Hast du dich schon einmal gefragt, ob du die Maklerprovision von der Steuer absetzen kannst? In diesem Artikel erfährst du, in welchen Fällen das möglich ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Berufsbedingter Umzug in eine Mietwohnung: Du kannst die Provision absetzen
Wenn du aus beruflichen Gründen in eine Mietwohnung ziehst, kannst du die Kosten für das Maklerbüro als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ein berufsbedingter Umzug liegt beispielsweise dann vor, wenn deine Firma dich an einen neuen Dienstort versetzt oder du einen neuen Job in einer anderen Stadt annimmst. Selbst wenn du als Berufspendler durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit einsparst, gilt das als Umzug aus Job-Gründen. In einem solchen Fall kannst du neben der Maklerprovision noch viele weitere Kosten absetzen.
Doppelte Haushaltsführung: Du kannst die Maklergebühr absetzen
Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort mietest und diese als doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, kannst du die Maklerkosten als Werbungskosten in deine Steuererklärung eintragen.
Privater Umzug: Du kannst keine Maklerprovision absetzen
Geht es um einen Umzug aus privaten Gründen, kannst du die Maklerprovision leider nicht von der Steuer absetzen. Die Kosten für die Maklerdienste fallen dann unter Privatangelegenheiten und sind nicht absetzbar. Wenn du jedoch in der neuen Wohnung Renovierungen durchführst, kannst du die Handwerkskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Berufsbedingter Umzug ins Eigenheim: Du kannst keine Provision absetzen
Beauftragst du einen Makler für die Suche nach einem Eigenheim aufgrund eines berufsbedingten Umzugs, kannst du die Maklerprovision nicht in deiner Steuererklärung angeben. Der Fiskus argumentiert, dass die Maklergebühr zu den Anschaffungsnebenkosten gehört, die nicht absetzbar sind, da du die Immobilie kaufst.
Vermietung: Du kannst die Maklerprovision absetzen
Möchtest du eine Immobilie kaufen, um sie zu vermieten, und beauftragst dafür einen Makler, kannst du die Provision als Vermieter steuerlich geltend machen. Allerdings zählt die Maklergebühr nicht als Werbungskosten, sondern als Anschaffungsnebenkosten. Diese werden auf den Kaufpreis aufgerechnet und linear abgeschrieben.
Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, in denen du die Maklerprovision von der Steuer absetzen kannst. Beachte jedoch immer die spezifischen Bedingungen und überprüfe, ob du die erforderlichen Voraussetzungen erfüllst. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten empfehle ich dir, dich von einem Experten beraten zu lassen.
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