Unternehmen haben die Freiheit, ihre Lager nach ihrem Bedarf zu organisieren und zu bewerten. Oftmals konzentrieren sich Unternehmen auf einfache Prozesse und kostengünstige Logistik. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Einzelbewertung von Lagerbeständen Klarheit schafft und praxistauglich ist.
Lagerverwaltung und Kostenrechnung
Die Kostenrechnung liefert wichtige Informationen und sollte genau genug sein, um vermeidbare Kosten zu vermeiden. Je nach Ware können Unternehmen eigene Kriterien für die Lagerbewertung festlegen. Manche Unternehmen verwenden beispielsweise Durchschnittswerte am Quartalsende.
Häufig verbinden Unternehmen ihre Kostenrechnung mit der Handels- und Steuerbilanz, um den Aufwand für verschiedene Rechenwerke zu reduzieren. Dadurch greifen das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Einkommensteuergesetz (EStG) in die Bewertung und Verbrauchsfolge der Kostenrechnung ein.
Bewertung von Lagerbeständen nach HGB und EStG
Sowohl das Handels- als auch das Steuerrecht fordern eine Einzelbewertung nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten für jedes einzelne Wirtschaftsgut und jeden Vermögenswert. Dabei gilt das strenge Niederstwertprinzip, das Abschreibungen für Umlauf- und Vorratsvermögen vorschreibt.
Das HGB ermöglicht jedoch Bewertungsvereinfachungsverfahren wie die Gruppen- und Festbewertung. Bei der Gruppenbewertung werden Vermögenswerte gleicher Art zusammengefasst und nach dem gewogenen Durchschnitt bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können zum Festwert bewertet werden, wenn ihr Gesamtwert für das Unternehmen von geringer Bedeutung ist.
Für die Verbrauchsfolge sind nach HGB und EStG nur die Fifo- und die Lifo-Methode zulässig. Bei der Fifo-Methode werden die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht, während bei der Lifo-Methode die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst zum Einsatz kommen.
Der Einsatz der Lifo-Methode hat Auswirkungen auf den Ergebnisausweis in der Bilanz. Bei steigenden Beschaffungskosten werden stille Reserven gebildet. Das Niederstwertprinzip stellt sicher, dass das Lagervermögen in der Bilanz zum niedrigsten Wert ausgewiesen wird.
Neuer Blickwinkel durch IT-gestützte Lagerhaltung
Der Einsatz eines IT-Systems verändert die Bedingungen und ermöglicht eine genaue Lagerbewertung ohne zusätzlichen Aufwand. Mit automatisierter Lagerbewirtschaftung entfällt die Notwendigkeit zur Vereinfachung der Verbrauchsfolge. Nachträgliche Bewertungskorrekturen sind mit einem Klick möglich.
Die Finanzverwaltung fordert von Unternehmen mehr Genauigkeit bei der Bewertung von Handelswaren. Wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten ohne weiteres ermittelt werden können, sollten diese verwendet werden. Bei ver- oder bearbeiteten Erzeugnissen ist die Lifo-Methode zulässig, wenn eine Einzelbewertung tatsächlich durchgeführt wird.
Warum Unternehmen die Einzelbewertung wählen sollten
Die Einzelbewertung ist in der Gesetzgebung verankert und dient dazu sicherzustellen, dass Unternehmen eine Abwertung vornehmen, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Eine Sammelbewertung von gleichartigen Vermögensgegenständen kann zu einer Unterbewertung führen, da andere Güter der Gruppe stabil oder sogar wertsteigernd sind.
Eine Schätzung des Werts ist in diesem Fall ungenau und führt zu Diskussionen mit dem Wirtschaftsprüfer. Eine fehlende gerechtfertigte Abwertung kann zu einer zu hohen Steuerlast führen. Eine detaillierte Bewertung nach klaren Vorgaben kann dies verhindern.
Bisher scheiterten Einzelbewertungen oft an dem hohen manuellen Zeitaufwand für die Wertermittlung. Dank moderner IT-Systeme ist dies jedoch kein Hindernis mehr.
WebCast für praktische Einblicke
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Quellen:
- BC Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling: Bewertung des Vorratsvermögens – Lifo-Methode
- Haufe: Bilanzierung von Vorräten
- Schreiben des BMF v. 12.05.2015 – IV C 6 – S 2174/07/10001: 002 BStBl 2015 I S. 462