Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine Ausnahme von der zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe und wird in Deutschland in besonders schweren Fällen verhängt, die im Strafgesetzbuch und im Völkerstrafgesetzbuch genannt sind. Dazu zählen unter anderem Mord, besonders schwerer Fall des Totschlags und Völkermord. Die Dauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist unbestimmt, kann jedoch nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, sofern der Täter während der Haftzeit nichts weiteres zu Schulden kommen lässt.
Lebenslange Freiheitsstrafe – in welchen Fällen?
Es gibt im Strafgesetzbuch (StGB) und im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) bestimmte Delikte, die zwingend eine lebenslange Haftstrafe erfordern. Dazu gehören Mord, besonders schwerer Fall des Totschlags, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen in Form der vorsätzlichen Tötung und Verbrechen der Aggression.
Es gibt auch die sogenannte “besondere Schwere der Schuld”, die eine längere Haftdauer rechtfertigen kann. Hierbei handelt es sich um Straftaten wie Raub oder räuberische Erpressung mit Todesfolge, sexuelle Nötigung und/oder Vergewaltigung mit Todesfolge oder Kriegsverbrechen gegen Personen in Form der Geiselnahme mit Todesfolge.
Zweimal lebenslänglich?
Nach deutschem Strafrecht kann eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht als eine Gesamtstrafe aus verschiedenen einzelnen Freiheitsstrafen verhängt werden. Selbst bei mehrfachem Mord beträgt die Freiheitsstrafe maximal 15 Jahre. Auch aus mehreren Strafen wird nur eine singuläre Gesamtstrafe.
Die Möglichkeit von “zweimal lebenslänglich wegen dreifachen Mordes” existiert in Deutschland nicht mehr. Hier kommt der Zusatz “besondere Schwere der Schuld” zur Anwendung und hat entsprechende Auswirkungen.
Keine lebenslange Freiheitsstrafe für Straftäter unter 18 Jahren
Im Jugendstrafrecht wird keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die Höchststrafe beträgt hier 10 Jahre. Bei heranwachsenden Jugendlichen, die nach dem Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden, ist jedoch auch eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
Wie lange ist lebenslänglich?
Gemäß § 57a StGB kann ein Strafgefangener nach 15 Jahren Haft mit einer Bewährung auf fünf Jahre vorzeitig entlassen werden. Dabei müssen die 15 Jahre verbüßt sein, einschließlich der Zeit in Untersuchungshaft. Die Frage nach dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit bezüglich der Gefährlichkeit des Häftlings muss von einem Gericht beantwortet werden.
Das Gericht beurteilt anhand von Gutachten, inwieweit davon auszugehen ist, dass der Verurteilte in Freiheit nicht erneut straffällig wird. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit muss dabei beachtet werden. Das Verhalten des Strafgefangenen während der Haftzeit und eventuelle Vollzugserleichterungen sind dabei nicht unbedingt Ablehnungsgründe.
Besondere Schwere der Schuld
Der Begriff “besondere Schwere der Schuld” ist gesetzlich nicht definiert. Es liegt jedoch vor, wenn gegenüber ähnlichen Taten ein wesentlich größeres Maß an Schuld vorliegt, wie etwa vielfacher Mord oder kaltblütige Brutalität. Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor, wird die Haft nach 15 Jahren keinesfalls beendet sein. Das Strafvollstreckungsgericht entscheidet in einem solchen Fall, wie lange die Strafe zusätzlich zur bereits verbüßten Zeit dauern soll. In der Regel werden nicht mehr als 10 zusätzliche Jahre verhängt.
Lebenslange Haft – Historie
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist eine vergleichsweise moderne Strafe. Früher wurden subtilere Methoden angewandt, wie Folter, Ehrenstrafen oder Verbannung. Erst mit der Konstitution von Staaten und Gemeinden wurden Gefängnisse zur Bestrafung eingesetzt. Im Mittelalter galt das Allgemeine Recht, das Leibes- und Todesstrafen vorsah. Erst um 1600 entstanden Stadtgefängnisse und Zuchthäuser.
Häufig gestellte Fragen zur lebenslangen Freiheitsstrafe
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die schwerste Strafe im deutschen Strafrechtssystem. Hier sind einige häufige Fragen von Mandanten zu diesem Thema beantwortet:
Was ist eine lebenslange Freiheitsstrafe und wie wird sie verhängt?
Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist eine Strafe, bei der der Verurteilte für den Rest seines Lebens inhaftiert wird. Sie wird für schwere Verbrechen wie Mord, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhängt. Die Verhängung erfolgt durch ein Gericht, nachdem eine Verurteilung wegen eines solchen Verbrechens stattgefunden hat.
Gibt es eine Möglichkeit, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verkürzen oder zu beenden?
Ja, es gibt eine Möglichkeit, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verkürzen oder zu beenden. Eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten ist möglich, erfordert jedoch einen besonderen Grund wie schwere Krankheit oder hohes Alter. Ein Antrag auf Begnadigung kann vom Verurteilten oder seinem Anwalt gestellt werden.
Wie lange dauert eine lebenslange Freiheitsstrafe?
Eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nur durch eine Begnadigung beendet werden. Es gibt keine feste Dauer. Der Verurteilte kann den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung durch Begnadigung.
Gibt es Unterschiede zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und Todesstrafe?
Ja, es gibt Unterschiede. Die Todesstrafe ist in Deutschland abgeschafft, während die lebenslange Freiheitsstrafe die schwerste Strafe ist. Die lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet, dass der Verurteilte den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen muss, während die Todesstrafe den Verurteilten tötet.
Kann eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?
Nein, eine lebenslange Freiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Begnadigung, die den Verurteilten vorzeitig aus der Haft entlässt.
Gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der lebenslangen Freiheitsstrafe?
Ja, es gibt die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung, jedoch ist diese sehr selten und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Nach § 57a StGB kann eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft in Betracht kommen, wenn der Verurteilte kein Sicherheitsrisiko mehr darstellt. Zuständig für die Entscheidung ist der Strafvollstreckungssenat des Oberlandesgerichts. Eine vorzeitige Entlassung ist jedoch keine Garantie.