Ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit kann zu einem Unfall führen und einen Schaden verursachen. Dabei muss der Schaden nicht groß sein, solange keine Personen zu Schaden kommen. In solchen Situationen kann der Schaden entweder über die Versicherung oder eigenständig bezahlt werden.
Bis zu welchem Betrag sollte man den Schaden selbst bezahlen?
Die Entscheidung, ob es sich lohnt, den Unfallschaden selbst zu bezahlen, hängt von den finanziellen Möglichkeiten des Versicherten ab. Es gibt jedoch eine Faustregel, die besagt:
- Haftpflichtschäden sollten bis zu 1500 Euro selbst bezahlt werden.
- Vollkaskoschäden sollten bis zu 1300 Euro selbst bezahlt werden.
Es ist ratsam, im Schadensfall mit dem Versicherer zu sprechen, um zu klären, ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen oder über die Versicherung abzurechnen. Der Versicherer kann berechnen, wie sich die neue Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse auswirkt und ob es vorteilhafter ist, den Schaden eigenständig zu begleichen oder über die Versicherung abzurechnen.
Damit ausreichend Geld für die eigenständige Bezahlung vorhanden ist, empfiehlt es sich, kleine Rücklagen für leichte Unfälle zu bilden. Zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto, um schnell darauf zugreifen zu können, und so die Versicherung nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Ein Rabattschutz innerhalb der Versicherung kann zusätzliche Absicherung bieten.
Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse
Die Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse und somit auch die Versicherungskosten sind erheblich, wenn ein Unfall gemeldet wird. Wie viel Schadenfreiheitsrabatt verloren geht, kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaften nachgelesen werden. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den Versicherern.
Ein Beispiel: Die HUK-Coburg stuft einen Versicherten, der einen Haftpflichtschaden meldet, von Schadenfreiheitsklasse 35 auf Schadenfreiheitsklasse 20 herab. Jemand, der in Schadenfreiheitsklasse 10 eingestuft war, landet nach dem gemeldeten Schaden in Schadenfreiheitsklasse 3. Dadurch steigt der Beitrag für das Folgejahr deutlich an. Es dauert einige Jahre unfallfreies Fahren, um das alte Niveau des Rabatts in der Schadenfreiheitsklasse wieder zu erreichen.
Daher empfiehlt es sich, kleinere Schäden selbst zu regulieren und die Versicherung nicht unnötig zu belasten. Selbst wenn der Geschädigte bereits die Versicherung kontaktiert hat, ist die Schadenfreiheitsklasse nicht automatisch beeinträchtigt. Es besteht die Möglichkeit, diese abzusichern oder zurückzukaufen.
Unterschied zwischen Rabattschutz und Rabattretter
Beim Rabattretter zahlt der Versicherte den erhaltenen Schadensausgleich an die Versicherung zurück, um den Schadenfreiheitsrabatt zurückzukaufen. Die Versicherung stuft den Versicherten dann automatisch wieder in die vorherige Schadenfreiheitsklasse ein. Diese Möglichkeit besteht je nach Anbieter bis zu sechs oder zwölf Monate nach der Schadenregulierung. Dadurch wird der Rabatt gerettet.
Ein Rabattschutz kann vereinbart werden, um mindestens einen Schaden pro Jahr an die Versicherung zu melden, ohne dass die Schadenfreiheitsklasse beeinträchtigt wird. Diese Option ist jedoch nur verfügbar, wenn man an den Versicherungsnehmer gebunden bleibt. Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung erfolgt keine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse. Die neue Versicherung stuft den Versicherten in die niedrigste Schadenfreiheitsklasse ein, sodass vorerst kein Anspruch auf Rabatt besteht.
Unfallschäden über 1000 Euro mit einem günstigen Kredit bezahlen
Verivox bietet als Vergleichsportal unter anderem die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit aufzunehmen. Falls für die eigenständige Regulierung des Schadens das nötige Geld fehlt, kann mithilfe des Vergleichsrechners nach einem passenden Kredit gesucht werden. Die Laufzeit und die monatliche Rate können dabei frei gewählt werden.
Mit diesen Informationen kann jeder abwägen, ob es sich lohnt, Unfallschäden selbst zu bezahlen oder über die Versicherung abzurechnen. Es ist wichtig, die individuelle finanzielle Situation zu berücksichtigen und die langfristigen Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse zu bedenken.