Minijobs: Vor- und Nachteile im Überblick

Minijobs: Vor- und Nachteile im Überblick

Minijobs sind eine beliebte Beschäftigungsform in Deutschland. Sie bieten Flexibilität und ermöglichen es den Menschen, neben ihrem Hauptjob oder Studium zusätzliches Einkommen zu erzielen. Doch es gibt auch einige Nachteile, über die man Bescheid wissen sollte. In diesem Artikel werden wir die Vor- und Nachteile von Minijobs beleuchten.

Arten von Minijobs

Es gibt zwei Arten von Minijobs: Der 520-Euro-Minijob und der kurzfristige Minijob.

520-Euro-Minijob

Beim 520-Euro-Minijob darf das monatliche Arbeitsentgelt 520 Euro nicht übersteigen. Die Anzahl der Arbeitsstunden ergibt sich aus dem Stundenlohn. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Kurzfristiger Minijob

Beim kurzfristigen Minijob darf der Arbeitseinsatz im Laufe eines Kalenderjahres 3 Monate oder insgesamt 70 Tage nicht überschreiten. Das monatliche Entgelt kann variieren.

Nachteile gegenüber sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

Minijobber müssen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Das bedeutet jedoch auch, dass sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das ist einer der größten Nachteile von Minijobs. Zudem ergeben sich weitere Nachteile in den Bereichen Sozialversicherung und Arbeitsrecht.

Geringer Rentenanspruch

Minijobber sind in der Rentenversicherung pflichtversichert. Ihr Rentenanspruch ist jedoch sehr gering, da der Beitrag entsprechend der geringen Arbeitszeit niedrig ist. Wer ausschließlich in Minijobs arbeitet und von der Rentenversicherung befreit ist, hat am Ende seines Erwerbslebens keinerlei Rentenansprüche. Das kann zu Altersarmut führen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Minijobber sind nicht automatisch kranken- und pflegeversichert, auch wenn der Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Sozialversicherung abführt. Erst ab einem Verdienst über 520 Euro zahlen Arbeitnehmer in die Kranken- und Pflegeversicherung ein. Bis dahin müssen Minijobber sich anderweitig krankenversichern.

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Arbeitsrecht im Minijob

Minijobber gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte und haben somit grundsätzlich die gleichen Rechte wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dazu gehören der Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Kindes, Vergütung an Sonn- und Feiertagen, Mutterschaftsgeld, schriftliche Informationen über die Vertragsbedingungen, Arbeitszeugnis, gesetzliche Unfallversicherung und besonderer Schutz für schwerbehinderte Menschen. Allerdings werden Minijobber oft nicht gleich behandelt wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Urlaubsanspruch

Auch Minijobber haben einen Urlaubsanspruch. Die Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche ab. Der Urlaubsanspruch wird individuell berechnet.

Minijob als Nebenbeschäftigung

Wer einen Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausüben möchte, benötigt das Einverständnis seines Hauptarbeitgebers. Solange es bei einem Minijob bleibt, besteht keine Versicherungspflicht. Sobald jedoch weitere Minijobs hinzukommen, müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.

Minijobs können eine gute Möglichkeit sein, um das Einkommen aufzustocken oder neben dem Studium erste Berufserfahrungen zu sammeln. Es ist jedoch wichtig, sich über die Vor- und Nachteile im Klaren zu sein, um die richtige Entscheidung treffen zu können.