Die Zahl der Menschen in Kurzarbeit ist 2020 aufgrund der Corona-Krise so hoch wie noch nie zuvor. Allein im Mai hatten in Deutschland 7,3 Millionen Arbeitnehmer verkürzte Arbeitszeiten – einhergehend mit den entsprechenden Einkommensverlusten. Gehören Sie auch dazu? Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie zum Kurzarbeitergeld und der Steuererklärung wissen müssen.
Was ist Kurzarbeit?
Der Begriff Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Verkürzung der normalerweise betriebsüblichen Arbeitszeit. Das Arbeitsentgelt der betroffenen Arbeitnehmer sinkt in der Zeit der Kurzarbeit entsprechend. Die Arbeit ist in Teilzeit möglich, ein Arbeitnehmer kann aber auch komplett freigestellt werden – dann spricht man von “Kurzarbeit Null”.
Mithilfe von Kurzarbeit sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen von vorübergehenden Auftrags- oder Produktionsschwankungen für Unternehmen abgefedert und dadurch bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Um die Lohneinbußen teilweise auszugleichen, haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % bzw. 67 % des ausfallenden Nettoentgelts.
Welche Voraussetzungen gelten für Kurzarbeit?
Kurzarbeit und damit der Bezug von Kurzarbeitergeld sind eine große Hilfe, wenn in einem Betrieb kurzfristig die Arbeit wegbricht. Arbeitnehmern bleibt dadurch eine betriebsbedingte Kündigung erspart und der Arbeitgeber muss sich nicht von eingearbeitetem Personal trennen.
Kurzarbeitergeld gibt es laut §96 SGB III nur dann, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall aus “wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis” vorliegt, der vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Als “erheblich” gilt der Arbeitsausfall, wenn im jeweiligen Kalendermonat mindestens 10 % der in dem Betrieb Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % betroffen sind. Ein “unabwendbares Ereignis” kann zum Beispiel auch eine behördlich angeordnete Betriebsschließung sein.
Arbeitszeit bei Kurzarbeit: Wie viele Stunden muss ich arbeiten?
Die Frage müsste in diesem Fall eher heißen: Wie viele Stunden darf ich arbeiten? Eine Untergrenze gibt es nämlich nicht, wie man an der Kurzarbeit Null sieht. Bei dieser werden Arbeitnehmer ja komplett von der Arbeit freigestellt.
Es gibt allerdings eine Obergrenze für die wöchentliche Arbeitszeit. Diese darf höchstens 90 % der normalerweise pro Monat üblichen Zeit betragen, damit Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird.
Ein Beispiel: Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden müssten im Oktober (22 Arbeitstage) insgesamt mindestens 17,6 Stunden weniger gearbeitet werden.
Kündigung während Kurzarbeit: Ist das möglich? Wie hoch ist der Lohnanspruch?
Bei Kündigungen unterscheiden wir in diesem Zusammenhang zwischen zwei Arten:
- Personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen sind auch während der Kurzarbeit möglich.
- Betriebsbedingte Kündigungen sind dahingegen sozialwidrig, wenn sie auf denselben Gründen beruhen, die zur Kurzarbeit geführt haben.
Arbeitnehmer mit Tarifvertrag sind übrigens im Vorteil: Einige Tarifverträge sehen nämlich vor, dass gekündigten Mitarbeitern für die Dauer der Kurzarbeit bis zur Entlassung das ungekürzte Entgelt zu zahlen ist.
Kurzarbeitergeld: Alles auf einen Blick
Ein wichtiger Punkt gleich zu Beginn: Wer Kurzarbeitergeld erhalten hat, muss im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgeben! Was Sie bei der Steuererklärung beachten müssen, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Höhe des Kurzarbeitergeldes: Wie viel Gehalt bekommt man?
Das Kurzarbeitergeld dient dazu, einen Lohnausfall durch Kurzarbeit teilweise auszugleichen. Dazu gleicht es 60 % bzw. 67 % des durch Kurzarbeit entfallenen Nettoentgelts aus. Beim Gesamtgehalt während der Kurzarbeit kommt es daher darauf an, um welchen Prozentsatz die Arbeitszeit reduziert wird.
Grundsätzlich besteht das Einkommen während der Kurzarbeit aus drei Bestandteilen:
- Das Arbeitsentgelt aus der reduzierten Beschäftigung. Bei Kurzarbeit Null entfällt dieser Teil.
- Das Kurzarbeitergeld, das die Arbeitsagentur zahlt.
- Optional kann der Arbeitgeber das Gehalt aufstocken.
Mit unserem Kurzarbeitergeldrechner weiter unten auf dieser Seite können Sie einfach selbst ermitteln, wie hoch Ihr Netto-Gehalt während der Kurzarbeit ist.
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld?
Der Arbeitgeber streckt das Kurzarbeitergeld vor und kann es sich auf Antrag von der Agentur für Arbeit zurückholen. Dafür muss nicht das gesamte Unternehmen in Kurzarbeit sein, sondern Kurzarbeitergeld kann auch für einzelne Abteilungen beantragt werden.
Muss ich Kurzarbeit selbst bei der Agentur für Arbeit beantragen?
Nein. Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld und kann bei der Agentur für Arbeit eine Erstattung des Kurzarbeitergeldes beantragen.
Wie lange bekommt man Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld wird üblicherweise für bis zu 12 Monate gewährt. Aktuell ist die maximale Bezugsdauer im Zuge der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung auf 24 Monate heraufgesetzt. Der Bezugszeitraum kann auch unterbrochen werden, etwa wenn sich die Auftragslage zwischenzeitlich bessert und dann wieder verschlechtert. Falls die Unterbrechung länger als 3 Monate dauert, muss danach vom Arbeitgeber ein neuer Antrag gestellt werden.
Kurzarbeit und Corona – Das ist neu!
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung einige Erleichterungen beschlossen. Erfahren Sie hier, was sich beim Kurzarbeitergeld 2020 geändert hat.
Leichterer Zugang zu Kurzarbeitergeld
Bislang konnten Betriebe nur dann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von dem Arbeitsausfall betroffen war. Diese Schwelle wurde auf 10 % gesenkt.
Außerdem müssen Betriebe mit Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen diese nicht mehr zwingend nutzen, um Kurzarbeit zu vermeiden. Die Beschäftigten können also nicht gezwungen werden „Minusstunden“ zu machen.
Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde auf maximal 24 Monate verlängert. Dies gilt – Stand Oktober 2020 – längstens bis zum 31.12.2021 und nur für Unternehmen, die Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 eingeführt haben.
Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer
Bis Ende 2020 ist auch für Leiharbeitnehmer der Bezug von Kurzarbeitergeld möglich. Das geht aus dem „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ hervor.
Es spielt dabei jedoch eine Rolle, wo die Leiharbeitsfirma ihren Betriebssitz hat: Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ist es, dass das Unternehmen eine Niederlassung in der Bundesrepublik hat.
Bei Leiharbeitskräften mit wechselnden Einsätzen gestaltet sich die Feststellung des Soll-Nettoentgelts mitunter etwas schwierig. Zur Vereinfachung kann bei diesen daher das Durchschnittsentgelt der letzten drei Monate vor dem Arbeitsausfall für die Berechnung herangezogen werden.
Höheres Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat
Das Kurzarbeitergeld erhöht sich nach vier Monaten für Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist:
- Ab dem vierten Monat steigt das Kurzarbeitergeld auf 70 bzw. 77 %.
- Ab dem siebten Bezugsmonat erhalten Arbeitnehmer 80 bzw. 87 %.
Da die Erhöhung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie umgesetzt wurde, zählen nur Monate ab März bei der Berechnung der Bezugsmonate.
Kurzarbeitergeld-Rechner
Wer in Kurzarbeit ist, fragt sich natürlich, welche Auswirkungen das auf das Netto-Gehalt hat. Mit unserem Rechner erfahren Sie ganz einfach, wie sich Ihr Netto-Gehalt durch die Kurzarbeit verändert.
Nettogehalt bei Kurzarbeit – einfach berechnen!
Wenn Sie selbst genau nachvollziehen wollen, wie sich ihr Gehalt während der Kurzarbeit zusammensetzt, können Sie es in sechs Schritten berechnen.
2. Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigen
Bei sehr hohem Bruttoentgelt greifen die Beitragsbemessungsgrenzen der Arbeitslosenversicherung. D. h., dass 2020 höchstens 6.900 € (in den alten Bundesländern) bzw. 6.450 € (in den neuen Bundesländern) für die Rechnung zugrunde gelegt werden – auch wenn das wirkliche Bruttoentgelt höher sein sollte.