Kur, Reha und AHB: Alles, was du wissen musst!

Kur, Reha und AHB: Alles, was du wissen musst!

Anschlusheilbehandlungen (AHB) und Rehabilitationsmaßnahmen (REHA) sind keine automatischen Leistungen der Krankenkassen oder Krankenversicherer. Viele Menschen sind hier unzureichend geschützt oder haben gar keine Absicherung. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um AHB, REHA und Kuren.

Was ist eine AHB?

Die Anschlussheilbehandlung erfolgt unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt. Sie wird ambulant oder stationär durchgeführt und kommt meist nur bei bestimmten Krankheiten in Frage. Eine AHB ist medizinisch notwendig und kann auch unter den Bereich der REHA fallen.

Was ist eine REHA?

Eine Rehabilitationsmaßnahme zielt darauf ab, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, wenn sie erheblich gefährdet oder gemindert ist. Sie kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Grundsätzlich sind Leistungen alle 4 Jahre vorgesehen, in dringenden Fällen jedoch auch früher möglich. Es gilt der Leitsatz: “REHA vor Rente”. Die Deutsche Rentenversicherung ist oft der Leistungsträger für AHB und REHA.

Was ist der Unterschied zwischen einer KUR und einer REHA?

Eine Kur dient vor allem dem Erhalt der Gesundheit und dem persönlichen Wohlbefinden. Sie umfasst Anwendungen wie Bäder, Massagen und Fango. Im Gegensatz zur REHA werden Kuren in der Regel nicht von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Es kann jedoch ein Erstattungsanspruch bei der Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung bestehen.

Was ist in der privaten Krankenversicherung zu beachten?

Die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung hängt vom gewählten Versicherer und Tarif ab. Oftmals sind nur Teilbereiche in den Bedingungen genannt, und es gibt explizite Ausschlüsse. Viele Versicherer fühlen sich scheinbar nicht zuständig, da ein Anspruch über gesetzliche Versorgungsträger besteht. Selbständige, Beamte und deren Kinder sind oft unzureichend abgesichert. Es ist wichtig, zu prüfen, ob der Schutz in der privaten Krankenversicherung eingeschlossen ist.

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Wie sind Leistungen für AHB und REHA geregelt?

Die Leistungen ergeben sich aus den Bedingungen der privaten Krankenversicherung, sowohl Teil I und II als auch dem Tarif bzw. Tarifbaustein (Teil III). Wenn kein Anspruch über einen Sozialversicherungsträger oder ein Versorgungswerk besteht, sollte unbedingt geprüft werden, ob der Schutz in der privaten Krankenversicherung enthalten ist.

Fazit

AHB, REHA und Kuren sind wichtige Maßnahmen für die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit. Es ist entscheidend, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Achte darauf, dass die Bedingungen und Tarife deiner privaten Krankenversicherung entsprechende Leistungen beinhalten. Bei Unsicherheiten solltest du dich von Experten beraten lassen. Deine Gesundheit und dein Wohlbefinden stehen schließlich an erster Stelle!