Meine Bilder im Internet – Was tun, wenn ich nicht gefragt wurde?

Meine Bilder im Internet – Was tun, wenn ich nicht gefragt wurde?

Das Internet, immer präsent und allumfassend. Dort lassen sich fast alles und auch persönliche Bilder finden. Durch Plattformen wie Facebook und Co. sind persönliche Bilder im Internet keine Seltenheit mehr. Das Problem ist, dass das Internet nicht vergisst. Menschen googeln zunehmend potenzielle Mieter, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Daher ist ein positiver Ruf im Internet von großer Bedeutung.

Doch was ist zu tun, wenn jemand ungefragt Bilder von Ihnen im Internet veröffentlicht? Was können Sie tun, wenn private Bilder, vielleicht sogar Nacktbilder, ohne Ihre Einwilligung auf irgendwelchen Websites auftauchen?

Bilder von bekannten Menschen

Zunächst sollte klar sein, dass bekannte Menschen, also Prominente, nicht mit “normalen” Menschen gleichgestellt werden können. Wenn Bilder von Prominenten im Internet veröffentlicht werden, muss abgewogen werden.

Wenn eine öffentliche Person in der Öffentlichkeit fotografiert wird, dürfen diese Bilder auch veröffentlicht werden. Schließlich leben Prominente von der Öffentlichkeit und das Informationsinteresse der Menschen steht in der Regel über dem Interesse des Prominenten.

Anders verhält es sich jedoch, wenn sich eine prominente Person an einem Ort befindet, der nicht öffentlich zugänglich ist. Zum Beispiel bei Hochzeiten mit strengen Sicherheitsvorkehrungen oder im privaten Schlafzimmer. In solchen Fällen dürfen weder Bilder noch Fotos veröffentlicht werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Klage und Schadensersatzforderungen.

Bilder von unbekannten Personen / Privatpersonen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen

Grundsätzlich hat jeder das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Es ist sogar strafbar, Bilder aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person ohne deren Zustimmung zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere Bilder auf der Toilette, in der Dusche oder beim Sex.

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Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern oder Videos

Wenn eine Person der Aufnahme von Videos oder Fotos in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich zugestimmt hat, ist dies in Ordnung. Wenn die Bilder und Videos jedoch ohne Zustimmung der betroffenen Person veröffentlicht werden, macht sich der Täter strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Wie kann ich mich gegen die Veröffentlichung wehren?

Wenn es dennoch zur Veröffentlichung von Bildern gekommen ist, steht man nicht allein da. Es gibt Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Sie haben einen Anspruch auf Löschung der Bilder gegen denjenigen, der sie veröffentlicht hat. Wenn die Persönlichkeitsverletzung schwerwiegend war, haben Sie möglicherweise auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

In solchen Fällen muss jedoch zunächst ermittelt werden, wer das Foto überhaupt veröffentlicht hat. Wenn die Fotos auf einer eigenen Website veröffentlicht wurden, kann dies oft über das Impressum verfolgt werden. Wenn die Bilder jedoch in einem Forum oder auf einer Social-Networking-Plattform veröffentlicht wurden, gestaltet sich die Suche schwieriger. Der Betreiber ist nämlich nicht berechtigt, die Daten seiner Nutzer ohne weiteres weiterzugeben. In solchen Fällen sollten Sie den Betreiber der jeweiligen Website kontaktieren. Wenn konkrete rechtswidrige Äußerungen oder Bilder auf der Website beanstandet werden, ist der Betreiber verpflichtet, diese von der Website zu entfernen.

Wenn der Betreiber dem nicht nachkommt, kann er abgemahnt werden oder es kann mittels einer einstweiligen Verfügung gegen ihn vorgegangen werden.

Was sollten wir beachten?

In der heutigen Zeit, in der sich fast alles um das Internet dreht, ist es wichtig, sorgsam darüber nachzudenken, welche Informationen und Bilder von uns überhaupt veröffentlicht werden sollen. Es wird empfohlen, sich regelmäßig selbst zu “googeln”, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Sie haben das Recht, die Löschung von Bildern zu verlangen. Wenn der Betreiber der entsprechenden Website sich weigert, rechtswidrige Inhalte zu entfernen, die Sie betreffen, können Sie jederzeit mithilfe eines Rechtsbeistandes gegen ihn vorgehen.

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