Mietminderung: Wann darf die Miete gekürzt werden?

Mietminderung: Wann darf die Miete gekürzt werden?

Schimmel an den Wänden, kein warmes Wasser oder eine defekte Heizung – es gibt viele Gründe, warum Mieter berechtigt sind, die Miete zu mindern. Erfahren Sie hier, unter welchen Bedingungen dies möglich ist und in welchem Umfang eine Mietminderung erlaubt ist.

Welche Mängel berechtigen zur Mietminderung?

Mieter können die Miete mindern, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, der die Gebrauchstauglichkeit oder Wohnqualität beeinträchtigt. Die rechtliche Grundlage dafür bildet §536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Mieter können die Miete mindern, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung nicht dem im Mietvertrag vereinbarten Zustand entspricht.

Wie informiert man den Vermieter über eine Mietminderung?

Der Mieter muss den Vermieter über den Mangel informieren und ihn zur Behebung auffordern. Es genügt, wenn der Mieter den Mangel konkret beschreibt. Der Mieter muss nicht die mögliche Ursache angeben. Erst nachdem der Vermieter informiert wurde, darf der Mieter die Miete mindern.

Kann der Vermieter eine Mietminderung ablehnen?

Nicht jeder Mangel berechtigt zu einer Mietminderung. Unwesentliche Mängel, die das Mietrecht nicht abdeckt, können vom Vermieter zurückgewiesen werden. Auch wenn der Mieter den Schaden bereits kannte oder für den Schaden selbst verantwortlich ist, kann der Vermieter die Mietminderung ablehnen.

Wie hoch ist die Mietminderung?

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Höhe der Mietminderung. Die Höhe richtet sich nach der Art und Dauer des Mangels. Die Warmmiete dient als Bemessungsgrundlage. Es existieren Mietminderungstabellen, die ähnliche Fälle aufzeigen und Orientierung bieten.

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Wie lange darf man die Miete mindern?

Ein Mieter darf die Miete mindern, solange der Mangel besteht. Sobald der Mangel behoben ist, endet die Mietminderung.

Was ist das Zurückbehaltungsrecht?

Das Zurückbehaltungsrecht ermöglicht es dem Mieter, die Miete teilweise oder komplett zurückzuhalten, wenn der Vermieter Mängel trotz Aufforderung nicht behebt. Die Höhe der zurückbehaltenen Miete muss in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel stehen.

Was ist der Herstellungs- oder Reparaturanspruch?

Laut §535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in einem geeigneten Zustand zu übergeben und diesen aufrechtzuerhalten. Der Mieter hat das Recht auf Beseitigung von Mängeln. Ein mangelhafter Zustand kann auch im Mietvertrag vereinbart werden. Der Mängelbeseitigungsanspruch verjährt nicht.

Mit diesem Wissen können Mieter ihre Rechte bei Mängeln in der Wohnung kennen und nutzen.