Die Menschenrechte sind ein wichtiges Thema, das immer wieder Fragen aufwirft. In diesem Artikel geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Menschenrechten.
Was ist der Unterschied zwischen Grundrechten und Menschenrechten?
Grundrechte sind in den Verfassungen der Staaten verankert, während Menschenrechte in internationalen Deklarationen und Abkommen festgeschrieben sind. Die meisten Grundrechte finden sich auch in den internationalen Menschenrechten wieder, jedoch sind nicht alle internationalen Menschenrechte in den Grundrechten einer Verfassung abgebildet.
Gelten die Menschenrechte für alle Menschen?
Im Allgemeinen gelten Menschenrechte für alle Menschen, unabhängig von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Sprache, Herkunft, politischer Anschauung oder Religion. Selbst bei schweren Verbrechen darf niemand seine Menschenrechte verlieren. Der Staat darf die Menschenrechte auch gegenüber Massenmördern nicht verletzen, sie können höchstens eingeschränkt werden.
Können Menschenrechte eingeschränkt werden?
Menschenrechtsgarantien können unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Recht auf friedliche Versammlung, das gewissen gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterliegt, die im Interesse der nationalen oder öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, zum Schutz der Volksgesundheit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind. Es gibt jedoch auch Menschenrechte, wie das Folterverbot oder das Sklavereiverbot, die absolut gelten und unter keinen Umständen eingeschränkt werden dürfen.
Gelten Menschenrechte auch in Notsituationen oder Kriegszeiten?
In Notsituationen oder Kriegszeiten sind Staaten häufig nicht in der Lage, ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen. In solchen Fällen können Staaten unter bestimmten Voraussetzungen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen vorübergehend aussetzen, jedoch nur, wenn dies im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Diskriminierungsverbot geschieht. Bestimmte Garantien, wie das Recht auf Leben, das Folterverbot oder die Religionsfreiheit, sind auch in Notsituationen zu beachten und dürfen nicht eingeschränkt werden.
Welche Pflichten ergeben sich aus den Menschenrechten?
Die Menschenrechte legen in erster Linie den Staaten Pflichten auf. Diese dürfen die Menschenrechte nicht verletzen und müssen sicherstellen, dass Einzelpersonen sich vor einem Gericht gegen staatliche Übergriffe wehren können. Die Menschenrechte verpflichten die Staaten auch zu besonderen Leistungen, zum Beispiel im Bereich der Verfahrensrechte, Sozialrechte oder politischen Rechte.
Müssen sich auch Private an die Menschenrechte halten?
Grundsätzlich verpflichten die in internationalen Menschenrechtsinstrumenten niedergelegten Garantien vor allem die Staaten und staatliche Behörden. Bei schweren Menschenrechtsverletzungen wie Kriegsverbrechen können jedoch auch Privatpersonen wie Milizenführer oder Politiker vor dem internationalen Strafgerichtshof zur Verantwortung gezogen werden. Die internationalen Durchsetzungsorgane erkennen auch an, dass Menschenrechte von privaten Organisationen und Einzelpersonen bedroht werden können. In solchen Fällen sind die Staaten verpflichtet, den bedrohten Personen einen effektiven Schutz zu gewähren, obwohl die Bedrohung nicht vom Staat selbst ausgeht.
Haben die Menschenrechte eine Wirkung?
Die Durchsetzung der Menschenrechte erfordert einen handlungsfähigen und starken Staat, der die Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen übernimmt. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. Um die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen, wurden internationale Schutzmechanismen etabliert. Die internationalen Gremien im Rahmen der UNO und des Europarats sowie die Ausschüsse zur Überwachung der Menschenrechtsverträge können menschenrechtsverletzende Staaten verurteilen und Empfehlungen abgeben. Obwohl diese Verurteilungen keine direkten rechtlichen Folgen haben, fördern sie die Durchsetzung der Menschenrechte, da kein Staat als Unrechtsstaat dastehen will. Weitergehende Zwangsmittel wie Boykotte oder militärische Aktionen bedürfen der Genehmigung des UNO-Sicherheitsrats und werden nur selten eingesetzt.
Menschenrassen existieren nicht. Das Konzept von angeblichen, naturgegebenen Menschenrassen wurde sozial konstruiert, ist Kern der rassistischen Ideologie und wissenschaftlich unhaltbar. Der Begriff “Rasse” wird in Anführungszeichen geschrieben, um auf die soziale Konstruktion hinzuweisen und eine Analyse von struktureller Ungleichheit und Diskriminierung zu ermöglichen.