Mit dem Elektro-Scooter sicher ans Ziel

Mit dem Elektro-Scooter sicher ans Ziel

Wer am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte, muss sich dabei an die geltenden Vorschriften halten. Denn diese geben unter anderem Verhaltensregeln für Fußgänger, Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer vor, deren Einhaltung zum Beispiel dazu beitragen kann, Unfälle zu vermeiden.

Die gesetzlichen Vorgaben die zur Sicherheit beitragen, berücksichtigen dabei auch die individuellen Merkmale der einzelnen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber auch für die Nutzung der E-Scooter verschiedene Regeln vor.

Doch was müssen Sie, wenn Sie ein sogenanntes Elektrokleinstfahrzeug nutzen, beachten? Besteht eine Helmpflicht? Ist die Verwendung der Elektro-Scooter auch für Kinder erlaubt? Und was besagen die E-Scooter-Regeln zum Parken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Video: Was gilt auf dem E-Scooter?

Auszug aus dem Bußgeldkatalog für E-Scooter

Verstoß Bußgeld
Eine nicht zulässige Verkehrsfläche befahren 15 €
… mit Behinderung 20 €
… mit Gefährdung 25 €
… mit Sachbeschädigung 30 €
Nebeneinander gefahren 15 €
… mit Behinderung 20 €
… mit Gefährdung 25 €
… mit Sachbeschädigung 30 €
Freihändig gefahren 10 €
E-Scooter zu zweit genutzt 10 €
An ein anderes Kfz angehängen 10 €
Richtungsänderung nicht angezeigt 10 €
… mit Gefährdung 20 €
… mit Sachbeschädigung 25 €
Fahren ohne Versicherungsschutz 40 €
Klingel fehlt oder funktioniert nicht 15 €
Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht 20 €
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl der E-Scooter über keine ABE verfügt 70 €
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des E-Scooters abgelaufen war 30 €
E-Scooter ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer in Betrieb genommen 10 €
E-Scooter entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen 25 €
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Rotlichtverstoß auf dem E-Scooter

Verstoß Bußgeld Punkte
Bei Rot über die Ampel gefahren 60 € 1
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 100 € 1
… mit Sachbeschädigung 120 € 1
Bei Rot über die Ampel gefahren, wobei die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot war 100 € 1
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 160 € 1
… mit Sachbeschädigung 180 € 1

Alkoholverstöße auf dem E-Scooter

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
E-Scooter gefahren ab 0,5 Promille 500 € 2 Monate
… zum zweiten Mal 1.000 € 3 Monate
… zum dritten Mal 1.500 € 3 Monate
Ab 0,3 Promille: andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, eine Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällig geworden Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren Freiheits- oder Geldstrafe, es kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen

Alkoholverstöße auf dem E-Scooter während der Probezeit

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren gegen die 0,0-Promillegrenze auf dem E-Scooter verstoßen 250 € 1
In der Probezeit oder mit unter 21 Jahren ab 0,5 Promille E-Scooter gefahren 500 € 2 Monate
… zum zweiten Mal 1.000 € 3 Monate
… zum dritten Mal 1.500 € 3 Monate
Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen
E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren Freiheits- bzw. Geldstrafe; Entziehung der Fahrerlaubnis kann drohen

Bußgeldrechner zum E-Scooter

Welche Voraussetzungen gelten für E-Scooter im Straßenverkehr?

Damit Fahrzeuge auf unseren Straßen unterwegs sein dürfen, müssen diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. So hat der Gesetzgeber auch für die E-Scooter Regeln definiert, die sich vor allem aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ergeben. Hierzu gehören zum Beispiel die Notwendigkeit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis und einer Kfz-Haftpflichtversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.

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Einen Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung schreiben die Regeln für E-Scooter nicht vor. Auch eine spezielle Ausbildung in der Fahrschule oder die Absolvierung eines Kurses ist nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es sinnvoll, den Umgang mit dem Gefährt erst einmal in einer ruhigen Seitenstraße zu üben und ein Gefühl für die Handhabung zu entwickeln.

Auch bei der Leistung und der Ausstattung gelten für E-Scooter Regeln. Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Zudem muss das Elektrokleinstfahrzeug unter anderem über folgende Merkmale verfügen:

  • zwei unabhängige Bremsen
  • einen weißen Scheinwerfer vorne
  • ein rotes Rücklicht hinten
  • eine Klingel

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Verwendung der Elektro-Scooter bereits ab 14 Jahren erlaubt. Allerdings sind Minderjährige wohl darauf angewiesen, dass ihre Eltern ein entsprechendes Gefährt kaufen, denn die Verleiher der E-Scooter schreiben ein Mindestalter von 18 Jahren vor.

Schreiben die für E-Scooter geltenden Regeln eine Helmpflicht vor? In § 21a Abs. 2 Satz 1 StVO heißt es dazu:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Somit sorgt die Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit auf maximal 20 km/h dafür, dass keine gesetzliche Helmpflicht besteht. Experten raten dennoch dazu, einen Schutzhelm anzulegen, um im Falle eines Sturzes Verletzungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren.

Vorschriften für E-Scooter: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht.

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So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit rechts zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren.

Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Dies soll eine Behinderung der restlichen Verkehrsteilnehmer verhindern.

Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist. Allerdings müssen Sie gewährleisten, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden, wenn Sie Ihren E-Scooter abstellen.

Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Darüber hinaus gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot.

Ob E-Scooter in Bussen und Bahnen verboten sind, hängt meist davon ab, ob es sich um zusammenklappbare Modelle handelt. Denn diese dürfen zum Beispiel in den Fernzügen der deutschen Bahn kostenlos mitgenommen werden. Informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Verkehrsverbund, welche Regelungen gelten.

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