Mietkaution beim Jobcenter beantragen: So geht’s!

Mietkaution beim Jobcenter beantragen: So geht’s!

Eine neue Wohnung zu finden kann sowohl spannend als auch stressig sein. Doch neben der Vorfreude auf das neue Zuhause können auch finanzielle Hürden auf Sie zukommen. Besonders problematisch wird es, wenn die Kaution, die der Vermieter verlangt, Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Für Empfänger von Bürgergeld stellt sich die Frage: Was passiert, wenn man die Kaution nicht zahlen kann? Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Mietkaution übernimmt? Und wenn ja, muss man das Darlehen zurückzahlen? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen, die Sie dazu benötigen.

Unterstützung vom Jobcenter bei der Zahlung der Mietkaution

Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter die Kaution für die Wohnung, wenn dem Umzug zugestimmt wurde und Sie die Summe nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können. Allerdings handelt es sich dabei lediglich um ein Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in den §§ 24 und 42a des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2).

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt zinslos. Laut § 42a Absatz 2 SGB 2 werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs beglichen.

Antrag auf Übernahme der Mietkaution beim Jobcenter

Um die Übernahme der Mietkaution zu beantragen, muss ein schriftlicher Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder Sachbearbeiter eingereicht werden. Diesem Antrag sollten Sie eine Kopie der Kautionsforderung vom Vermieter beilegen, um die Begründung Ihres Antrags nachvollziehbar zu machen.

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Einige Jobcenter bieten dafür eigene Vordrucke an, die Sie nutzen können. Alternativ können Sie den Antrag auch formlos stellen. Informieren Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter, ob Vordrucke vorhanden sind oder Sie selbst einen entsprechenden Antrag erstellen müssen.

Regelungen vor 2011

Bis 2011 galten andere Regelungen bezüglich der Mietkaution für Hartz-4-Empfänger. Damals waren die Hartz-4-Empfänger nicht verpflichtet, die Kaution aus den Regelleistungen zurückzuzahlen. Das Darlehen galt als zinsloser und rückzahlungsfreier Kredit. Allerdings wurde in vielen Fällen dennoch eine Abgeltung des Darlehens mit 10 Prozent des Regelsatzes beschlossen, was zu rechtlichen Streitigkeiten führte.

Übernahme der Mietkaution ohne notwendigen Umzug

Bevor Sie eine neue Wohnung anmieten, sollten Sie unbedingt das Einverständnis des Jobcenters einholen. Wenn die neue Wohnung zu groß oder zu teuer ist, kann das Jobcenter die Mehrleistung verweigern und Ihnen nur die Miete der alten Wohnung weiterhin zahlen.

Wenn Sie dennoch ohne Einverständnis umziehen, haben Sie normalerweise kein Anrecht auf die Übernahme der Mietkaution. Unter bestimmten Umständen – beispielsweise bei schwerwiegenden finanziellen Problemen – kann das Jobcenter dennoch ein Darlehen für die Mietkaution gewähren. Dies ist jedoch keine feste Regelung und muss im Einzelfall geklärt werden.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter beim Jobcenter.

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