Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Alles, was du wissen musst

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Alles, was du wissen musst

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein neues Gesetz, das darauf abzielt, die Einhaltung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten besser zu schützen. Es legt strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Deutschland fest. Ab dem 01.01.2023 müssen alle deutschen Unternehmen, die Waren exportieren oder importieren und eine bestimmte Mitarbeiterzahl haben, diese neuen Vorgaben einhalten.

Was genau ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll vor allem die Bekämpfung von Kinderarbeit, Sklaverei, Ausbeutung und fehlenden Arbeitsrechten entlang der Lieferketten fördern. Es legt auch einen stärkeren Fokus auf den Umweltschutz, wie beispielsweise die Reduzierung von Pestiziden, Wasser- und Luftverschmutzung. Das Gesetz soll zudem Wettbewerbsnachteile für Unternehmen verringern, die bereits ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement unterstützen.

Das LkSG soll mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene schaffen. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen können ihre Rechte nicht nur vor deutschen Gerichten geltend machen, sondern auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beschwerde einreichen. Allerdings wird das Gesetz auch wegen des erhöhten bürokratischen Aufwands für Unternehmen kritisiert.

Ab wann gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gelten in Deutschland ab dem 01.01.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Kleinere Unternehmen müssen das LkSG ab dem 01.01.2024 befolgen.

Für wen gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt für Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung oder einen Sitz in Deutschland haben. Es betrifft auch ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Die Anwendung des Gesetzes hängt von der Unternehmensgröße und dem Standort des Unternehmens ab.

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Was beinhaltet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt fest, für welche Menschenrechte sich Unternehmen entlang ihrer Lieferketten verstärkt einsetzen müssen. Dazu gehören das Recht auf Leben und Gesundheit, angemessene Arbeitsbedingungen, ein angemessener Lebensstandard, Kinderschutz, Vereinigungsfreiheit, Schutz vor Folter und grausamer Behandlung sowie Freiheit von Sklaverei und Zwangsarbeit.

Das Gesetz erweitert die Verantwortung der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette und definiert verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Kritik am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhöht die Verantwortung von Unternehmen, stößt jedoch nicht bei allen Betroffenen auf Zustimmung. Einige sehen die Regelungen als unzureichend an und fordern ein europaweites Lieferkettengesetz. Zudem befürchtet man einen erhöhten bürokratischen Aufwand und steigende Kosten.

Aktueller Stand des EU-Lieferkettengesetzes

Die EU-Kommission hat ein Konzept für eine Europäische Lieferkettenrichtlinie veröffentlicht, die noch strengere Anforderungen als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definiert. Das EU-Lieferkettengesetz soll für Unternehmen ab einer bestimmten Größe gelten und wird voraussichtlich in den nächsten Jahren verabschiedet.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten. Unternehmen sollten sich über die neuen Vorgaben informieren und ihre internen Prozesse anpassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen.