Mein Hund hat mich gebissen! Was tun …?

Mein Hund hat mich gebissen! Was tun …?

Hundebisse gehören zu den unerfreulichsten Ereignissen im Zusammenhang mit der Haltung von Hunden. Sogar Hundetrainer*innen werden immer wieder mit der Frage konfrontiert: Mein Hund hat mich gebissen, was soll ich jetzt tun? Und die Situation wird noch komplizierter, wenn andere Personen zu Schaden kommen!

Niemand mag es, verletzt zu werden. Aussagen wie “Mein Hund hat mich gebissen, und das belastet unser Verhältnis seitdem schwer!” werden nicht nur an Medizinerinnen und Mediziner, sondern auch an Hundetrainerinnen und Hundetrainer herangetragen. Denn wenn der eigene Hund beißt, leidet nicht nur die Mensch-Hund-Beziehung, sondern es ist auch wichtig, das seelische Gleichgewicht auf beiden Seiten wiederherzustellen und das Vertrauen wieder aufzubauen.

Wenn durch den eigenen Hund fremde Personen oder Hunde verletzt werden, hat dies rechtliche Konsequenzen für die Hundehalterinnen und Hundehalter. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Tiere im Griff sind und beeinflussen können, was sie tun. Die Einhaltung der Leinenpflicht oder gegebenenfalls Maulkorbpflicht spielt ebenfalls eine Rolle, zum Beispiel bei Zahlungen durch Versicherungen. Rechtliche Ansprüche umfassen Schadenersatz, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Schadenersatz kann zum Beispiel für zerrissene Hosen, kaputte Fahrräder oder andere beschädigte Gegenstände geltend gemacht werden. Verdienstausfall bezieht sich auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit des geschädigten Menschen, der bei einem Ausfall von mehr als sechs Wochen den entgangenen Lohn einfordern kann. Nach einer Anzeige wird neben der gesundheitlichen Unbedenklichkeit auch geprüft, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss.

Zu Hause gebissen – was tun?

Wenn der eigene Hund Frauchen oder Herrchen verletzt hat, sollte medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden, auch wenn der Impfschutz aufrechterhalten wurde. Viele Halterinnen und Halter unterschätzen die Gefahr, die von Keimen ausgeht, die auch von ihrem eigenen Hund übertragen werden können. Oder sie fühlen sich peinlich berührt von dem Beißvorfall. Ein möglicher Versicherungsschaden nach einem Hundebiss kann nur durch eine vorhandene Krankentagegeldversicherung abgewickelt werden, wenn der Arbeitsausfall sechs Wochen oder länger dauert.

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Nun, wie geht man vor, wenn der eigene Hund an Stellen beißt, an denen ein Hundemensch es sich nicht wünschen würde? Oft hilft es, die Vorfälle nüchtern zu betrachten und aus der Perspektive des Hundes zu sehen – nicht als Kuscheltier, sondern als ein fühlendes Wesen, das beispielsweise in stressigen Situationen Angst empfindet, bedrängt wird oder sich körperlich bedroht fühlt.

Angst kann Menschen und Hunde zu Dingen veranlassen, die wir nicht für möglich gehalten hätten. Sie reagieren dann auf ihre ureigenste Art und Weise – mit ihren Zähnen. Statt pauschal Schuld zuzuweisen, hilft in solchen Situationen nur eine nüchterne Analyse der Fakten: Wie hat sich der Hund gefühlt? Wie war sein Tagesablauf? Wie war sein Zustand (Hunger, Müdigkeit usw.)? Was habe ich übersehen?

Warnsignale beim Hund erkennen

An dieser Stelle sei wie so oft im Hundetraining erwähnt, dass Knurren niemals bestraft oder verboten werden darf. Wenn unsere Hunde knurren, geben sie eine hündische Warnung ab: Du bist mir zu nahe, ich fühle mich nicht wohl! Wer Knurren bestraft oder verbietet, verbietet seinem Vierbeiner, seine Unbehaglichkeit mitzuteilen – aber das Unbehagen verschwindet dadurch nicht. Stellen Sie sich vor, Sie fühlen sich unwohl und werden dafür gemaßregelt, zum Beispiel im Wartezimmer beim Zahnarzt. Das wird sicher nicht dazu führen, dass Sie sich besser fühlen, sondern eher dazu, dass Sie sich zurückziehen. Die einzige angemessene Reaktion auf Knurren ist es, Abstand zu halten. Aber dann merkt der Hund doch, dass er damit Erfolg hat, lautet der häufige Einwand.

Ja, Knurren kann zu einer Strategie werden und erfolgreich sein, dass Menschen weggeknurrt werden – aber nur, wenn heikle Situationen nicht bearbeitet werden. Hier kommt das Management beim Hundetraining ins Spiel.

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Wenn der Hund zum Beispiel gebissen hat, weil er unter der Eckbank lag und einen Knochen zu nagen hatte, kann das Management so aussehen: Der Hund wird beim Fressen in Ruhe gelassen, er bekommt kleinere, schneller zu vertilgende Knochen, er frisst zukünftig draußen, er wird angesprochen, bevor er sich selbst oder seine Beute bedroht fühlt, usw. Wenn wir eine friedliche Atmosphäre schaffen, basierend auf Verständnis für unseren eigenen Hund, können wir schrittweise an einer Verbesserung des unerwünschten Verhaltens und des Vertrauens arbeiten. Dabei sollte niemals Druck oder Härte angewendet werden.

Tierarztcheck nach Hundebiss

Wenn es zum Beispiel zu Beißvorfällen beim Einsteigen ins Auto kommt, sollte der Hund tierärztlich untersucht werden, da wehrhaftes Verhalten oft ein Zeichen für bisher nicht entdeckte Schmerzen ist. Auch der natürliche Alterungsprozess, bei dem die Sinne allmählich nachlassen und Schmerzen in den Gliedern, insbesondere an kalten Tagen, auftreten können, sollte berücksichtigt werden. Hunde werden nicht plötzlich aggressiv, aber Menschen übersehen oft Hunderte von kleinen Anzeichen dafür, dass das Wohlbefinden des Hundes verbessert werden kann.

Wir sollten uns Zeit nehmen, genauer hinzuschauen und gegebenenfalls eine Expertenmeinung einholen. Denn auch auf der Seite des Hundes hinterlässt der Beißvorfall Spuren, nicht zuletzt, weil unsere Vierbeiner ein untrügliches Gespür für unsere Emotionen und Ängste haben. Erfahrungen können nicht ungeschehen gemacht werden. Wir sollten die Zeit nutzen, um einen gewissenhafteren und empathischeren Umgang mit unseren Hunden zu üben. Und das nicht nur dann, wenn sie uns ihre Grenzen aufzeigen!

Erste Hilfe: Mein Hund hat mich gebissen

Bei Hundebissen besteht die Gefahr nicht so sehr durch die mechanische Verletzung, sondern durch das Eindringen von Keimen. Daher ist es ratsam, tiefe Hundebisse und solche, bei denen das Gewebe gequetscht wurde, immer im Krankenhaus versorgen zu lassen.

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Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Verletzung, die angezeigt werden muss. Der betreffende Hund benötigt ein Unbedenklichkeitszeugnis, das nachweist, dass er gegen Tollwut geimpft und gesund ist. Dazu muss der Hund zehn Tage sicher verwahrt und zweimal untersucht werden. Erst dann ist ein Unbedenklichkeitszeugnis gültig und kann der Gesundheitsbehörde und der Polizei vorgelegt werden.

Um Infektionen vorzubeugen, werden Antibiotika verschrieben und gegebenenfalls gegen Tollwut und Tetanus geimpft. Katzenbisse gelten übrigens als gefährlicher, da sich das Gewebe schnell wieder schließt und die eingeschlossenen Keime Blutvergiftungen verursachen können. Die praktische ärztliche Versorgung erfolgt in der Regel nach einem Biss. Daher ist es ratsam, unmittelbar nach der Bissverletzung ins Krankenhaus zu gehen.