Leihmutterschaft in Deutschland: Warum es verboten ist und die Debatte um eine Legalisierung

Leihmutterschaft in Deutschland: Warum es verboten ist und die Debatte um eine Legalisierung

Paris Hilton hat kürzlich bekannt gegeben, dass sie und ihr Ehemann ein Kind über eine Leihmutter bekommen haben. Eine solche Möglichkeit wäre in Deutschland jedoch nicht erlaubt. In diesem Artikel möchten wir erklären, warum die Leihmutterschaft hierzulande verboten ist und welche Diskussionen es um eine Legalisierung gibt.

Leihmutterschaft in Deutschland nicht erlaubt

Gemäß dem Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland strafbar, eine Eizelle künstlich zu befruchten, um eine Schwangerschaft bei einer Frau herbeizuführen, von der die Eizelle nicht stammt. Dies betrifft auch unbefruchtete fremde Eizellen. Ärzte und Vermittler von Leihmüttern müssen mit Strafen von bis zu drei Jahren Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Die Wunscheltern und die Leihmutter selbst werden jedoch nicht bestraft.

Andere europäische Länder weniger restriktiv

In anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien ist die Leihmutterschaft unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Allerdings dürfen Leihmütter in diesen Ländern kein Honorar erhalten und müssen das Kind aus rein altruistischen Gründen austragen. Beispielsweise können sich Frauen im Bekannten- oder Verwandtenkreis bereit erklären, den Wunscheltern zu einem eigenen Kind zu verhelfen. In den USA ist die kommerzielle Leihmutterschaft in einigen Bundesstaaten legal, während Länder wie die Ukraine, Südafrika und Indien die kommerzielle Leihmutterschaft erlauben.

Legalisierung der nichtkommerziellen Leihmutterschaft in Deutschland gefordert

In Deutschland wird die Legalisierung der Leihmutterschaft aus ethischen Gründen bisher abgelehnt. Eine Leihmutterschaft geht mit höheren gesundheitlichen und psychischen Belastungen für die Leihmutter einher und birgt erhebliche Risiken. Dennoch steht auch in Deutschland eine Legalisierung der nichtkommerziellen Leihmutterschaft zur Diskussion. Die FDP fordert bereits seit einiger Zeit neben der Legalisierung der Eizell- und Embryonenspende die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für die nichtkommerzielle Leihmutterschaft. Die Reproduktionsmedizin soll allen Menschen unabhängig vom Familienstand und der sexuellen Orientierung zugänglich sein, so die Partei.

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Bedenken bezüglich Instrumentalisierung und Menschenrechtsverletzung

Fachverbände wie pro familia setzen sich seit Jahren mit dem Thema Leihmutterschaft auseinander. Der Verband diskutiert derzeit, ob es Kriterien gibt, nach denen Leihmutterschaft in Deutschland rechtebasiert für alle Beteiligten ausgestaltet werden kann. Es gibt Bedenken, dass Frauen durch die Leihmutterschaft instrumentalisiert werden könnten. Damit die reproduktive Selbstbestimmung der Wunscheltern gewahrt bleibt, muss auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die sich für eine Leihmutterschaft entscheidet, respektiert werden. Aufgrund dieser schwierigen Interessenabwägung hat sich pro familia bisher nicht abschließend zum Thema positioniert.

Im Mai 2022 hat das EU-Parlament in einer Resolution die kommerzielle Leihmutterschaft als Menschenrechtsverletzung verurteilt. Frauen weltweit sind dabei einem Ausbeutungsrisiko ausgesetzt, insbesondere in von Unsicherheit geprägten Situationen wie beispielsweise Kriegszeiten. In der Ukraine wurden jährlich mehr als 2000 Babys von Leihmüttern geboren, von denen sich rund 1000 Paare aus Deutschland ein Kind “gekauft” haben.

Trotz der aktuellen Verbote und ethischen Bedenken gibt es in Deutschland eine kontinuierliche Diskussion um eine mögliche Legalisierung der Leihmutterschaft. Die verschiedenen Standpunkte und Interessen müssen sorgfältig abgewogen werden, um zu einer verantwortungsvollen Lösung für alle Beteiligten zu gelangen.