Die Entscheidung, den Job zu kündigen, kann eine schwierige sein. Doch manchmal ist es die beste Option, um eine berufliche Neuorientierung oder einen Jobwechsel anzustreben. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich kündigen zu lassen, anstatt selbst zu kündigen. Doch wie funktioniert das und wann ist es ratsam? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Kündigen lassen: Ist das überhaupt möglich?
Arbeitsrechtlich gesehen, ist die Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass die Kündigung wirksam wird, sobald sie beim Arbeitgeber eingegangen ist. Es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber der Kündigung zustimmt. Obwohl es keine passive Kündigung im Arbeitsrecht gibt, ist es dennoch möglich, dass man sich kündigen lässt.
Als Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich zwei Optionen:
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Das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen: Dies ist die sauberste und ehrlichste Variante, um sich kündigen zu lassen. Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, teilen Sie ihm Ihre Situation mit und erklären Sie Ihren Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wie Ihr Arbeitgeber darauf reagiert, hängt von seiner Persönlichkeit und Ihrem Verhältnis zueinander ab.
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Eine Kündigung provozieren: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Kündigung seitens des Arbeitgebers zu provozieren. Es ist wichtig zu beachten, dass dies kein korrektes Verhalten ist und Ihrer Reputation nicht zuträglich ist. Dies kann jedoch eine Option sein, wenn bereits einiges schief gelaufen ist.
Wann ist es sinnvoll, sich kündigen zu lassen?
Es gibt verschiedene Gründe, warum es sinnvoll sein kann, sich kündigen zu lassen, anstatt selbst zu kündigen. Hier sind einige solcher Situationen:
1. Kündigungsfrist
Bei einer Eigenkündigung müssen gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Während der Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können jedoch auch längere Fristen vereinbart sein.
Wenn Sie beispielsweise bereits einen neuen Job in Aussicht haben oder einfach schneller aus dem Arbeitsvertrag aussteigen möchten, können Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Dieser kann dazu führen, dass Sie sofort aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden und die langen Kündigungsfristen verkürzt werden. Alternativ können Sie sich auch kündigen lassen.
2. Arbeitslosengeld
Bei einer fristgerechten oder fristlosen Eigenkündigung verhalten sich Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitsagentur “versicherungswidrig” gemäß § 159 SGB III. Das kann dazu führen, dass eine Sperrfrist von bis zu drei Monaten beim Arbeitslosengeld verhängt wird, da die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet wurde.
Um diese Sperrfrist zu umgehen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie mit Ihrer Eigenkündigung einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung zuvor gekommen sind. Alternativ können Sie sich auch kündigen lassen. In diesem Fall haben Sie nicht das Arbeitsverhältnis beendet, sondern Ihr Arbeitgeber. Dadurch behalten Sie Ihren vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Vorsicht ist geboten
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Umgehen der Sperre beim Arbeitslosengeld nur dann möglich ist, solange die strategische Passivkündigung nicht auffliegt. Darüber hinaus kann der Versuch, eine Kündigung zu erzwingen, nur durch bewusstes Fehlverhalten am Arbeitsplatz erfolgen. Dies kann zu disziplinarischen Maßnahmen führen, wie einer verhaltensbedingten oder sogar fristlosen Kündigung. In beiden Fällen droht wieder eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Darüber hinaus schaden Sie Ihrem Ruf, indem Sie eine Kündigung provozieren. Man trifft sich im Leben immer zweimal, wie das Sprichwort sagt. Arbeitgeber und Personalverantwortliche sind oft gut vernetzt, was Ihre zukünftigen Bewerbungschancen erheblich reduzieren kann. Besonders wenn Sie in einem Vorstellungsgespräch nach den Gründen für Ihre Kündigung gefragt werden, wird es nicht leichter, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Unser Rat: Wir empfehlen nur die Varianten, bei denen der Arbeitgeber informiert ist und mitspielt. Sich kündigen zu lassen, hat zwar manchmal Vorteile, aber die Nachteile überwiegen in der Regel bei einer Provokation.