Die Verbraucher haben ein Recht darauf, über Preiserhöhungen transparent und verständlich informiert zu werden. Doch leider erfüllen viele Energieversorger diese Anforderungen nicht. Sie verstecken die Preiserhöhungen in komplizierten Schreiben und lassen die Kunden im Dunkeln. Aber woran erkennt man eine versteckte Preiserhöhung? In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte beleuchten.
Die Vorgaben des BGH
Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen transparent und verständlich den Verbrauchern mitteilen. Der Bundesgerichtshof hat diese Vorgabe konkretisiert und entschieden, dass bei Preiserhöhungen die alten und neuen Preise transparent gegenübergestellt werden müssen. Auch die Veränderungen einzelner Kostenbestandteile sollten erkennbar sein, wie zum Beispiel Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage.
Mangelnde Transparenz
Leider erfüllen die Preisinformationsschreiben dieser Anforderungen nur selten. Eine Studie der Verbraucherzentrale NRW aus dem Jahr 2013 bestätigt, dass der Großteil der Energieversorger kaum Transparenz über den Inhalt der Preiserhöhungsschreiben bietet. Bei 9 von 10 Versorgern wurde nicht klar und deutlich auf einen Preisanstieg hingewiesen. 41% der Unternehmen informierten nur über den neuen Preis, ohne weitere Hinweise zum aktuellen Tarif oder zu Preisänderungen. Zudem fehlten bei 38% der Unternehmen Informationen zu den Sonderkündigungsmöglichkeiten und bei zwei Anbietern wurde sogar behauptet, es gäbe kein Sonderkündigungsrecht für den Verbraucher.
Anzeichen für versteckte Preiserhöhungen
Es gibt verschiedene Anzeichen, die auf eine versteckte Preiserhöhung hindeuten können. Zum Beispiel ist die äußere Form des Schreibens oft getarnt als Werbeflyer, sodass es von den Verbrauchern nur mit geringer Aufmerksamkeit gelesen wird. Der Betreff der E-Mail ist allgemein gehalten und verschleiert, dass es um eine konkrete Änderung des Vertragsverhältnisses geht.
Der Text selbst ist oft sehr positiv und allgemein formuliert, um den Eindruck zu erwecken, es gäbe keine negativen Änderungen. Die Preiserhöhung wird meist erst am Ende des Schreibens kurz erwähnt und erfolgt oft ohne Hervorhebung. Manchmal wird die Preiserhöhung auch umschrieben, anstatt eindeutig davon zu sprechen. Zudem werden meist nur der neue Grund- und Arbeitspreis genannt, nicht aber die aktuellen Preise. Dadurch können Verbraucher nicht erkennen, wie stark und an welcher Stelle der Preis sich erhöht hat und ob ein Anbieterwechsel sich lohnen könnte.
Weiterhin erfolgt die Ankündigung der Grundpreisreiserhöhung oft weit vor der Bindungsfrist, was die Preiserhöhung zusätzlich verschleiert. Das Sonderkündigungsrecht wird entweder gar nicht erwähnt oder nur im Kleingedruckten und auf missverständliche Weise.
Fazit
Versteckte Preiserhöhungen sind nach wie vor ein Problem. Viele Energieversorger halten sich nicht an die Vorgaben für transparente und verständliche Preisinformationen. Es ist wichtig, als Verbraucher wachsam zu sein und auf die oben genannten Anzeichen zu achten. Nur so kann man erkennen, ob eine Preiserhöhung rechtens ist und ob ein Anbieterwechsel in Betracht gezogen werden sollte.