genug ankreuzt, riskiert, dass der Wahlzettel für ungültig erklärt wird. Die Ziffern “1”, “2” oder “3” müssen eindeutig lesbar sein und eindeutig dem jeweiligen Kandidaten zugeordnet werden können. Der Stimmzettel wird auch ungültig, wenn…

LESEN  MIWIAM Nagelfeile: Ein Erfolgsprodukt aus “Die Höhle der Löwen”

In welcher Reihenfolge werden die Stimmzettel ausgezählt?

Die Wahlhelfer beginnen mit der Wahl des (Ersten) Bürgermeisters bzw. Oberbürgermeisters. Danach folgen die Landräte, gefolgt von den Gemeinde- bzw. Stadträten. Zum Schluss werden die Stimmzettel für den Kreistag ausgezählt.

Die Ergebnisse für die Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen sowie die Wahl der Landräte werden in der Regel noch am Wahlabend bekanntgegeben. Die Auszählung für die Gemeinde- bzw. Stadträte und den Kreistag kann je nach Größe der Kommune jedoch etwas länger dauern und die Ergebnisse können erst am Tag nach der Wahl vorliegen.

Wenn du noch weitere Fragen hast, erfährst du hier, wie die Kommunalwahl 2020 in Bayern funktioniert. Du kannst auch unser umfassendes Service-Programm vor, während und nach der Wahl nutzen. Wir bieten dir alle Informationen, Steckbriefe der Kandidaten und schnelle Ergebnisse. Und wenn du die nordbayern-News-App herunterlädst, erhältst du das volle Informationspaket zur Kommunalwahl. Hier kannst du die App gratis downloaden.

Jetzt bist du bestens informiert und kannst bei der Kommunalwahl aktiv mitwirken!