Feinstaub – eine unsichtbare Gefahr für unsere Gesundheit
Feinstaub ist ein Begriff, den wir alle schon einmal gehört haben. Aber was genau ist Feinstaub und wie gefährlich ist er wirklich für unsere Gesundheit? Die Definition von Feinstaub basiert auf Standards, die von der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA festgelegt wurden.
Was ist Feinstaub?
Feinstaub, auch als PM10-Fraktion bezeichnet, sind Partikel mit einem Durchmesser von bis zu 10 µm, die einen Lufteinlass passieren können. Feinstaub kleiner als 2,5 µm wird als PM2.5 bezeichnet und kann tief in unsere Atemwege gelangen. Partikel, die kleiner als 1 µm sind, werden als PM1 bezeichnet, während Partikel kleiner als 0,1 µm als ultrafeine Partikel gelten. Diese Definitionen schließen auch flüssige und gemischtphasige Partikel ein.
Gesundheitliche Auswirkungen
Feinstaub kann erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben. Während grobe Partikel größtenteils in unserer Nase gefiltert werden, können ultrafeine Partikel bis in unsere Bronchien und sogar in unsere Blutgefäße eindringen. Dies kann zu Schleimhautreizungen, Entzündungen der Atemwege und sogar zu Veränderungen der Funktion unseres Nervensystems führen. Besonders besorgniserregend ist, dass sich an der Oberfläche der ultrafeinen Partikel schädliche Stoffe wie Schwermetalle und Dioxine anlagern können, die in Organismen toxische Wirkungen haben können.
EU Richtlinie zur Luftqualität
Die Europäische Union hat Richtlinien zur Luftqualität festgelegt, um die Gefahren von Feinstaub zu minimieren. Gemäß der Richtlinie 2008/50/EG sind bestimmte Grenzwerte für Feinstaub festgelegt. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert von PM10 beträgt 40 µg/m³, während der Grenzwert für den Jahresmittelwert von PM2.5 ab dem Jahr 2020 bei 20 µg/m³ liegt.
Umsetzung in Deutschland
Die Umsetzung der EU Richtlinie zur Luftqualität erfolgt in Deutschland gemäß der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Hierbei wird ein Zielwert von 25 µg/m³ für den Jahresmittelwert von PM2.5 ab dem Jahr 2010 festgelegt. Ab dem Jahr 2015 ist dieser Wert als Immissionsgrenzwert einzuhalten. Um die Einhaltung dieser Werte zu überwachen, werden Messungen an speziellen Messstationen durchgeführt.
Natürliche Quellen und Streusand
Die EU Richtlinie behandelt auch die Nichtzurechnung von Feinstaubemissionen aus natürlichen Quellen. Natürliche Ereignisse wie Vulkanausbrüche oder Stürme können ebenfalls zur Feinstaubbelastung beitragen. Darüber hinaus regelt die Richtlinie auch die Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst und deren Auswirkungen auf die Luftqualität.
Feinstaub ist ein ernstzunehmendes Problem, das unsere Gesundheit beeinträchtigen kann. Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und Maßnahmen zu ergreifen, um die Feinstaubbelastung zu reduzieren.
Quelle: Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa