Mehr Sicherheit für Ihr Fahrzeug: Die §57a-Begutachtung

Pickerl fürs Auto: Alles über die §57a-Begutachtung

Die regelmäßige Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Diese Überprüfung wird als §57a-Begutachtung bezeichnet und endet mit der Vergabe eines sogenannten “Pickerls”. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über das Pickerl, wie man es erhält, wie lange es gültig ist und welche Fahrzeuge begutachtet werden müssen.

Was ist das Pickerl?

In Österreich bezeichnet man das “Pickerl” im Allgemeinen als Aufkleber oder Sticker. Im speziellen Sinne ist damit die Prüfplakette für Kraftfahrzeuge gemeint. Das Pickerl wird in der oberen Ecke der Windschutzscheibe angebracht und zeigt das Kennzeichen des Fahrzeugs, den nächsten Überprüfungstermin sowie die Prüfplakettennummer.

Welche Fahrzeuge müssen begutachtet werden?

Grundsätzlich benötigt jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger ein Pickerl, um im Straßenverkehr zugelassen zu sein. Dies dient sowohl der Sicherheit des Fahrzeughalters als auch anderer Verkehrsteilnehmer. Die Liste der von der §57a-Begutachtung ausgenommenen Fahrzeuge umfasst unter anderem Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Wie bekommt man ein Pickerl?

Um ein Pickerl zu erhalten, muss das Fahrzeug von einer vom Landeshauptmann ermächtigten Begutachtungsstelle überprüft werden. Dies kann zum Beispiel beim ÖAMTC oder ARBÖ oder in einer Kfz-Werkstatt erfolgen. Bei einer erfolgreichen Begutachtung ohne gravierende Mängel wird das Pickerl ausgestellt.

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Was braucht man für die Begutachtung?

Für die §57a-Begutachtung muss neben dem Fahrzeug auch die Zulassungsbescheinigung mitgebracht werden. Bei historischen Fahrzeugen sind zusätzlich fahrtenbuchartige Aufzeichnungen der letzten zwei Jahre und das Genehmigungsdokument erforderlich.

Was wird bei der Begutachtung überprüft?

Bei der Begutachtung werden verschiedene Komponenten des Fahrzeugs auf Verkehrs- und Betriebssicherheit geprüft. Dazu gehören unter anderem die Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell, Reifen, Motor und Bremsen.

Welche Mängel sind relevant für das Pickerl?

Festgestellte Mängel werden in verschiedene Kategorien eingeteilt: Fahrzeuge ohne Mängel entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, leichte Mängel haben keinen nennenswerten Einfluss auf die Sicherheit und schwere Mängel beeinträchtigen die Verkehrs- und Betriebssicherheit. Fahrzeuge mit schweren Mängeln erhalten kein neues Pickerl und dürfen nur noch zwei Monate ab der Überprüfung genutzt werden. Mängel mit Gefahr im Verzug führen dazu, dass das Fahrzeug nicht mehr genutzt werden darf.

Wie lange gilt ein Pickerl?

Die Gültigkeitsdauer eines Pickerls hängt vom Datum der Erstzulassung ab. Für neue Pkw und Motorräder gilt die “3-2-1-Regelung”. Das Fahrzeug muss drei Jahre nach der Erstzulassung, dann zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und anschließend jährlich überprüft werden.

Welche Strafen drohen bei fehlendem Pickerl?

Wer ohne gültiges Pickerl unterwegs ist, dem drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro. Das Pickerl dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Überprüfung des Fahrzeugs und ist daher essenziell.

Fazit

Das Pickerl für die §57a-Begutachtung ist ein wichtiges Dokument, das die Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen gewährleistet. Es ist notwendig, regelmäßig das Pickerl überprüfen zu lassen, um Strafen zu vermeiden und die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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