Anfang dieses Jahres beschloss ich, mein E-Bike zu verkaufen. Obwohl mein Fahrrad nicht wirklich alt war – ein KTM Macina Sport 10 CX5 aus dem Jahr 2018 mit einer Laufleistung von ca. 8.900 km – wollte ich es loswerden. Ich hatte es drei Jahre lang täglich zur Arbeit gefahren, solange es nicht nach Regen aussah. Dabei habe ich mein Rad stets gut gepflegt und gewartet. Sobald ich es im Jahr 2018 gekauft hatte, schloss ich eine Versicherung ab, die für Reparaturen aufkam, da ich als Anwalt kein Experte für Selbstreparaturen bin. Regelmäßig ließ ich mein Fahrrad von einer Fachwerkstatt inspizieren und warten.
Ich habe verschiedene Möglichkeiten in Betracht gezogen, das Fahrrad zu verkaufen, und stieß auf wirkaufendeinfahrrad.de. Obwohl es keine Google-Rezensionen oder andere überprüfbare Erfahrungsberichte gab, entschied ich mich trotzdem für diesen Service. Die Formularabfragen waren schnell erledigt, und die bravobike GmbH aus München, die hinter wirkaufendeinfahrrad.de steht, bot mir einen Kaufpreis von 1.051 € an – damit war ich einverstanden.
Allerdings gestaltete sich der Ablauf dann nicht so einfach, wie ich gehofft hatte. Das Rad wurde von einer Spedition abgeholt, und ich musste mich um die Terminabsprache und das Verpacken kümmern. Das war etwas nervig, aber letztendlich akzeptabel. Doch dann geschah, was zu befürchten war: wirkaufendeinfahrrad.de wollte nachverhandeln.
Ich hatte bereits damit gerechnet, dass ein Käufer von Gebrauchtwaren verhandeln würde. Ich dachte mir, sie würden bestimmt einen Kratzer finden und mir noch 50 € abziehen wollen. Allerdings hatte ich vorsorglich ein Bügelschloss nicht demontiert, das ich nicht als zusätzliches Zubehör angegeben hatte.
In der E-Mail der bravobike GmbH stand:
“Hallo Guido,
dein Bike wurde mit den Daten abgeglichen, die du auf unserer Homepage angegeben hast.
Bei der Überprüfung des Bikes haben wir folgende Abweichungen und Defekte festgestellt:
- Technische Defekte:
- Griffe müssen erneuert werden
- Bremsscheibe hinten muss erneuert werden
- Vorderrad muss zentriert werden
- Schaltauge muss geprüft werden
- Bosch Motorservice notwendig
- Scheibenbremsbelag vorne muss erneuert werden
- Reifen und Schlauch Vorderrad müssen erneuert werden
- vorderes Laufrad muss erneuert werden
- Schnellspanner Vorderrad müssen erneuert werden
- Schaltwerk muss eingestellt werden
Aufgrund dieser Abweichungen und Defekte müssen wir das Angebot anpassen.
Unser gemindertes Ankaufangebot für dein Bike beträgt: 598 €.
Wenn du unser Angebot annimmst, schicken wir dir den aktualisierten Kaufvertrag zu.
Solltest du dem Angebot nicht zustimmen, treten wir aufgrund inkorrekter Angaben vom Ankauf zurück.
In diesem Fall müssen wir dir die Kosten für Hin- und Rückversand in Rechnung stellen und senden dir nach Geldeingang natürlich umgehend dein Bike zurück.
Gib uns bitte innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung darüber, ob du das aktualisierte Angebot annehmen möchtest.
Nach 14 Tagen gehen wir davon aus, dass du mit unserem neuen Angebot einverstanden bist.
Beste Grüße,
F… von wirkaufendeinfahrrad.de”
Ich war verwirrt. Welche Mängel sollten das sein? Keiner der aufgelisteten Mängel war mir bekannt, und ich konnte die unbegründeten Behauptungen nicht nachvollziehen. Sollte ein Schaltauge wirklich ein Defekt sein? Müssen Griffe nach nur drei Jahren ausgetauscht werden?
Selbst wenn all diese Mängel tatsächlich vorhanden wären – was ich stark bezweifle – warum sollte der vereinbarte Kaufpreis um 453 € reduziert werden? Ein Abzug von etwa 40%?
Das wollte ich nicht hinnehmen. Meine Antwort lautete daher:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Angebot wird abgelehnt, und die Angelegenheit wird vor Gericht gebracht, wenn der vereinbarte Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird.
Zahlungsfrist: 22.03.2021″
Daraufhin erhielt ich von wirkaufendeinfahrrad.de folgende Antwort:
“Guten Morgen Guido,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Leider können wir das Fahrrad nicht zum vereinbarten Preis kaufen, da der Zustand erheblich von dem vertraglich vereinbarten Zustand abweicht.
Wir können das Fahrrad gerne auf unsere Kosten zurückschicken, wenn Sie mit dem Angebot nicht einverstanden sind.
Beste Grüße,
P… von wirkaufendeinfahrrad.de”
Und ich antwortete:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihnen bereits erklärt, was passieren wird, wenn der vereinbarte Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt wird.
Sie können das Fahrrad gerne auf Ihre Kosten zurückschicken.
Mit freundlichen Grüßen,
Guido Lenné”
Die Antwort lautete:
“Lieber Guido,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Natürlich wissen Sie, dass wir uns wegen 450 Euro nicht auf einen Rechtsstreit mit Ihnen einlassen werden. Natürlich wissen Sie auch, dass Ihre Angaben zum Zustand des Fahrrads (knapp 9000 km und dennoch technisch einwandfrei) nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich wünsche Ihnen noch eine erfolgreiche Woche!!!
Beste Grüße,
P… von wirkaufendeinfahrrad.de”
Der vereinbarte Kaufpreis wurde dann fristgerecht und unbeschnitten erstattet.
Anscheinend können die angeblichen Mängel günstiger behoben werden, als das Rad zurückzusenden. Aber ist am Ende wirklich alles gut?
Ich denke nicht. Wenn ich kein Anwalt wäre, wäre ich diesem Geschäftsgebaren möglicherweise schutzlos ausgeliefert. Wenn ich das nächste Mal auf ein Unternehmen im Internet stoße, über das ich nicht viel finde, werde ich mir zweimal überlegen, ob ich Geschäfte mache, bei denen ich meine Leistung erbringen muss, bevor die andere Seite ihre Pflichten erfüllt.
Und wenn Sie Hilfe benötigen, sind wir gerne für Sie da.