Linke will Beamten Weg in gesetzliche Krankenversicherung erleichtern

Linke will Beamten Weg in gesetzliche Krankenversicherung erleichtern

Beamten

Die Fraktion Die Linke hat ein Ansinnen, den Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu erleichtern. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) wurde deutlich, dass Experten sowohl Zustimmung als auch Ablehnung zu diesem Vorhaben äußerten.

Antrag der Linken

Laut einem von der Linksfraktion vorgelegten Antrag (19/1827) soll in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vorgesehen werden, dass Beamte anstelle eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine Zahlung an die Krankenkasse von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamten auf deren Wunsch erhalten können. Die Linksfraktion argumentiert, dass Beamte zwar zu Beginn ihrer Laufbahn zwischen PKV und GKV frei wählen können, de facto jedoch gezwungen sind, die PKV zu wählen, da sie sonst finanzielle Nachteile erleiden würden. Dies liegt daran, dass die ihnen zustehenden Beihilfeansprüche nicht für Beiträge an die GKV verwendet werden können. Wenn Beamte in der GKV versichert sind, müssen sie den vollen Beitragssatz alleine tragen.

Vorbild Hamburger Modell

Ein großer Teil der Beamten ist bereits Mitglied in der GKV, obwohl sie die Beiträge selbst tragen müssen und die Beihilfe kaum noch in Anspruch nehmen können. Deshalb ist aus Sicht von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback von der Universität Hamburg eine Öffnung der GKV für Beamte notwendig. Dies könnte über ein Modell geregelt werden, das gegenwärtig in Hamburg umgesetzt wird (Hamburger Modell). Andere Modelle erfordern die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Eine solche Öffnung würde die Vorsorge der Beamten gegen Krankheit verbessern, da sie unter die Fürsorgepflicht des Dienstherrn fällt. Es sollte sichergestellt werden, dass die Beamten dann Pflichtmitglieder der GKV sind, so Bieback.

LESEN  Testbericht: Noom – Die angesagte Abnehm-App, die wir getestet haben!

“Mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung”

Dr. Stefan Etgeton von der Bertelsmann-Stiftung sieht in der Neuregelung mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in der Krankenversicherung. Die Wahlfreiheit wäre ein weiterer Anreiz, in den Staatsdienst einzutreten. Kurzfristig wären zwar Mehrkosten zu erwarten, mittelfristig würde sich dies jedoch positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken. Bei einer entsprechenden Regelung sollte sich der Gesetzgeber am Hamburger Modell orientieren, bei dem Landesbedienstete mit Beamtenstatus einen hälftigen Zuschuss zu den Versicherungskosten auch im Falle einer Mitgliedschaft bei der GKV erhalten können. Dieses Modell findet bereits in anderen Bundesländern Anwendung.

“Beihilfekosten des Staates würden sinken”

Prof. Dr. Christian Hagist von der WHU – Otto Beisheim School of Management sieht die Effekte einer solchen Reform eher gering. Für die GKV wären diese negativ, da neue Anreize für Gruppen mit niedrigem Einkommen, hoher Morbidität und mitversicherten Familienmitgliedern geschaffen würden, sich gesetzlich zu versichern. Haushalte mit hohem Einkommen und Kinderlose würden sich weiterhin überwiegend in der PKV besserstellen. Die Beihilfekosten des Staates und die Beiträge bei der PKV würden vermutlich sinken.

Beamtenbund lehnt Vorschlag ab

Friedhelm Schäfer vom dbb Beamtenbund und Tarifunion lehnt das Vorhaben der Linksfraktion ab. Die Idee einer pauschalen Beihilfe sollte weder in Bund noch in den Ländern weiterverfolgt werden, da dies zu Rechtsunsicherheiten, Irritationen und einem höheren Mittelbedarf führen würde, anstatt Berufsattraktivität und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Das Ziel, positive Auswirkungen für wenige Einzelfälle zu erreichen, anstatt die Mittel für Verbesserungen für alle Beamten und Versorgungsempfänger zu verwenden, sollte nicht durchgeführt werden. Dies würde letztendlich große Probleme für alle verursachen und eine schleichende Erosion etablierter Systeme, wie der Beihilfe, der freien Heilfürsorge und des Berufsbeamtentums, einleiten, warnte Schäfer.

LESEN  Arktis – Antarktis: Die unberührte Wildnis

“Keine Belastung für die GKV zu erwarten”

Olaf Schwede vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet das Vorhaben anders. Es sei richtig, die bestehende Benachteiligung von Beamten, die sich schon bisher freiwillig in der GKV versichert haben, zu beenden. Eine pauschale Beihilfe wäre ein Beitrag zur Gleichbehandlung. Eine gesetzliche Regelung anstelle einer Regelung im Rahmen der Bundesbeihilfeverordnung wäre jedoch notwendig. Schwede betont, dass auch bei einer bundesweiten Einführung des Hamburger Modells keine Belastung für die GKV zu erwarten sei. Im Vergleich zu normalen Versicherten sind Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen potenziell gute Beitragszahler. Es besteht beispielsweise kein Risiko von Beitragsausfällen. Selbst bei längeren Erkrankungen werden weiterhin Beiträge gezahlt, da die Beamten weiterhin Besoldung erhalten.

“Eine Regelung, die keiner fordert”

Prof. Dr. Gregor Thüsing von der Universität Bonn verweist auf die Ablehnung der Initiative durch den Beamtenbund und betont, dass es “gute Gründe” fehle, dieses verfassungsrechtlich umstrittene Vorhaben umzusetzen. Es gebe andere Wege, um Beamte mit geringen Einkommen und Familien finanziell zu entlasten, wie etwa die Anhebung der unteren Vergütungsgruppen und die Erhöhung der Familienzuschläge im Beamtentum. Die Beamtenschaft sollte jedoch nicht für das Projekt Bürgerversicherung vereinnahmt werden, so Thüsing.

Quelle: Original Article