Minijob oder Midijob – zwei Begriffe, die sich kaum unterscheiden, aber dennoch wichtig sind. Was ist der genaue Unterschied und welcher Job lohnt sich für deine persönliche Lebenssituation? Wir haben beide Arten der Beschäftigung verglichen und die Vor- und Nachteile für dich aufgelistet.
Minijob vs. Midijob: Das sind die Unterschiede
Ein Minijob wird meist zusätzlich zum Hauptjob ausgeübt, um einen kleinen Nebenverdienst zu erzielen. Das durchschnittliche Arbeitsentgelt darf dabei nicht mehr als 520 Euro betragen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur dann vor. Minijobs sind zudem sozialversicherungsfrei, was bedeutet, dass das Bruttogehalt gleichzeitig auch das Nettogehalt ist, ohne Abzüge.
Ein Midijob hingegen erlaubt ein höheres Einkommen von mehr als 520 Euro, solange die Grenze von durchschnittlich 2.000 Euro im Monat nicht überschritten wird. Der Midijob liegt somit zwischen einem Minijob und einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung. Bei dieser Art der Anstellung besteht Sozialversicherungspflicht, dennoch bietet der Midijob steuerliche Vorteile und die Versicherungsabgaben sind gering.
Der Minijob: Vor- und Nachteile
Der größte Vorteil eines Minijobs ist, dass keine Abzüge von den Sozialversicherungsbeiträgen erfolgen und das Gehalt steuerfrei ist. Der Arbeitnehmer hat außerdem die Freiheit, selbst über die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu entscheiden.
Allerdings darf ein Minijobber im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienen, da er sonst automatisch in den Midijob-Bereich rutscht. Die “unvorhersehbare Überschreitung” dieser Grenze ist mittlerweile gesetzlich großzügiger geregelt. Maximal zwei Kalendermonate pro Jahr darf der Verdienst des Minijobbers unvorhersehbar die Grenze von 520 Euro übersteigen, jedoch maximal 520 Euro pro Monat.
Die Verdienstmöglichkeiten sind daher begrenzt. Zudem besteht über einen Minijob kein eigener Schutz in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. In die Rentenkasse werden entweder gar keine oder nur sehr geringe Beiträge eingezahlt. Auch wenn für einen Minijobber keine Abgaben anfallen, müssen Arbeitgeber dennoch welche zahlen.
Der Midijob: Vor- und Nachteile
Wer einen Midijob hat, genießt einen eigenen Sozialversicherungsschutz und muss trotz umfassendem Schutz nur einen reduzierten Beitrag zahlen. In einer Reform im Juli 2019 wurde beschlossen, den Midijob attraktiver zu gestalten. Ein weiterer Vorteil der Reform ist, dass trotz vergünstigter Sozialabgaben volle Rentenansprüche erworben werden. Die Abgaben zur Sozialversicherung sind gestaffelt und abhängig vom Gehalt. Wenn der Midijob der Hauptjob ist und eine der Lohnsteuerklassen 1 bis 4 besitzt, wird zudem keine Lohnsteuer gezahlt.
Allerdings darf auch hier das monatliche Einkommen von 2.000 Euro nicht überschritten werden, wodurch der Midijob als Hauptjob nicht viel Gehalt einbringt. Zudem ist das Gehalt nicht versicherungsfrei, es erfolgen Abzüge. Bei Midijobbern mit Steuerklasse 5 wird das Gehalt mit dem des Partners verrechnet und entsprechend besteuert. Wird der Midijob nur als Nebenjob ausgeübt, fallen oft auch die steuerlichen Vergünstigungen weg.
Vor- und Nachteile im Überblick
Der Minijob
Vorteile:
- Keine Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen
- Steuerfrei
- Brutto ist gleich Netto
- Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, ob er in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt
Nachteile:
- Gehaltsgrenze von durchschnittlich 520 Euro im Monat darf nicht überschritten werden
- Kein eigener Schutz in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- Arbeitgeber müssen auch für Minijobber Abgaben zahlen
- Keine oder nur geringe Einzahlungen in die Rentenkasse
Der Midijob
Vorteile:
- Eigener Schutz in der Sozialversicherung
- Reduzierte Beiträge trotz umfassendem Sozialversicherungsschutz
- Volle Rentenansprüche werden berücksichtigt
- Abgaben zur Sozialversicherung sind gestaffelt und abhängig vom Gehalt
- Keine Lohnsteuer für Steuerklassen 1-4 (bei Midijob als Hauptjob)
Nachteile:
- Gehaltsgrenze von 2.000 Euro monatlich darf nicht überschritten werden
- Gehalt ist nicht versicherungsfrei, es erfolgen Abzüge
- Bei Steuerklasse 5 wird das Gehalt mit dem des Partners zusammen versteuert
- Steuerliche Vergünstigungen entfallen oft bei Midijobs als Nebenjob
Rechte als Minijobber bzw. Midijobber
Der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung gilt auch für Minijobber und Midijobber. Arbeitgeber dürfen diese Arbeitnehmer gegenüber anderen nicht benachteiligen, auch wenn sie seltener anwesend sind.
Minijobber und Midijobber haben daher Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub, Mindestlohn und Arbeitnehmerschutz.
Fazit
Ob sich ein Minijob oder Midijob lohnt, hängt von den persönlichen Umständen ab. Bei vielen Jobs stößt man relativ schnell an die Grenze von 520 Euro. Wenn du deine Arbeitsstunden nicht reduzieren möchtest, könnte ein Wechsel zum Midijob sinnvoll sein. Durch die prozentual günstigeren Abgaben könnte sich diese Überlegung lohnen, jedoch meist nur, wenn es dein einziger Job ist.