Leasing E-Auto | Ihre Rechte bei Mängeln – Ein Anwalt klärt auf

Leasing E-Auto | Ihre Rechte bei Mängeln – Ein Anwalt klärt auf

Elektroautos erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch was passiert, wenn Sie als Leasingnehmer Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen? Keine Sorge, als Leasingnehmer stehen Ihnen die gleichen Rechte zu wie Käufern von Elektroautos. Ein renommierter Anwalt hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Leasingnehmer haben Gewährleistungsrechte

Als Leasingnehmer haben Sie das Recht, bei Sachmängeln an Ihrem E-Auto auf Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte zurückzugreifen. Das bedeutet, dass Sie die Mängel beseitigen lassen, den Kaufpreis zurückerstattet bekommen oder Schadensersatz verlangen können.

Darüber hinaus können Leasingnehmer auch sämtliche Rechte aus einer etwaigen Garantie geltend machen. Der Leasinggeber tritt bei Vertragsabschluss die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler an den Leasingnehmer ab. In den meisten Fällen ist der Leasingnehmer sogar dazu verpflichtet, diese Ansprüche im Falle von Mängeln selbst geltend zu machen.

Gesetzliche Gewährleistung bei Sachmängeln

Auch Leasingnehmer können sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, wenn bereits bei Übergabe des Fahrzeugs Sachmängel vorhanden waren. Interessanterweise greift eine gesetzliche Vermutung zugunsten des Leasingnehmers, wenn der Mangel innerhalb eines Jahres nach Fahrzeugübergabe auftritt.

Ihre Ansprüche als Leasingnehmer

Nachbesserung oder Neulieferung

Als Leasingnehmer haben Sie das Recht, zunächst die Nachbesserung oder Reparatur der Mängel zu verlangen. Alternativ können Sie auch die Neulieferung eines gleichen Fahrzeugs fordern. Beachten Sie jedoch, dass Sie solange ein Wahlrecht haben, wie die gewählte Art der Nacherfüllung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Erstattung von Anzahlung und Leasingraten nach Rücktritt

Falls die Nacherfüllung endgültig scheitert oder von Anfang an unzumutbar ist, haben Sie als Leasingnehmer das Recht, vom E-Auto-Kaufvertrag zurückzutreten. Dies hat zur Folge, dass der Kaufvertrag und auch der Leasingvertrag rückabgewickelt werden müssen. Sie können dann die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und sämtlicher gezahlter Leasingraten verlangen. Jedoch müssen Sie Ihr Elektroauto zurückgeben und sich Nutzungsvorteile anrechnen lassen.

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Minderung der Leasingraten

Anstatt vom Vertrag zurückzutreten, können Sie als Leasingnehmer auch eine Minderung des vom Leasinggeber gezahlten Kaufpreises erklären. Dadurch werden Ihre Leasingraten angepasst, sodass Sie von dem geminderten Kaufpreis profitieren.

Schadensersatz

Wenn Ihr Elektroauto mangelhaft ist und Ihnen dadurch unfreiwillige Vermögenseinbußen entstanden sind, haben Sie als Leasingnehmer das Recht, Schadensersatz geltend zu machen.

Verjährung beachten

Auch beim Leasing von Elektroautos gelten Verjährungsfristen. Wenn Sie eine Garantie haben, können Sie eine kostenfreie Mängelbeseitigung bis zum Ablauf der Garantiezeit verlangen, unabhängig davon, wann der Mangel erstmals aufgetreten ist. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche verjähren hingegen nach 2 Jahren ab Übergabe des Fahrzeugs. Beachten Sie jedoch, dass die Verjährung gehemmt werden kann, wenn Sie sich noch in Verhandlungen über die Gewährleistung befinden oder Klage einlegen.

Es ist also ratsam, sich auch angesichts der drohenden Verjährung an eine spezialisierte E-Auto Kanzlei zu wenden, um von deren Expertise im Bereich der Elektromobilität zu profitieren.

Bildunterschrift: Video e auto leasing rückgabe

Nun wissen Sie, welche Rechte Sie als Leasingnehmer bei Mängeln an Ihrem E-Auto haben. Lassen Sie sich nicht verunsichern und setzen Sie Ihre Ansprüche durch. Ein erfahrener Anwalt steht Ihnen dabei zur Seite.