Mit dem E-Scooter unterwegs: Was erlaubt ist und was nicht

Mit dem E-Scooter unterwegs: Was erlaubt ist und was nicht

Die Nutzung von E-Scootern im Stadtverkehr in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll eine Alternative zum Auto bieten. In vielen Städten werden diese Fahrzeuge von verschiedenen Unternehmen zum Ausleihen angeboten. Ein Führerschein ist nicht erforderlich, das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Obwohl das Tragen eines Helms nicht vorgeschrieben ist, wird es empfohlen. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge sowie die Straßenverkehrsordnung regeln, wie E-Scooter verwendet werden dürfen.

E-Roller richtig nutzen und abstellen

Damit keine Gefahren entstehen, hat die Stadt Hannover beispielsweise auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung eine Liste mit Regeln für E-Scooter erstellt, darunter:

  • Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Straßen nutzen – Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, es sei denn, es gibt eine gesonderte Erlaubnis.
  • Das Fahren in Grünanlagen wie Gärten, Wäldern, Parks oder Uferbereichen ist verboten.
  • E-Scooter von Verleihfirmen dürfen nicht an öffentlichen Fahrradständern zurückgelassen werden.
  • Ein- und Ausgänge von Gebäuden, U- und S-Bahnstationen, Aufzügen, Hochbahnsteigen und Bushaltestellen müssen freigehalten werden.
  • Das Gleiche gilt für Gehbereiche für Rollstuhlfahrer und Leitsysteme für Blinde und Sehbehinderte.
  • Überquerungsstellen wie Mittelinseln, Ampelflächen, Fußgängerüberwege und Zufahrten zu Grundstücken müssen freigehalten werden.
  • Zugänge zu Briefkästen, Parkscheinautomaten, Verteilerkästen, Bushaltestellen, Aufzügen und Auffahrten müssen freigehalten werden.
  • E-Scooter nicht in Grünanlagen oder auf Grünstreifen abstellen (Brandgefahr durch heißen Akku).
  • Fahrzeuge sollten in der Regel längs zur Fahrtrichtung und nicht quer geparkt werden.
  • Freie Flächen am Rand oder Nischen an öffentlichen Gebäuden nutzen.
  • Extra ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter nutzen.

Für Fehlverhalten drohen Bußgelder

Das achtlose Abstellen von E-Scootern, das andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verleiher können die entstandenen Kosten den Nutzern in Rechnung stellen. Wenn auf dem Gehweg gefahren wird, werden Bußgelder von 55 Euro verhängt. Wenn dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, sind 70 Euro fällig. Der Bußgeldkatalog für E-Scooter gibt auch Aufschluss über weitere Verstöße: Das Überfahren einer roten Ampel kostet 60 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot ist, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 100 Euro. Das nebeneinander Fahren ist nicht erlaubt und kostet 15 Euro Bußgeld. Wenn dabei jemand behindert oder gefährdet wird, sind es 20 bzw. 25 Euro. Das beliebte, aber verbotene Fahren zu zweit auf einem E-Scooter kostet 10 Euro Bußgeld.

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Promille-Grenze niedriger als beim Fahrrad

Während die Promille-Grenze für Radfahrer bei 1,6 liegt, müssen sich E-Scooter-Nutzer wie Autofahrer an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt – wie beim Auto – für Führerschein-Neulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren. Wenn ein alkoholisierter Fahrer in der Probezeit mit dem E-Scooter erwischt wird, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

Wer zum ersten Mal gegen die 0,5-Promille-Grenze verstößt, dem drohen 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat. Wiederholungstäter werden härter bestraft, wie der Alkohol-Bußgeldkatalog vorschreibt. Ab 1,1 Promille drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Mögliche weitere Strafen sind ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins.

Mehrere Tausend E-Scooter in norddeutschen Städten

In Hamburg gibt es laut Verkehrsbehörde etwa 17.000 E-Scooter. Um die Parksituation und die Verkehrssicherheit zu verbessern, haben sich die Stadt und die Anbieter auf einige Maßnahmen verständigt. Es wurden bestimmte Bereiche definiert, in denen E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen. Wenn ein Roller auf einem Radweg oder mitten auf dem Fußweg abgestellt wird, kann er von der Stadt entfernt werden. In diesem Fall wird eine Strafgebühr für den Verursacher erhoben. Falsch abgestellte E-Scooter können über die E-Mail-Adresse hamburg.escooter@gmail.com gemeldet werden.

In Braunschweig stehen insgesamt mehr als 2.000 E-Scooter zur Verfügung. Dort gibt es über zwei Dutzend speziell gekennzeichnete Parkzonen für E-Scooter. In Städten wie Wolfsburg, Salzgitter und Gifhorn verlangt der Verleiher Tier zum Beispiel einen Foto-Nachweis, dass der Roller ordnungsgemäß abgestellt wurde. Erst dann endet die Miete des Rollers.

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In Lübeck dürfen maximal 2.000 E-Scooter in der Stadt fahren, da die Stadt die Anzahl begrenzt hat. Es wurden auch Parkverbotszonen eingerichtet. In Rostock wurden ebenfalls mehrere Zonen eingerichtet, in denen das Abstellen von E-Scootern verboten ist. Diese Zonen werden in den E-Scooter-Apps angezeigt und das Abstellen ist dort nicht möglich. Bei Beschwerden über falsch abgestellte E-Scooter kann man sich an die E-Mail-Adresse rostockescooter@googlegroups.com wenden. Schwerin ist vergleichsweise streng bei E-Rollern und hat eine Obergrenze von 300 E-Rollern festgelegt.