Lohnsteuerjahresausgleich: Alles Wichtige auf einen Blick

Lohnsteuerjahresausgleich: Alles Wichtige auf einen Blick

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist eine häufige Quelle der Verwirrung. Viele Menschen verwechseln ihn mit der Einkommensteuererklärung – dabei handelt es sich um zwei verschiedene Dinge. In diesem Artikel erklären wir dir, was es mit dem Lohnsteuerjahresausgleich auf sich hat und warum er vom Arbeitgeber durchgeführt wird.

Aktuelles

Eine wichtige aktuelle Regelung besagt, dass Arbeitgeber bei der Zahlung von steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen dürfen. Auch bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld selbst ist der Lohnsteuerjahresausgleich nicht gestattet (§ 42b Abs. 1 EStG). Doch es gibt Ausnahmen: Das Corona-Steuerhilfegesetz, das sich mit den steuerfreien Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld befasst, sieht vor, dass diese bis zum 31. Dezember 2020 steuerfrei gestellt werden. Eine Verlängerung der Steuerbefreiung bis Ende 2021 ist im Jahressteuergesetz 2020 vorgesehen. Weiterhin ist geplant, die steuerliche Förderung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022 zu verlängern. Beachte jedoch, dass die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse

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