Lügengeschichten in Google-Bewertungen – Wie kann man sie löschen lassen?

Lügengeschichten in Google-Bewertungen – Wie kann man sie löschen lassen?

Unsere Meinungen und Erfahrungen werden oft in Bewertungen im Internet geteilt. Leider gibt es jedoch immer wieder Menschen, die lügen oder falsche Tatsachen verbreiten, um anderen Schaden zuzufügen. Das gilt auch für Google-Bewertungen. Aber was kann man dagegen tun und wie kann man diese lügenhaften Bewertungen loswerden?

Beweggründe für Lügen in Google-Bewertungen

Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen lügen oder falsche Aussagen in Google-Bewertungen machen. Manchmal sind es enttäuschte Kunden, die dem Unternehmen eins auswischen wollen. Auch wenn ihre Enttäuschung vielleicht berechtigt ist, sollten sie dennoch keine unwahren Tatsachen verbreiten. Kritik ist in Ordnung, aber Lügen nicht.

Die Rechtslage bei Google-Bewertungen

Wenn jemand lügt oder falsche Tatsachen in einer Google-Bewertung verbreitet, verletzt er die Persönlichkeitsrechte des bewerteten Unternehmens. In solchen Fällen kann das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten, einschließlich einer Strafanzeige. Aber in erster Linie sollte versucht werden, die betreffende Bewertung löschen zu lassen.

Die Unterscheidung zwischen Tatsachen und Meinungen

Für einen Laien ist es oft schwer zu unterscheiden, was eine Meinung ist und was eine Tatsachenbehauptung. Eine Meinung kann nicht bewiesen werden, während eine Tatsachenbehauptung prinzipiell beweisbar ist.

Ein Beispiel für eine Meinung wäre: “Mir hat das Unternehmen nicht gefallen.” Eine solche Aussage ist vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt, selbst wenn sie unverständlich oder dumm erscheint.

Ein Beispiel für eine Tatsachenbehauptung wäre: “Der Geschäftsinhaber hat den Kunden beleidigt.” Eine Beleidigung ist prinzipiell beweisbar, und wenn diese Behauptung unwahr ist, handelt es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung, die in den meisten Fällen rechtswidrig ist.

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Die Beweislast bei Google-Bewertungen

Auch wenn die Beleidigung tatsächlich stattgefunden hat, muss der Rezensent, der diese Behauptung aufstellt, dennoch den Beweis erbringen. Die Beweislast liegt also beim Rezensenten. In solchen Fällen greift die strafrechtliche Regelung des § 186 StGB. Wenn es sich um eine “4 Augen/4 Ohren-Beleidigung” handelt, wird der Beweis jedoch selten erbracht werden können. Oft bleibt es also bei “Aussage gegen Aussage”.

Das führt zu einem gewissen Paradoxon: Eine dumme Meinungsäußerung kann bestehen bleiben, während eine wahre, aber nicht beweisbare Aussage gelöscht werden muss. In solchen Fällen können auch Unterlassungsansprüche gegen den Rezensenten geltend gemacht werden, für die dieser die Kosten tragen muss.

Die rechtssichere Abfassung von Google-Bewertungen ist schwierig

Es ist schwierig, Google-Bewertungen rechtssicher zu verfassen. Deshalb sind viele Bewertungen angreifbar. Selbst inhaltlich zulässige Bewertungen, die nur Meinungen enthalten, können oft angegriffen werden. Denn jede Bewertung enthält implizit die Tatsachenbehauptung, dass man tatsächlich einen Geschäftskontakt mit dem bewerteten Unternehmen hatte.

Nach der Rechtsprechung liegt die Beweislast auch in diesem Fall beim Rezensenten und oft wird der Nachweis nicht erbracht. Im Falle von Fake-Bewertungen durch die Konkurrenz wird dieser Nachweis natürlich nie erbracht, was zur Löschung der Bewertung führt.

Es ist also möglich, fast jede Google-Bewertung anzugreifen, wenn man die rechtlichen Bestimmungen beachtet. Allerdings verlangen die Bewertungsplattformen oft genaue rechtliche Angaben, die von juristischen Laien selten erbracht werden können.

Kostenlose Erstbewertung

Gerne können Sie mich kontaktieren, um Ihre negativen Bewertungen kostenlos zu bewerten. Senden Sie mir einfach den Link zur Bewertung oder zum relevanten Bewertungsprofil zusammen mit einer kurzen Beschreibung, warum die Bewertung ungerechtfertigt ist.

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RA Robin Nocon, Recht. Digital.